Mängelschein

Servus!

Paulchen Pechvogel hat ein ziemlich altes Auto, bei dem im Januar 09 HU u AU abgelaufen sind. Nun war Paulchen Anfang März mit dem Auto unterwegs, wurde angehalten u bekam nen Mängelschein für abgelaufene HU/AU.

Paulchen kann sich aber die Untersuchungen derzeit nich leisten u lässt das Auto eh stehen (abgeschlossenes, nichtöffentliches Grundstück). Was passiert nun, wenn Paulchen nich innerhalb der 10 Tage, die aufm Schein stehen, HU u AU machen lässt u sich nich bei der Polizei meldet? Welche Konsequenzen hätte das? Lohnt es sich evtl für ihn, mal anzurufen u den Sachverhalt zu schildern? Hier gehts um wenige Tage „Gnadenfrist“, denn Anfang April isser wieder flüssig u lässt HU/AU machen.

Gruss

Mutschy

Hallo,
Polizisten sind auch nur Menschen und werden sicher erstmal zuhören. Wenn Paulchen sich ordentlich benimmt und verspricht nicht damit zu fahren, bekommt er wahrscheinlich auch ein paar Tage Aufschub.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem ein Ersatzteil nicht so schnell verfügbar war. Da hat auch ein Anruf mit dem Hinweis, daß das Auto so lange in der Werkstatt steht, genügt.

Cu Rene

Hallo,

Mängelberichte sind, nach dem sie Ausgestellt worden sind, eigentlich nicht mehr Sache der Polizei. Die gehen an die zuständige Zulassungstelle. Die Polizei kann nur u.a. bestätigen, dass die geforderten Mängel behoben worden sind.
Deshalb würde ich dir raten, mal bei deiner Zulassungststelle anzurufen. Fragen kostet ja nichts, aber genau kann ich dir nich sagen wie kulant die da sind oder nicht.
Konsequenz für das nicht Erledigen eines Mänglers könnte sein, dass du Geld zahlen musst. Es kann aber bis zur Stilllegung deines Fahrzeuges führen.

Grüße

Mängelberichte sind, nach dem sie Ausgestellt worden sind,
eigentlich nicht mehr Sache der Polizei. Die gehen an die
zuständige Zulassungstelle.

Diese Aussage ist leider nicht ganz richtig, weil folgende Optionen möglich sind:

  • Mängelbericht wird ausgestellt, gefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist ( meist 7 Werktage ) abzustellen und
    a )dieses durch die Werkstatt bestätigen zu lassen, dann die Karte der
    Polizei zuzuschicken
    oder
    b) das Fahrzeug zusammen mit der Mängelliste bei einer Polizeidienststelle
    vorzuführen
    Muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle vorgestellt werden, wird gesondert darauf verwiesen und es gibt eine Aufforderung durch die Zulassungsstelle.
    Abweichungen in der Handhabung von Bundesland zu Bundesland können möglich sein, da es hier keine bundeseinheitliche Regelung gibt ( Ländersache ).

Ahoi,

freundlich, weil man selber ja auch so behandelt werden möchte, bei der Polizei vorsprechen, mit Mängelbericht und das Problem schildern und um Aufschub bitten. Dieser wird in den meisten Fällen gegeben und auf dem Mängelbericht vermerkt.

viel Glück

FoPo