Muß ein Autohändler beim Verkauf eines EU Fahrzeuges darauf aufmerksam machen, dass es sich um ein EU Fahrzeug handelt oder reicht es, wenn dieses im Kaufvertrag vermerkt ist?
Muß ein Autohändler beim Verkauf eines EU Fahrzeuges darauf
aufmerksam machen, dass es sich um ein EU Fahrzeug handelt
Was verstehst Du unter „beim Verkauf“?
oder reicht es, wenn dieses im Kaufvertrag vermerkt ist?
das wäre doch immer noch „beim Verkauf“.
Der Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn es zur beiderseitigen Willenserklärung, hier Unterschrift des Kaufvertrags, kommt. Danach können natürlich keine wesentlichen Vertragsbestandteile „uas dem Hut gezaubert“ werden. Vor Unterschrift ist eigentlich alles möglich. Man muss ja nichts unterschreiben.