Schaden dreimal höher als von Polizei geschätzt
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 16. Mär 2009
Hallo,
bei einem Unfall wurde von der Polizei ein Schaden von ca. 500€ geschätzt und schriftlich festgehalten. Darf der Geschädigte bei der Versicherung das mehr als dreifache (1600€) als Schaden angeben?
Gruß
key
bei einem Unfall wurde von der Polizei ein Schaden von ca. 500€ geschätzt und schriftlich festgehalten. Darf der Geschädigte bei der Versicherung das mehr als dreifache (1600€) als Schaden angeben?
Gruß
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