In Filmen und Serien hört man immer wieder folgenden Satz:
"Polizei, aussteigen, ihr Fahrzeug ist beschlagnahmt!"
Mit diesen Worten springen die Polizisten in den Wagen und rasen davon.
Ist das überhaupt zulässig?
Vielen Dank
Moopf
In Filmen und Serien hört man immer wieder folgenden Satz:
"Polizei, aussteigen, ihr Fahrzeug ist beschlagnahmt!"
Mit diesen Worten springen die Polizisten in den Wagen und rasen davon.
Ist das überhaupt zulässig?
Vielen Dank
Moopf
Hallo,
gleich der erste Treffer bei google liefert diese ausführliche Diskussion http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080… . Eine Kopie spare ich mir.
Da aber jeder gewissenhafte Autofahrer den Motor abstellt, das Lenkradschloß einrasten läst und den Schlüssel abzieht, bevor er aussteigt, hätte der Polizist auch wenig Spaß mit dem Auto. Ob das in den USA möglicherweise wirklich erlaubt ist, würde mich aber auch interessieren.
Cu Rene
Huhu!
gleich der erste Treffer bei google liefert diese ausführliche
Diskussion
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…
. Eine Kopie spare ich mir.
Na Gott sei Dank, da steht ja auch nur Blödsinn. Insbesondere das als „beste Antwort“ gekennzeichnete Gedanken-Ektoplasma ist doch nur ein weiteres Beispiel aus der Reihe „Jura studieren Beliebiges Abschreiben aus Jura-Büchern“.
In der Praxis gibt es in jedem Bundesland eine gesetzliche Bestimmung, nach der die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zur Gefahrenabwehr auch Maßnahmen gegen „Nichtstörer“ ergreifen kann.
Hallo,
die Möglichkeit gäbe es auch in Deutschland.
Die dazu erforderlichen Regelungen dazu sind in den Polizeigesetzen bzw. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze zu finden.
Danach sind auch nicht verantwortliche Personen in Anspruch zu nehmen (der „Nichtstörer“), dessen Fahrzeug durchaus zur Abwehr von Gefahren beschlagnahmt werden könnte (nicht mit der Beschlagnahme nach der StPO zu verwechseln).
Bei solchen Aktionen gilt aber - wie bei jedem staatlichem Handeln - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; man also für die Ergreifung eines Eierdiebes keinen Porsche beschlagnahmen dürfte. Wenn es aber gälte, das Leben eines Menschen zu retten, dann wäre das durchaus gerechtfertigt.
Im Übrigen böte das BGB mit den Notstandsregelungen vergleichbare Handlungsmöglichkeiten für Jedermann.
Gruss
Iru
Notstandslegitimierung
Hallo!
Im Übrigen böte das BGB mit den Notstandsregelungen
vergleichbare Handlungsmöglichkeiten für Jedermann.
Welcher Paragraph ist dafuer der richtige?
§ 228 BGB:
„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.“
(aus http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html)
Das passt nicht; wenn ich jemands Auto nehme, dann zerstoere oder beschaedige ich es ja nicht.
vielleicht das hier:
§ 229 BGB:
„Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt […] handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“
(aus http://dejure.org/gesetze/BGB/229.html)
Diesmal ist zwar von wegnehmen die Rede, doch ist dies ja auf einen Anspruch bezogen…
Kennt also jemand die richtige Stelle des BGB?
Gruss
Paul
Hallo Paul,
schau mal im § 904 BGB nach.
Iru
passt!
Danke!
schau mal im § 904 BGB nach.
passt!
Gruss
Paul
Na Gott sei Dank, da steht ja auch nur Blödsinn. Insbesondere das als „beste Antwort“ gekennzeichnete Gedanken-Ektoplasma ist doch nur ein weiteres Beispiel aus der Reihe „Jura studieren Beliebiges Abschreiben aus Jura-Büchern“.
Dem kann man nur uneingeschänkt beipflichten.
Iru
OT (Re: Notstandslegitimierung)
§ 228 BGB:
„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch
sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,
handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die
Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der
Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.“
(aus http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html)Das passt nicht; wenn ich jemands Auto nehme, dann zerstoere
oder beschaedige ich es ja nicht.
Das Fernsehen (= Realität!!!) beweist doch regelmäßig das Gegenteil!
Beschlagnahmte Fahrzeuge (vorzugsweise hochpreisige bestgepflegte "Spießer"wagen) werden grundsätzlich während der Verfolgung verschrottet, in Einzelteile zerlegt oder sonstwie in einen Zustand gebracht, der einer weiteren sinnvollen Nutzung ziemlich stark entegegensteht.