MPU trotz fehlender Blutproben?

Hallo,

ich hab mal ne Frage:

Einer Person wird wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein für einen Zeitraum von zb 8 Monaten entnommen. Im Rahmen der MPU muss eine 12-Monatige Abstinenz durch Blutproben nachgewiesen werden. Die Sperrfrist würde also 4 Monate vor der letzten Blutprobe ablaufen. Wie stehen die Chanchen, dass die Person die MPU mit 8 Blutproben durchläuft, und die Restlichen trotz wiedererlangtem Führerschein regelmäßig vorlegen muss, quasi eine Art Auflage? Oder gibt es keine Möglichkeit vor der Gesamtanzahl der Blutproben den Führerschein wieder zubekommen???

MfG Hurby

Hallo,

Einer Person wird wegen einer Trunkenheitsfahrt der
Führerschein für einen Zeitraum von zb 8 Monaten entnommen.

Hatte man den etwa auch intus? :wink:

Im Rahmen der MPU muss eine 12-Monatige Abstinenz durch Blutproben nachgewiesen werden. Die Sperrfrist würde also 4 Monate vor der letzten Blutprobe ablaufen. Wie stehen die Chanchen, dass die Person die MPU mit 8 Blutproben durchläuft, und die Restlichen trotz wiedererlangtem Führerschein regelmäßig vorlegen muss, quasi eine Art Auflage? Oder gibt es keine Möglichkeit vor der Gesamtanzahl der Blutproben den Führerschein wieder zubekommen???

Die Sperrfrist wurde vom Gericht festgelegt. Das Straßenverkehrsamt hat die MPU angeordnet. Soweit richtig, oder hat das Gericht gleich noch die MPU mit der 12-monatigen Abstinenz angeordnet? Glaube ich nicht, macht irgendwie keinen Sinn.
Vielleicht diesen natürlich vollkomen fiktiven Fall nocheinmal mit genaueren Daten füttern.

Gruß

Hallo

„natürlich vollkomen fiktiven Fall“ --> völlig frei erfunden, jap :smile:

Volkommen richtig, das Gericht hat Geldbuße und Sperrfrist festgelegt.
Bei Antrag auf Wiedererteilung wird die Führerscheinstelle dann die MPU anordnen (BAK 2,0, nach ersten Infos wird dadurch 12 Monate Abstinenz verlangt). Natürlich möchte die Person den Führerschein möglichst schnell nach Ablauf der Sperrfrist wiedererlangen. Wenn noch weitere fiktive Daten fehlen, bitte nachhaken, bin da sehr einfallsreich…

(Ich komm mir irgendwie schizophren vor :smile:…)

MfG

Wer hat denn festgelegt dass die fiktive Person 12 Monate Abstinenz nachweisen muss? Wer hat denn Blutproben angeordnet? Wohl niemand. Wenn die Person freiwillig Blutproben machen lässt um eine Abstinenz nachzuweisen ist das natürlich sinnvoll. Viel wichtiger is aber ob die Person diese Abstinenz dann auch weiter durchhält.

Bei der MPU soll doch herausgefunden werden ob die Person wieder ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Dazu ist eine Abstinenz natürlich geeignet, aber eben nicht vorgeschrieben. Die Person kann schliesslich weiter in normalem Umfang Alkohol konsumieren, aber darf eben dann unter keinen Umständen mehr fahren. Ob die Person dieses Verantwortungbewusstsein auch nach einem Bier noch hat ist die Frage. Diese Frage ist bei einer MPU zu klären.

gruss

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Wer hat denn festgelegt dass die fiktive Person 12 Monate
Abstinenz nachweisen muss?

Das hat sich so eingespielt. Die Gutachter bei der MPU wollen diese Abstinenz eben nachgewiesen haben, weil dies e i n starkes Indiz dafür ist, dass man in Zukunft seine Probleme auch ohne Alkohol zu lösen vermag und nicht bei der nächstbesten Gelegenheit wieder besoffen rumfährt.

Wer hat denn Blutproben angeordnet?
Wohl niemand. Wenn die Person freiwillig Blutproben machen
lässt um eine Abstinenz nachzuweisen ist das natürlich
sinnvoll. Viel wichtiger is aber ob die Person diese Abstinenz
dann auch weiter durchhält.

Also wie gesagt, sind 12 Monate nur ein Indiz, aber eben auch ein sehr starkes.

Bei der MPU soll doch herausgefunden werden ob die Person
wieder ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Nein. Es soll herausgefunden werden, ob man dem Prüfling die Fahrerlaubnis wieder erteilen kann. Dazu muss nicht nachgewiesen werden, ob dieser wieder unter Alkoholeinfluss fährt. Vielmehr muss der Prüfling den Eindruck vermitteln, dass dies nicht wieder vorkommt.

Dazu ist eine Abstinenz natürlich geeignet, aber eben nicht vorgeschrieben. Die Person kann schliesslich weiter in normalem Umfang Alkohol konsumieren, aber darf eben dann unter keinen Umständen mehr fahren. Ob die Person dieses Verantwortungbewusstsein auch nach einem Bier noch hat ist die Frage. Diese Frage ist bei einer MPU zu klären.

