KFZ ummelden

Hallo Forengemeinde,

ich habe mich vor kurzem angemeldet, und habe nun meine erste, doch etwas komplizierte Frage !

Folgendes …

Am 08.12.2008 meldete ich bei der Kreisverwaltung meinen neuen Gebrauchtwagen an, jedoch wurde meine Mutter als Fahrzeughalter festgesetzt. Somit wurde auch Sie dem Finanzamt gegenüber offiziell Zahlungspflichtig. Bei anmelden gab ich allerdings meine Bankverbindung an, da ich Nutzer des Fahrzeugs bin, und somit auch die Steuer von meinem Konto einzegogen werden sollte.

Da mein Konto am Tag der KFZ-Steuerabbuchung leider nicht über genug Guthaben verfügte, wurde die Steuer i.H.von 316,00 € nicht gezahlt.
Meine Mutter erklärte mir gegenüber das Sie die Steuern übernehmen würde, damit kein Ärger droht.

Nun zahlte diese aber nicht die Steuern, wieso, weshalb & warum, weiss ich nicht. Ist für den Sachverhalt aber auch egal …

Meine Mutter ist mittlerweile in eine weit entfernte Stadt gezogen, wodurch eigentlich auch das Auto umgemeldet werden müsste. Wird es aber nicht, da ich dieses hier nutze. Nun hat meine Mutter mir eine Vollmach inkl. Personalausweiskopie geschickt, dass ich den Wagen auf mich ummelden darf.

Jetzt die große Frage … !!!

Kann ich den Wagen, aufgrund der nicht gezahlten KFZ Steuer, dennoch auf meinen Namen anmelden, so dass ich Halter bin ? Meine bedenken liegen darin, dass ich ja dann auch wieder meine Bankverbindung angeben muss … Nicht das die dann sagen: Tut uns leid aber über diese Bankverbindung ist eine Anmeldung zur Zeit nicht möglich !!!
Oder gehen die nach dem Namen ? - Das heißt dass quasi „offiziell“ meine Mutter dem FA die Steuer schuldet, und nicht ich … !?!

Ist es also möglich, dass ich kommende Woche das Auto mit der Vollmacht auf meinen Namen ummelde ???

Gruß
Samuelis

Hallo,
wird wegen FAQ:1129 bald gelöscht.
Sofern alle Schulden beglichen sind, sollte man ein Auto anmelden können - vorher eher nicht.
Wer den Brief hat, kann das Auto auch ummelden.

Cu Rene

Nur nochmal kurz zur Sachverhaltsklärung:
A hat Fahrzeug angemeldet mit Bankdaten von Y. A hat Steuern nicht bezahlt, da Y nicht genug auf dem Konto hatte. A ist verzogen und nun möchte Y das Fahrzeug auf sich umschreiben. Richtig?

A wird, wenn A das Fahrzeug oder ein anderes im Bundesland wieder anmelden möchte, Probleme kriegen, weil da Steueraußenstände zum Fahrzeug zu sehen sind.

Y wird keine Probleme haben, da Y lediglich die Bankdaten zur Verfügung stellte und nicht selbst Halter war.

Der Halter wird seitens des Finanzamtes mit Steueraußenständen erfasst, nicht der Kontoinhaber.

Wichtig ist für die Anmeldung, das alle Unterlagen vorhanden sind. Eine Ausweiskopie von A und eine Vollmacht von A sollten da unnötig sein. Denn wer denn Brief / Zulassungsbescheinigung II (ist das gleiche) und den Schein / Zulassungsbescheinigung I hat, darf umschreiben.

Also:

  • Zb II, ZbI, Versicherungsnummer (vom Vers.makler), HU Bericht, AU Bericht, Personalausweis (im Original) vom Halter und dann hin und umschreiben auf Y

Grüße
Lipid