Wer hat denn festgelegt dass die fiktive Person 12 Monate
Abstinenz nachweisen muss?
Das hat sich so eingespielt. Die Gutachter bei der MPU wollen diese Abstinenz eben nachgewiesen haben, weil dies e i n starkes Indiz dafür ist, dass man in Zukunft seine Probleme auch ohne Alkohol zu lösen vermag und nicht bei der nächstbesten Gelegenheit wieder besoffen rumfährt.
Wer hat denn Blutproben angeordnet?
Wohl niemand. Wenn die Person freiwillig Blutproben machen
lässt um eine Abstinenz nachzuweisen ist das natürlich
sinnvoll. Viel wichtiger is aber ob die Person diese Abstinenz
dann auch weiter durchhält.
Also wie gesagt, sind 12 Monate nur ein Indiz, aber eben auch ein sehr starkes.
Bei der MPU soll doch herausgefunden werden ob die Person
wieder ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Nein. Es soll herausgefunden werden, ob man dem Prüfling die Fahrerlaubnis wieder erteilen kann. Dazu muss nicht nachgewiesen werden, ob dieser wieder unter Alkoholeinfluss fährt. Vielmehr muss der Prüfling den Eindruck vermitteln, dass dies nicht wieder vorkommt.
Dazu ist eine Abstinenz natürlich geeignet, aber eben nicht vorgeschrieben. Die Person kann schliesslich weiter in normalem Umfang Alkohol konsumieren, aber darf eben dann unter keinen Umständen mehr fahren. Ob die Person dieses Verantwortungbewusstsein auch nach einem Bier noch hat ist die Frage. Diese Frage ist bei einer MPU zu klären.
Genau. Und wer weiter in „normalen“ Umfang Alkohol genießt, kann wohl seinem Führerschein auf Dauer Mach´s gut sagen.
Um nochmal auf die 8 Monate Sperre und die 12 Monate Abstinenz zurückzukommen: Die 8 Moante bedeuten, dass man frühestens nach Ablauf dieser Zeit, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Diese Stelle wird dann mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit erstmal eine MPU anfordern.
Allerdings kann man die acht Monate bereits nutzen um die Blutproben abzugeben, irgendwelche Kurse zu besuchen etc. Das zeigt dann dem MPU-Gutachter schonmal, dass man sich mit dem Problem auseinandergesetzt hat. Da solch ein Gutachtgen immer eine Einzelfallprüfung ist, wäre es durchaus denbar, dass man so nach acht Monaten eine positive MPU vorweisen kann. Allerdings hat sich offenbar der Brauch durchgesetzt, dass man bei bestimmtem BAK bestimmte Abstinenzzeiten nachweisen muss.
Hier wäre es dann besonders schlecht, wenn man erst nach Ablauf der acht Monate anfängt, die 12 Monate nachzuweisen.
Gruß