Kinderstreit: vornesitzen !

Hallo liebe Experten:

Mann bekommt es immer wieder mit: Kinder streiten sich im Auto ums vornesitzen!! es sind zwar folgende Kriterien bei Kindern fürs vornesitzen gesetzlich festgelegt: mindestens 11 Jahre ODER min. 150 cm Groß!
ABER: wie sieht es aus bei zum Beispiel einem 15 Jährigen und einem 11 Jährigen ( beide über 150 cm )?
wer darf vorne sitzen? oder müssen das dann die Kinder unter sich ausmachen?

Danke
Liebe Grüße: Axel

Moin, Axel,

wer darf vorne sitzen? oder müssen das dann die Kinder unter
sich ausmachen?

Kinder brauchen keine Hilfe aus einem Forum, sondern klare Richtlinien: Wenn sie sich nicht vor dem Einsteigen geeinigt haben, sitzen beide hinten. Ist auch besser für die Nerven des Chauffeurs.

Gruß Ralf

Kinder brauchen […] sondern klare Richtlinien

Ich frage ja, ob es eine Richtlinie gibt? darf/muss der ältere ,immer" vorne sitzen? wenn ja gibt es da Bußgelder?

Liebe Grüße: Axel

Huhu!

Jetzt mal ernsthaft - Du bist vier Tage zu spät dran, oder?

Wenn beide vom Gesetz her vorne sitzen dürfen, dort aber nur ein Platz ist, und es ist kein Erziehungsberechtigter da, der in der Lage ist, diesen Streit zu entscheiden, müssen sich die Kinder halt prügeln.

Guten Tag,

Jetzt mal ernsthaft - Du bist vier Tage zu spät dran, oder?

Warum?

müssen sich die Kinder halt prügeln.

Eigentlich habe ich immer gedacht man bekommt hier ernsthaft Antworten!
ALSO NOCH MAL gibt es eine regelung, nachder ältere minderjährige Kinder vorne sitzen dürfen?

Hallo nochmal!

Eigentlich habe ich immer gedacht man bekommt hier ernsthaft
Antworten!

Ja klar, aber doch nicht auf Scherzfragen!

ALSO NOCH MAL gibt es eine regelung, nachder ältere
minderjährige Kinder vorne sitzen dürfen?

ALSO NOCH MAL nein.

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Lieber Axel,

der wo unser Gesetzgeber ist, hilft dir da überhaupt nicht aus der Patsche. Da wirst du als Erziehungsberechtigter (? - nehme ich jetzt mal an…) schon ganz alleine durch müssen. Das ist wie bei der Drehtür. Da gibt es auch keine Verordnung für, wer zuerst durch darf.

Hier mal ein paar Anregungen, wie man dieses tiefgreifende Problem lösen könnte:

  • einen Geschicklichkeitswettbewerb veranstalten: wer in der Lage ist, am längsten einen Euro auf der Nasenspitze zu balancieren, während er in der rechten und linken Hand je ein Glas Wasser hält, das von der Haustür bis zum Wagen befördert werden muss, der erweist sich als diszipliniert genug, die Ehre des Beifahrers zu übernehmen, die Frontscheibe mittels des mit sich geführten Wassers zu reinigen und dann auch noch den Parkgroschen parat zu haben.

  • verbaler Entscheidungskampf (Jury erforderlich): Wer in der Lage ist, den anderen an die Wand zu schimpfen, ohne strafrechtlich relevante Begriffe zu gebrauchen, darf vorne sitzen und dieses im Bedarfsfall auch anwenden

  • Taxiprüfung (Hintergrund: Beifahren, also vorne sitzen, muss aktiv sein!): Wer vorne sitzen will, muss innerhalb von 5 Minuten Start und Ziel auf dem Stadtplan gefunden haben und den kürzesten Weg beschreiben können. Sind beide dazu in der Lage, gewinnt der, der am schnellsten den aktuellen Spritpreis der Haustankstelle parat hat.

  • die kulinarische Nummer: Wer den leckersten Reiseproviant zusammenstellt, gewinnt

  • die harte Tour: wer vorne sitzen will, muss kämpfen. Die Waffen bestimmst du. Wer überlebt, darf mitfahren.

LG Petra

ALSO NOCH MAL nein.

Hi WWF,

bist Du sicher? Ich meine, da steht was im BGB… direkt hinter dem Passus, der regelt, dass die älteren Geschwister das Programm auswählen dürfen, wenn der Familie nur ein Fernseher zur Verfügung steht.

