Gestern war ich in der Stadt einkaufen und bin durch die Fußgängerzone gelaufen.
Dort haben an einer Wand (an der es eigentlich keinen stört) 3 Autos geparkt. In einer Nebengasse (auch als Fugängerzonge gekennzeichnet) standen Parkverbotsschilder. Dort wo die Autos parkten aber nicht. Trotzdem hatte alle einen Strafzettel.
Gibt es ein Verbot, das besagt, dass man in Fußgängerzonen nicht parken darf?
Bzw. eigentlich darf man doch gar nicht in eine solche Zone fahren, außer zum be- und entladen. D.h. o.g. Schilder sind überflüssig, oder?
Also:
§ 41 Abs. 2 Nr. 5 sagt, was in einer Fußgängerzone verboten ist - nämlich grundsätzlich die Benutzung durch Fahrzeuge. Das Be- und Entladen kann gestattet sein, dafür braucht’s dann allerdings ein Zusatzschild.
Genau sagt das Gesetz: „Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.“ Benutzen. Das bedeutet: Nicht fahren, nicht halten, nicht parken.
Hallo,
ich wundere mich auch immer, warum in den Fußgängerzonen so viel Verkehr ist. Aber viele Handwerker, Stadtwerke, Post und Paketdienste, Baufirmen mit einer Baustelle darin etc. haben Sondergenehmigungen zum befahren, parken, …
… o.g. Schilder sind überflüssig, oder?
Diejenigen die in der Fußgängerzone parken dürfen, dürfen es dann dort auch nicht. Meist sind das Feuerwehranfahrtszonen oder ähnliches, die auf jeden Fall freizuhalten sind.
Cu Rene