Radfahrer überholen rechts vor Ampel

Hallo liebe WWWler,

habe heute life als Zuschauer eine häufige Situation beobachtet.

Gemäß einer Änderung der StVO aus dem Jahre 19annodunnemal ist es Radfahrern ja erlaubt, vor einer roten Ampel rechts an den Autofahrern vorbei bis zur Haltelinie vorzufahren.

Andererseits gilt auch für Fahrradfahrer meines Wissen das Rechtsüberholverbot.

Bei der heutigen Situation wurde ein an 3. bis 5. Stelle in der Schlange stehender PKW während des Anfahres (als die Ampel als längst grün war) von einem Radfahrer überholversucht, mit einem geschatzten Seitenabstand von 5 - 10 cm. Er hat dann seine Scheibenwaschanlage angestellt, aber das ist nicht meine Frage.

Darf ein Radfahrer noch rechts an der Schlange vorbei, wenn:

  1. Die Ampel schon grün zeigt.
  2. Das zu überholende Auto mutmaßich vor Vollendung des Überholvorgangs anfahren wird.

Ich selbst kenne das vom Autofahren, dann mach ich mein Verhalten vom Seitenabstand abhängig - nicht hingegen als Fahrradfahrer, da lass ich sowas, auch aus Höflichkeit.

Zoelomat

Huhu!

Du hast die gesetzliche Regelung (§ 5 Abs. 8 StVO) ja schon angesprochen, sie lautet:

„Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“

Im Beispiel war weder ausreichender Raum vorhanden, noch kann man von wartenden Fahrzeugen sprechen, wenn die Ampel grün ist.

Hallo,

Im Beispiel war weder ausreichender Raum vorhanden,

das war wohl so.

noch kann
man von wartenden Fahrzeugen sprechen, wenn die Ampel grün
ist.

Wenn es die Verkehrslage erfordert, muß man auch bei einer grünen Ampel davor stehen bleiben. Das alleine kann kein Grund sein nicht von einem wartenden Fahrzeug auszugehen. Umgekehrt kann man weit hinter der Ampel oft noch fahren, wenn diese schon lange rot ist. Warum die Fahrzeuge warten müssen, ist in der StVO auch nicht erwähnt.

Cu Rene

Hallo,

Du hast die gesetzliche Regelung (§ 5 Abs. 8 StVO) ja schon
angesprochen, sie lautet:

„Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und
Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen
warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht
rechts überholen.“

Im Beispiel war weder ausreichender Raum vorhanden, noch kann
man von wartenden Fahrzeugen sprechen, wenn die Ampel grün
ist.

muss ich als Radfahrerin dann immer rechts stehen bleiben, wenn Autos mich mit 20 cm Abstand überholen? Immerhin gibt die beschriebene Situation her, das Herr/Frau Radfahrer/-in alsbaldigst überholt wird. Und da achtet zumindestens in München auch kaum einer auf den Seitenabstand.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

noch kann man von wartenden Fahrzeugen sprechen, wenn die Ampel grün
ist.

Kann man durchaus. Zitat eines Polizeibeamten nach Auffahrunfall an einer grünen(!) Ampel:" Grün heisst, dass man fahren darf, nicht dass man fahren kann".

Ralph

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Huhu!

Sorry, die Frage, die ich beantworten wollte, war die nach der Ordnungswidrigkeit des Radfahrers. Und insofern gilt m. E., dass dieser nur dann wirklich von wartenden Fahrzeugen ausgehen darf, wenn die Ampel „rot“ zeigt. Dass es auch wartende Fahrzeuge geben kann, wenn die Ampel „grün“ zeigt, mag stimmen, nur muss der Radler dann jederzeit mit dem Anfahren rechnen und darf m. E. nicht mehr rechts überholen.

Huhu!

muss ich als Radfahrerin dann immer rechts stehen bleiben,
wenn Autos mich mit 20 cm Abstand überholen?

Woraus entnimmst Du denn diesen Unsinn?

Hallo worldwidefab,

muss ich als Radfahrerin dann immer rechts stehen bleiben,
wenn Autos mich mit 20 cm Abstand überholen?

Woraus entnimmst Du denn diesen Unsinn?

den entnehme ich aus dem realen Leben: Radfahrerin fährt rechts an den Fahrzeugen vorbei zur Ampel. Ampel wird grün, Fahrzeuge setzen sich in Bewegung, Radfahrerin muss stehen bleiben, d.h. absteigen, weil Fahrzeuge nicht mehr warten aber u.U. langsamer fahren als Fahrrad noch beherrschbar ist.

