zu einem haus (haus A), das zwei grundstücke von der straße entfernt liegt (quasi hinterlandbebauung), gibt es eine art privatweg.
da das direkt an der straße liegende haus (haus B) für den winterdienst verantwortlich ist und die bewohner von haus A ohnehin ganztags berufstätig sind, wollen die bewohner von haus A ein schild an der einfahrt anbringen:
kein winterdienst, nutzung auf eigene gefahr.
was ist nun, wenn der postbote im winter kommt?
MUSS er die post trotzdem bis haus A zustellen und WER trägt die verantwortung, wenn er stürzt?
danke im voraus für kompetente antworten und ggf. quellenangaben.
wer zu seinem Grundstück Publikum zulässt, muss es auch von Gefahren befreien.
So lapidar ist das.
Ansonsten muß er es mit einem Zaun verschließen und evtl. am Zaun seinen Briefkasten montieren. Ein Schild bedeutet nichts, weil auch in Deutschland nicht jeder lesen kann. Ein Piktogramm wäre angebrachter.
Wenn jemand unaufgefordert ein Privatgrundstueck betritt, muss
er doch mit Gefahren rechnen.
Jeder Grundstücksbesitzer ist zur Gefahrenabwehr verplichtet. Man kann auf einem privaten aber öffentlich zugänglichen Gehweg auch nicht ein Loch ausheben und es nachts unbeleuchtet lassen.
Ansonsten muß er es mit einem Zaun verschließen
Ein Bauer muss doch sein zugeschneites Feld nicht raeumen
lassen oder einen Zaun drum bauen.
Ein Feld ist auch kein Gehweg. Die Räumpflicht besteht nur für Gehwege.
Ein Schild bedeutet nichts,
weil auch in Deutschland nicht jeder lesen kann. Ein
Piktogramm wäre angebrachter.
Was ist denn das fuer nen Quatsch; auf was stuetzt du das?
Man kann auch ein Schild aufstellen Vorsicht bissiger Hund, wer haftet wohl wenn der Hund zubeißt?
Dann duerfte ja garnichts Geschriebendes bindende Wirkung
haben.
Oder noch ein Beispiel: Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Piktogramme dagegen sind rechtlich nicht anfechtbar.
Ich habe eine Seite herausgesucht, in der der Unterschied zwischen Piktogramm und geschriebener Anweisung deutlich zu erkennen ist, weil es hier auch Kinder angeht. http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradweg
Wenn jemand unaufgefordert ein Privatgrundstueck betritt, muss
er doch mit Gefahren rechnen.
Jeder Grundstücksbesitzer ist zur Gefahrenabwehr verplichtet.
Ein Bauer kann Loecher auf seinem Feld graben, es verschneit und vereist lassen, Mausefallen darauf auslegen, unbeleuchtete scharfkantige Pfluege darauf stehen lassen oder sonstige Gefahren produzieren.
Man kann auf einem privaten aber öffentlich zugänglichen
Gehweg auch nicht ein Loch ausheben und es nachts unbeleuchtet
lassen.
Ein Feld ist auch kein Gehweg. Die Räumpflicht besteht nur für
Gehwege.
Du sprachst aber generell von Privatgrundstuecken. Bei Gehwegen magst du Recht haben.
Ein Schild bedeutet nichts,
weil auch in Deutschland nicht jeder lesen kann. Ein
Piktogramm wäre angebrachter.
Was ist denn das fuer nen Quatsch; auf was stuetzt du das?
Man kann auch ein Schild aufstellen Vorsicht bissiger
Hund , wer haftet wohl wenn der Hund zubeißt?
Oder noch ein Beispiel: Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge
werden abgeschleppt . Piktogramme dagegen sind rechtlich
nicht anfechtbar.
Hier kommt es auf das Geschriebene selber an, aber nicht auf die Schrift als solches.
Deine Beispiele sind eventuell nicht bindend, weil ihr Inhalt nicht bindend ist.
Es gibt aber genug Geschriebenes, das bindend ist. Am Eingang aushaengende Hausordnungen oder ein Schild mit der Aufschrift: „Es ist verboten, das Eis zu betreten. der Rostocker Oberbuergermeister“
oder ein bei einem Polizeiauto aufblinkedes „Bitte folgen!“ oder die Aufschrift auf einen Schild unter einem Geschwindigkeitsbegrenzungschild „von 8 bis 18 Uhr“ oder „bei Naesse“
oder oder oder…
Ich habe eine Seite herausgesucht, in der der Unterschied
zwischen Piktogramm und geschriebener Anweisung deutlich zu
erkennen ist, weil es hier auch Kinder angeht. http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradweg
Die meisten Verkehrszeichen sind Piktogramme, weil man sie schneller erfassen kann. Aber mitnichten, weil Schrift nicht bindend waere. Kannst du irgendwelche Gesetzesbelege fuer deine Vermutungen anfuehren?