Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Hallo!

Jemand hat vor kurzem alle Führrerscheinprüfungen in Ghana bestanden.
Um aber den echten Führrerschein zu bekommen, muss er zwei Monate
warten. Er kehrt aber schon vor dieser Frist nach Deutschland zurueck; der echte Fuehrerschein wird ihm spaeter dann nach Deutschland geschickt. Zur Zeit hat er einen vorläufigen Führrerschein (temporary license).
Zurück in Deutschland will er den aber in einen deutschen
umschreiben lassen.
Die Bedingungen und Prozeduren dazu sind mir grundlegend klar.
Meine Fragen zusätzlich sind jedoch:
Kann man den Umschreibeprozess schon mit dem vorläufigen
Führrerschein beginnen? Oder muss man auf den echten warten?
Kann man in Deutschland mit dem Ding fahren?
Auf
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehre…
habe ich dazu dies hier
„die Fahrberechtigung mit der ausländischen Fahrerlaubnis erlischt
bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in der Bundesrepublik
Deutschland.“
gefunden.
Was heißt „ersten Anmeldung“? Der jenige hat sich in Deutschland nie
abgemeldet. Kann er dennoch mit dem ghanaischen Führrerschein
fahren?
Ab wann gilt dann die Frist?

Gruß
Paul

hallo
erste Anmeldung heisst
das gilt für Ausländer die sich hier anmelden (ausser EU BÜRGER)
soviel ich weiss man kann den führerschein nicht einfach umschreiben.
man muss die teori-und praktische prüfüngen machen.natürlich paar
fahrstunden.Man ist befreit von Sonderfahrten(sicher bin ich mir nicht)

fast…
Hallo!

soviel ich weiss man kann den führerschein nicht einfach
umschreiben.

Die grundlegende Prozedur dazu ist mir bekannt.
Sie ist zB auf dem von mir zitierten Link nachzulesen

man muss die teori-und praktische prüfüngen machen.

richtig

natürlich paar fahrstunden.

nein

Man ist befreit von Sonderfahrten(sicher bin ich
mir nicht)

Ja, weil man ja keine Fahrstunden machen muss.

Gruss
Paul

Hallo,
auf jeden Fall muß der Führerschein im Original (mit einer beglaubigten Übersetzung) vorliegen. Ausführlicher steht das auch nochmal unter http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung.php
Der vorläufige Führerschein gilt in Deutschland nicht. Also auf keinen Fall fahren, bevor das richtige Dokument da ist!
Zur Anerkennung http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/anerkennung.php :
Bei Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland ist man verpflichtet, unmittelbar nach der Einreise seine Fahrerlaubnis in Deutschland registrieren zu lassen, wenn es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C/1/E oder D/1/E (alle Kombinationen) handelt, oder wenn man noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrlerlaubnis ist (wegen der Probezeit, die in Deutschland weiterläuft).

Also auf jeden Fall auf zur Führerscheinstelle und dort alles klären, bevor man sich als Fahrer in ein Auto setzt, sonst riskiert man nicht nur den Führerschein sondern auch so schnell keinen zu bekommen.

Cu Rene

danke!
Hallo!

Also auf jeden Fall auf zur Führerscheinstelle und dort alles
klären, bevor man sich als Fahrer in ein Auto setzt

Ok, das werde ich dann vorher tun.
danke!

Gruss
Paul

Je nach (Aus)Land wird die Fahrerlaubnis unter Bedingungen anerkannt.
EU ohne Probleme, für andere Länder gibt´s eine Übersicht.

Allerdings gilt das Wohnsitzprinzip, Stichwort Führerscheintourismus.
In Deutschland wohnen und dann mit der ausländischen Pappe hier rumjöckeln wird schwierig.

Gugst Du :smile:)

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dok…

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