Drosseln?

Guten Morgen alle zusammen,
ich habe da mal ne Frage von Höchstgeschwindigkeiten bei Motorroller:
wenn man Führerschein Kl.3 besitzt und sich einen Roller von Werk aus kauft,darf man ja nicht schneller wie 45km/h fahren.Was aber wenn der Roller von Werk aus mit dieser Geschwindigkeit z.B 65km/h,herausgegeben wird,muss ich ihn drosseln,oder darf ich den Roller ohne Kl.A1 fahren?
Vielen Dank im voraus,für Eure Antworten.
Martina

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVZO dürfte die Betriebserlaubnis nicht erloschen sein, vorausgesetzt man hat keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
Zur Geschwindigkeit: Mir Führerscheinklasse B (früher III) darf man bis 50 cm³ fahren, also 50 km/h max. Falls man jedoch den Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hat, darf man bis 125 cm³ fahren. Dies dürfte dann von der Geschwindigkeit keine Rolle spielen bei 65 km/h. Falls nicht, dürft man theoretisch nicht schneller als 50 km/h fahren.
Aber Probleme könnte es trotzdem geben, wenn man den Roller nicht drosselt wie dieses Beispiel hier zeigt: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Hallo,
unabhängig davon, ob das Fahrzeug original so schnell ist, es ist versicherungsmäßig als „bis zu 45 kmh“ angemeldet, also wenn was passiert, oder wenn ein böser Nachbar was will, habt ihr schlechte Karten bei der Versicherung.

Viele Grüße, cg