Genau. Und wer weiter in „normalen“ Umfang Alkohol genießt, kann wohl seinem Führerschein auf Dauer Mach´s gut sagen.

Um nochmal auf die 8 Monate Sperre und die 12 Monate Abstinenz zurückzukommen: Die 8 Moante bedeuten, dass man frühestens nach Ablauf dieser Zeit, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Diese Stelle wird dann mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit erstmal eine MPU anfordern.
Allerdings kann man die acht Monate bereits nutzen um die Blutproben abzugeben, irgendwelche Kurse zu besuchen etc. Das zeigt dann dem MPU-Gutachter schonmal, dass man sich mit dem Problem auseinandergesetzt hat. Da solch ein Gutachtgen immer eine Einzelfallprüfung ist, wäre es durchaus denbar, dass man so nach acht Monaten eine positive MPU vorweisen kann. Allerdings hat sich offenbar der Brauch durchgesetzt, dass man bei bestimmtem BAK bestimmte Abstinenzzeiten nachweisen muss.
Hier wäre es dann besonders schlecht, wenn man erst nach Ablauf der acht Monate anfängt, die 12 Monate nachzuweisen.

Gruß

… Da solch ein Gutachtgen immer
eine Einzelfallprüfung ist, wäre es durchaus denbar, dass man
so nach acht Monaten eine positive MPU vorweisen kann.

Also ist es möglich die MPU mit weniger als 12 Proben zu bestehen?
Wobei weniger nicht heissen soll 1 - 2…

Allerdings hat sich offenbar der Brauch durchgesetzt, dass man
bei bestimmtem BAK bestimmte Abstinenzzeiten nachweisen muss.
Hier wäre es dann besonders schlecht, wenn man erst nach
Ablauf der acht Monate anfängt, die 12 Monate nachzuweisen.

Das ist wohl richtig, zumal wenn man durch die MPU rasselt der Lappen dann neu gemacht werden muss (8 Monate Sperre + 12 Monate Blutproben sammeln + 6 Monate sperrfrist für nächste MPU = 26, soweit ich weiss muss nach 24 Monaten der Führerschein dann neu gemacht werden).

Scheinbar lässt sich diese Frage so pauschal nicht beantworten, da es ja doch ein paar ungeschriebene Gesetzte zu geben scheint…

MfG

Hallo hurby,

ich würde dieser Person vor einer MPU mal empfehlen, sich in einem
MPU - Forum gründlich einzulesen.

zum Beispiel unter:

http://www.mpuforum.de

Mfg

nutzlos

Also ist es möglich die MPU mit weniger als 12 Proben zu
bestehen?
Wobei weniger nicht heissen soll 1 - 2…

Also möglich vielleicht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist wohl eher gering.

Das ist wohl richtig, zumal wenn man durch die MPU rasselt der
Lappen dann neu gemacht werden muss (8 Monate Sperre + 12
Monate Blutproben sammeln + 6 Monate sperrfrist für nächste
MPU = 26, soweit ich weiss muss nach 24 Monaten der
Führerschein dann neu gemacht werden).

Also nochmal. Mit den Blutproben kann sofort begonnen werden. Am besten schon bevor es zur Verhandlung kam. Wenn man damit erst nach den 8 Monaten anfängt, hat man wohl schon einen großen Fehler gemacht.

Scheinbar lässt sich diese Frage so pauschal nicht
beantworten, da es ja doch ein paar ungeschriebene Gesetzte zu
geben scheint…

So isses. Da kann ich mich nur dem Tipp anschließen sich im Internet bei entsprechenden Foren schlau zu machen.

Gruß

Also ist es möglich die MPU mit weniger als 12 Proben zu
bestehen?
Wobei weniger nicht heissen soll 1 - 2…

Also möglich vielleicht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist wohl
eher gering.

Das ist wohl richtig, zumal wenn man durch die MPU rasselt der
Lappen dann neu gemacht werden muss (8 Monate Sperre + 12
Monate Blutproben sammeln + 6 Monate sperrfrist für nächste
MPU = 26, soweit ich weiss muss nach 24 Monaten der
Führerschein dann neu gemacht werden).

Also nochmal. Mit den Blutproben kann sofort begonnen werden.
Am besten schon bevor es zur Verhandlung kam. Wenn man damit
erst nach den 8 Monaten anfängt, hat man wohl schon einen
großen Fehler gemacht.

Gruß

Da fällt mir was anderes ein. Wenn bspw. ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille angehalten wird, dann wird ja der Schein nicht entzogen sondern eine MPU angeordnet. Meist innerhalb 2 Monaten abzulegen. Woher soll diese Person jetzt Blutproben bekommen?? Oder soll man immer ein halbes Dutzend Proben bunkern. .-)) Das Ganze kann also so nicht stimmen, und es muss auch ohne Untersuchungen gehen. Nehme ich mal an.

gruss vonsales