Vollzug der StVO

Eine Behörde ist der Meinung, dass es vom Charakter her einen Wirtschaftweg gibt bzw. eine erweiterte Anliegerstraße.
Diese wir jedoch im Winter nicht gestreut und geräumt.
Ferner ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden.
Es sind also an diesen Weg verminderte Anforderungen wegen der Beschaffenheit zu stellen.
Solch ein Weg ist aber für den öffentlichen Verkehr zugänglich.

Hat jemand da drausen von so etwas schon mal gehört? Soll das der Vollzug der Straßenverkehrsordnung sein?

Der Weg um den es geht, ist gerade mal so zu Fuß zu belaufen. Mit normalem PKW zu fahren, riskiert man immer eine abgerissene Ölwanne o.Ä.

Danke für zahlreiche Hinweise.
MfG
Hans13

Danke für zahlreiche Hinweise.

Hi,

bitte, aber was ist die Frage?

Wirtschaftswege können je nach Bedarf und besonderes der Widmung ganz unterschiedlich ausgebaut sein. Der Nutzerkreis des Wirtschaftsweges je nach Bundesland unterschiedlich eingeschränkt sein.

Der Ausbau kann vom 3m breitem Trampelpfad durch die Äcker bis zur 5m breiten Gemeindeverbindungsstraße reichen.

Also ohne weitere Infos, insbesondere der Widmung, kann nichts gesagt werden.

Q-Gruß

Hall Q.
Danke für deine Meldung.
Ausserhalb des bebauten Gebietes der Gemeinde verläuft ein sogg. Feldweg in ein „Wochenendhausgebiet“ ohne offiziellen festen Wohnsitz. Quasi am Ende dieses Feldweges liegt aber eine öffentliche Gaswirtschaft. Dieser Weg wird innerhalb der Gemeinde als Feldweg gehändelt. Ein entsprechendes Sperrschild „Durchfahrtverbot nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ ist aber nirgendwo angebracht.
Nun ist der Weg, wie schon erwähnt, so schlecht, dass die Gemeinde doch für ein einwandfreies Befahren sorgen müsste. Nun wurde aus dem Feldweg plötzlich eine eingeschränkte Anliegerstraße, wie schon beschrieben.
Das ist etwas schwer zu verstehen.
Auf der einen Seite könnte es, um einen einwandfreien Ausbau zu umgehen, ein Feldweg sein.
Auf der anderen Seite kann kein Sperrschild (Landwirtschaft frei…)angebracht werden, da ja dort oben noch eine öffentliche Gaststube ist.
Mit dem Begriff Charakter eines Wirtschaftsweges und erweiterte Anliegerstraße kann ich, egal welches Land, leider nichts mit anfangen.
Diese Begriffe wurden sogar von einer übergeordneten Behörde so in einem Schreiben verwendet.
Vielleicht hilft dir dies noch etwas weiter.
MfG
Hans13

Hi,

wie ich schon angedeutet habe, die Definition von Wirtschaftsweg ist sehr weitläufig. Für welchen Verkehr der Weg gewidmet ist kann auf der Gemeinde erfragt werden. Alleine durch den Ausbauzustand und der Beschilderung kann nicht darauf geschlossen werden. Nicht einmal durch das fehlen von Sperrtafeln ist ein Indiz, es kann der Weg gesperrt sein. Festgeschrieben ist es im Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes, ob und wie weit solche Wege befahren werden dürfen. Es kann durchaus sein das es wirklich ein Landwirtschaftlicher Weg ist, für den der Betreiber der Gaststätte eine Ausnahmegenehmigung als Anlieger hat. Sonst kein Verkehr erlaubt ist.

Das die Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht hat ist selbstverständlich. Welchem Umfang hier die Verkehrssicherungspflicht hat, ist abhängig von dem zu erwartenden Verkehr. An eine Ortsdurchgangsstraße werden andere Ansprüche gestellt als an einen Wirtschaftsweg. Genauso trifft den Fahrer auch die Pflicht, seine Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen. Auch ob sein Fahrzeug für den Weg geeignet ist.

Wer wirklich auf den Weg fahren darf, wie stark der zu erwartende Verkehr ist, kann auf der Gemeinde erfragt werden. Dann kann auch entschieden werden wie der Zustand der Straße sein muss.

Q-Gruß