Hallo,
mal angenommen eine Firma stellt ihren Mitarbeitern und Mietern eines firmeneigenen Bürohauses einen Parkplatz kostenfrei zur Verfügung, weil die bis dato vorhandene Parkmöglichkeit wegfällt. Es gibt keine andere Möglichkeit zu parken.
Der neue Parkplatz ist jedoch nicht mehr als eine Baustelle mit einer plattgewalzten Geröllauflage, wobei diese Geröllsteine ca. 5-7 cm im Durchmesser haben. Auch sind Schlaglöcher erheblicher Tiefe die Regel. Es ergibt sich also, dass man erstens – selbst mit flachen Schuhen – extreme Schwierigkeiten hat dort gerade zu laufen.
Es zweitens Gefahren von Schäden an den Autos gibt, durch das Geröll, was beim fahren evtl. durch die Gegend fliegt.
Und drittens ist der Parkplatz überhaupt nicht beleuchtet, d. h. es ist dann dort so dunkel, dass man kaum das Schloss findet. Es ist für einige Parkplatznutzer die Regel außerhalb der Tageslichtzeiten dort anzukommen oder wegzufahren.
Meine Frage: Gilt hier, wer hier parkt ist selbst schuld? Der Parkplatz ist ja schließlich kostenfrei und somit ohne Verpflichtung?
Oder hat der Besitzer eine gewisse Verkehrssicherungspflicht? Der Parkplatz ist frei zugänglich, nur ein Schild weist auf den „Firmenparkplatz“ hin.
Ist die Regelung gegenüber den Mitarbeitern oder den Mietern (Die Parkplatzregelung ist nicht Bestandteil des Mietvertrages) unterschiedlich?
danke und gruß
tina