Grüße, M

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Hallo Axel,

das kannst Du hier exakt nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

Viele Grüße
Eve*

Hallo!

bist Du sicher? Ich meine, da steht was im BGB …

Ne, wurde bei der letzten BGB-Reform gestrichen. Das ganze wird jetzt durch das GzWhF geregelt, $17ff. Der 17 lautet im Wortlaut: „Sind beide Kinder berechtigt, den Beifahrersitz zu benützen, so ist dem erwachseneren Kind Vorrang zu gewähren.“ Es gibt dazu eine Entscheidung des BGH (AZ 12/407/RZ vom 17.04.2007), das für die Beurteilung, welches das Kind als das erwachsenere anzusehen sind, sowohl körperliche als geistige Merkmale heranzuuiehen sind. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung bei der Vormundschaftstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

In den folgenden Paragraphen wird dann das geregelt, was bisher im BGB § 963 Abschitt 8 festgelegt war, nämlich das von dir schon angesprochene Privileg der Programmwahl. Insbesondere wird durch das GzWhF die bisher offene Frage geklärt, ob das Recht der Programmwahl analog auch auf Neue Medien anzuwenden ist. Zudgleich wurden allerdings auf Initiative des Familienministeriums einige Ausnahmeregelungen eingeführt, so dürfen zum Beispiel Nachrichtensendungen, pädagogisch wertvolle Programme und Sportübertragungen auch von jüngeren Kindern vorrangig betrachtet werden, wobei Leichtatheletik wiederum einen Vorrang vor Fußball genießt. Das steht in den Ausführungsbestimmungen vom 7.8.2004.

Kann man alles nachgoogeln, wenn man will.

lg,
Max

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Hi

Ich frage ja, ob es eine Richtlinie gibt? darf/muss der ältere
,immer" vorne sitzen? wenn ja gibt es da Bußgelder?

Wieso sollte es Bußgelder geben, wenn der Jüngere vorne sitzt, soferne er groß und alt genug ist?

Mir ist zwar klar, daß es viele seltsame Richtlinien und Gesetze gibt. Aber so seltsam? Das will ich mal nicht hoffen.

Gruß
Edith

Hi,
unhabhängig von gesetzlichen Regelungen:
Ich bin der Halter/Fahrer des Autos und für die Sicherheit verantwortlich.
ICH entscheide WER WANN WO sitzt.
Thats it.
Rumburak

Meine bescheidene Meinung dazu: Wer ein Gesetz braucht um einem 11 und 15 jährigen Sitzplätze zuzuweisen, sollte nicht Auto fahren dürfen.

Jetzt weiß ich wieder genau warum ich nur ein Kind habe :wink:

Nehm ich 3 Kinder mit (Freunde) müssen sie sich einigen wer (mit Sitzerhöhung da alle unter 1,50 und unter 12) vorne sitzen darf - weil 3 Erhöhungen nebeneinander ist

  1. ein organisatorischer Einsteige- und Anschnallakt und
  2. ein organisatorischer Abschnall- und Aussteigeakt
  3. hinten Mitte nur ein Bauchgurt vorhanden ist

können sie sich nicht (schnell genug) einigen entscheide ich PUNKT
Ich Fahrerin ich Chefin!

Grüße
Bröselchen

Moin, Bröselchen,

weil 3 Erhöhungen nebeneinander

geht auch ohne Erhöhungen: Chefin kann die Kinder aufeinander schnallen, je motzt, desto unten.

Gruß Ralf

ach was!
hi,

Ich meine, da steht was im BGB… direkt
hinter dem Passus, der regelt, dass die älteren Geschwister
das Programm auswählen dürfen, wenn der Familie nur ein
Fernseher zur Verfügung steht.

ich möchte wetten, dass es eher im zusammenhang damit geregelt ist, ob man rechts oder links rum um sein geparktes auto rumlaufen darf und welcher fuß wie bestrumpft zu sein hat.

gruß
ann

Der Vater ist von Gesetzes wegen verpflichtet sich einen Fiat Multipa zu kaufen, so dass beide vorne sitzen können!

Der Vater ist von Gesetzes wegen verpflichtet sich einen Fiat
Multipa zu kaufen, so dass beide vorne sitzen können!

Hi!

Alles Quatsch! Kinder gehören auf den Rücksitz und dürfen nur in Ausnahmefällen auf den Beifahrersitz. Z.B. dann, wenn sie als Navigator unersetzlich sind.

Also hinten platznehmen und Klappe halten, damit der Fahrer nicht abgelenkt wird. Auf den Beifahrersitz gehören der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin des Fahrers/der Fahrerin oder die Oma/der Opa. Aber nicht die Kinder!

Die dürfen sich freuen, wenn eine ordentliche Rücksitzbank zur Verfügung steht und keine Notsitze wie z.B. im kleinen Peugeot Cabrio :wink:. Da müssten meine sitzen, wenn ich Kinder hätte.

Total verwöhnt, die Kinder von heute :wink:.

Viele Grüße

Anne

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…weil der vorne 3 sitze hat… aaaja…

Hallo,

ABER: wie sieht es aus bei zum Beispiel einem 15 Jährigen und
einem 11 Jährigen ( beide über 150 cm )?
wer darf vorne sitzen? oder müssen das dann die Kinder unter
sich ausmachen?

Ganz einfach, wenn Sie sich streiten: Beide hinten, ansonsten sollen sie sich stets einig sein.

Oder immer beide hinten !

MfG

Hat das Auto denn keinen Kofferraum, wo beide reinpassen?