Diese Situation tritt aber auch regelmäßig sonst auf Straßen ein. Also muss ich daraus schließen, dass ich immer absteigen muss, wenn ich ohne ausreichenden Seitenabstand überholt werde.

Gruß, Karin

Hi,

schön zitiert, aber imho falsch.

Der § 5 Abs. 8 StVO gibt den Fahrrädern und Mofas besondere Rechte. Sie dürfen rechts überholen wenn der Verkehr steht. Anderen Fahrzeuge wie Motorräder, Kleinkrafträder dürfen es nicht.

Fließt der Verkehr dürfen sie natürlich nicht rechts überholen, aber rechts schneller als links der Verkehr fahren.

Q-Gruß

Hallo!

schön zitiert, aber imho falsch.

Nö, war idiotensicher mit Copy-Paste-Technologie zitiert.

Der § 5 Abs. 8 StVO gibt den Fahrrädern und Mofas besondere
Rechte. Sie dürfen rechts überholen wenn der Verkehr steht.
Anderen Fahrzeuge wie Motorräder, Kleinkrafträder dürfen es
nicht.

Sonst stände es ja da.

Fließt der Verkehr dürfen sie natürlich nicht rechts
überholen, aber rechts schneller als links der Verkehr fahren.

Ui, und wo steht das?

Ui, und wo steht das?

Hi,

die Frage muss lauten, wo steht das sie es nicht dürfen.

Gehen wir mal langsam vor.

Innerorts gibt es für alle Verkehrsteilnehmer die freie Wahl des Fahrstreifens. Es darf zwar nicht rechts überholt werden, aber es darf rechts schneller gefahren werden als links.

Somit müsste es ein Verbot für Radfahrer geben das diese rechts nicht schneller fahren dürfen.

Kennst Du eines?
Ich nicht.

Q-Gruß

‚Freie‘ Wahl des Fahrstreifens
Es geht ja darum, dass ein Radfahrer innerhalb des rechten Fahrstreifens rechts überholt. Wenn 2 vorhanden wären, und ein Radfahrer mich auf einem anderen überholen würde, egal links oder rechts, würd ich mich 'n Ei d’rauf backen.

Mit derselben Logik könnte ich als Motorradfahrer zwischen 2 Autos durchfahren, hab ja den linken nicht auf einer anderen Spur überholt, sondern auf seiner.

Ernsthaft würde ich allerdings die Frage anschließen, was der Unterschlied zwischen rechts überholen und rechts schnellerfahren ist. In beiden Fällen hab ich einen Radfahrer in Reichweite meiner Motorhaube, mit dem ich nach menschlichem Ermessen keinesfalls rechnen konnte.

Und bitte keine Opferrollen, ich bin seit Jahrzehnten Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer. Die Fronten zwischen den Verkehrsmitteln sind doch albern. Wer sich als Radfahrer wie ein Hohleskörperteilingesäßnähe benimmt, tut dies auch, wenn er auf Motorrad oder Auto umsteigt.

Zoelomat

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Was soll diese alberne und polarisierende Frage? Als Radfahrer kenne ich dein Problem, und auch die Angst, Todesangst.

Trotzdem ist deine Frage albern, wenn du nicht rechts überholen darfst - darfst du nicht, Punkt und Aus, und ist auch gefährlich, und unhöflich, weil nicht jeder Autofahrer einen überfahrenen Radfahrer locker abhakt - daraus zu „schließen“, dass du stehenzubleiben hast, wenn du rechtswidrig (wegen mangelndem Seitenabstands) überholt wirst?

Völlig aus der Luft gegriffen und polarisierend. Die Autofahrer, die dich schneiden, benehmen sich auf dem Rad auch nicht besser.

Falls es dir ein Trost ist, ich werden gleich mal 'ne Frage zum Rechtsfahrgebot stellen, bin im Herzen auch Radfahrer. Zoelomat

Hab inzwischen etwas die Übersicht verloren, will nur anmerken, dass das so simpel nicht zu beantworten zu sein scheint. Die Ampel springt auf Grün, da dauert es schon eine halbe Minute, bis sich das Ende einer langen Schlange in Bewegung setzt.

Ändert aber nichts daran, dass ein Radfahrer wesentlich höher sitzt als ein durchschnittlicher PKW-Fahrer, also erkennen kann, wann ein bestimmter PKW mutmaßlich anfahren wird. Und wenn die Ampel grün zeigt, müsste dem Radfahrer eine besondere Sorgfaltsflicht obliegen, zu prüfen, ob er wirklich den Überholvorgang vollständig und für den überholten Autofahrer mit Sicherheit bemerkbar beenden kann.

