Parken mit LKW mit Anhänger

Hallo,
wie eben in einem anderen Beitrag richtig beantwortet wurde, haben LKW auf einem PKW-Parkplatz nichts zu suchen.
Gilt das auch für LKW und Züge unter 2,8t (oder sind es jetzt auch 3,5t )? Oder mal plakativ gefragt, muß ein 2t LKW mit 750kg Anhänger am Autobahnparkplatz wirklich die (riesigen) LKW-Parklätze nutzen, während ein PKW mit 2t mit 1,45t-8m-Wohnwagen sich auf die kleinen PKW (mit Anhänger) Parkplätze „quetschen“ muß?
Werden derartige kleine LKW vielleicht auf den PKW-Parkplätzen geduldet?

Cu Rene

Bin ich hier in einem Quiz?

zugelassene Fahrzeuge dürfen überall da abgestellt (geparkt) werden, wo es für sie zugelassen ist.

Alles weitere regelt die örtliche Beschilderung.
Noch Fragen?

John

hallo,
das ist aber wirklich sehr abstrakt definiert.
hauptmann

Hallo,
schreibt das Gesetz bzw. die Verordnung anders?
Ist nicht auch das ganze Forum „Recht“ abstrakt?

Ich darf nichts anderes schreiben.

John

Hallo,
wie soll ich denn anders fragen?
Vielleicht so: was wäre das Gegenstück zu Zusatzzeichen 1048-12. Wie wäre also ein Parkplatz gekennzeichnet, auf dem nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger sowie Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (so würde ich das invertieren) parken dürfen. Davon interessiert insbesondere der erste Teil „Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger“, weil es für PKW und Busse ja eigene Schilder gibt, die auch klar sind.

Cu Rene

Hallo!

Vielleicht so: was wäre das Gegenstück zu Zusatzzeichen
1048-12.

Das scheint es nicht zu geben. Es gibt ein Zusatzschild „nur PKW“ und ein Zusatzschild „nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen“. Fahrzeuge, die weder das eine, noch das andere sind, scheinen die A-Karte gezogen zu haben - sie können anscheinend nur auf ungekennzeichneten Parkplätzen ohne jedes Zusatzschild stehen.

Ganz glauben kann ich das noch nicht - aber bisher haben meine Recherchen nix anderes ergeben.

Gruß,
Max

Danke,
so weit war ich etwa auch schon, daher hatte ich hier gefragt, ob ein Jurist vielleicht etwas im Gesetz sieht, was sich dem Laien entzieht.
Gerade habe ich noch 1049-13 gefunden, das für einen LKW mit Anhänger unter (insgesamt) 3,5t meiner Meinung nach nicht zutrifft. Das kommt dem gesuchten Nahe.

Cu Rene

Hallo,

2t Lkw mit Anhänger auf einem Pkw Platz?
Könnte Platzmäßig schwierig werden.

Aussage der BAG (Bundesamt für Güterverkehr)da schonmal Thema:

Bei Autobahnraststätten ist es so, das diese Kombinationen auf Lkw Parkplätzen stehen dürfen, auch Wohnmobile etc.

Würden diese auf Pkw Plätzen stehen, würden sie teilweise 2 Plätze einnehmen oder aus dem Plazu ragen.
Also ist dass Parken auf Lkw Plätzen erlaubt.

Gruß
Roland

Hallo,
lies mal die Beitraege von Bonsai-Brummi, der fahert so einen Klein-LKW und berichtet.
http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?t=5597
Gruss Helmut

Würden diese auf Pkw Plätzen stehen, würden sie teilweise 2
Plätze einnehmen oder aus dem Plazu ragen.
Also ist dass Parken auf Lkw Plätzen erlaubt.

Hallo,
hast Du eine Quelle dazu?
Die Parkplaetze mit Zusatzschild LKW sind fuer LKW ab 3,5 to aufwaerts. Ein 2 to LKW darf dann nicht dort parken.
Gruss Helmut

Hallo,

mit einer Quelle kann ich nicht dienen.
Es handelt sich um die Aussage eines Bag Mitarbeiters.
Ob dies eine rechtliche Bindung hat oder ob es nur toleriert wird, weiss ich nciht.
Auf jeden Fall werden kleine lkw mit Anhänger auf Lkw Plätzen nicht belangt.

Gruß
Roland