Sorry, aber das wäre eine supertolle Formulierung, musste ich mal absondern.

Gibt’s dazu Gerichtsentscheidungen, Texte kann jeder lesen. Zoelomat

Mit derselben Logik könnte ich als Motorradfahrer zwischen 2
Autos durchfahren, hab ja den linken nicht auf einer anderen
Spur überholt, sondern auf seiner.

Hi,

machen ja auch einige, ist verbotenes Rechtsüberholen, egal auf welchem Fahrstreifen.

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einen Kfz/Motorrad und Radfahrer?

Ernsthaft würde ich allerdings die Frage anschließen, was der
Unterschlied zwischen rechts überholen und rechts
schnellerfahren ist. In beiden Fällen hab ich einen Radfahrer
in Reichweite meiner Motorhaube, mit dem ich nach menschlichem
Ermessen keinesfalls rechnen konnte.

Um es an einem anderen Beispiel zu erklären, es sollte jeder wissen das auf der Autobahn nicht rechts überholt werden darf.
Sollte jetzt aber verkehrsbedingt der Verkehr links auf unter 80km/h, und recht bei 80km/h liegen, darf rechts bis 80km/h gefahren werden, dann ist es kein überholen. Also verkehrsbedingt ist hier das Schlüsselwort.

ich bin seit Jahrzehnten
Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer.

Da wäre ein Auffrischungskurs kein Fehler. Regeln und deren Auslegung ändern sich ständig.

Q-Gruß

hallo leute,
wie ist es denn, wenn der führer des kfz seine sorgfaltspflicht walten lässt, und vor dem anfahren sich mit der spiegelarbeit absichert, ob ein gefahrloses anfahren möglich ist. nötigenfalls muss er warten. ist doch ganz einfach.
ps
überholen ist ein hintersich lassen eines fahrzeuges das auf der selben fahrbahn in die selbe richtung fährt oder verkehrsbedingt wartet.
hauptmann

Hallo,

ich bin ja offensichtlich nicht der Einzige, den Du hier verwirrst mit Deinen Ausführungen, daher nochmal zur Klarstellung die Frage…

Innerorts gibt es für alle Verkehrsteilnehmer die freie Wahl
des Fahrstreifens. Es darf zwar nicht rechts überholt werden,
aber es darf rechts schneller gefahren werden als links.

Was genau meinst Du damit? Selbstverständlich darfst Du rechts „überholen“, wenn Du dort schneller fahren darfst als der Verkehr auf den linken Spuren - faktisch geht das ja gar nicht anders.

Abgesehen davon meine ich, dass Du das Thema des Fragestellers schon weit verlassen hast… !!!

Grüße, M

Das mit dem rechts schneller fahren im Stau ist mir schon bekannt, aber man muss doch schon zwischen rechts schneller fahren auf einem anderen Fahrstreifen und auf demselben unterscheiden, denke ich.

Wenn ich auf der Autobahn nach rechts rüber will, gucke ich immer, ob die Spur auch frei ist. Ein Radfahrer kann in 2 Sekunden rechts an mir vorbei sein und ist dann neben oder vor mir auf meiner Spur.

Was genau meinst Du damit? Selbstverständlich darfst Du rechts
„überholen“, wenn Du dort schneller fahren darfst als der
Verkehr auf den linken Spuren - faktisch geht das ja gar nicht
anders.

Hi,

mal die StVO befragt

§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.

Eindeutig auf welcher Seite überholt werden darf und auf welcher Seite nicht.

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Hier unterscheidet der Gesetzgeber eindeitig zwischen überholen und vorbeifahren (darf rechts schneller als links gefahren werden)

Es gibt dafür im Bußgeldkatalog den
16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 €

Q-Gruß

Sorgfaltspflicht
Man muss ja auch nur nach vorn gucken, wann die Wagen vor einem anfahren, weiter nach vorn, um zu gucken, ob sich Wagen zum Links- oder Rechtsabbieten einordnen (dann muss man nämlich demnächst zur Seite ziehen - für den Radfahrer auch nicht ganz uninteressant, wenn er genau auf dieser Seite ist) noch weiter nach vorn, ob Fussgänger links oder rechts oder Gegenverkehr den Pulk wieder zum Stehen bringen, außerdem in alle drei Spiegel um zu prüfen, ob man links oder rechts verbotenerweise überholt wird. Und das jeweils alle 2 Sekunden.

Zoelomat

P.S. Ich sprach von einem Überholen, wenn man schon mit dem Anfahrvorgang begonnen hat, bzw. schon fährt. Da kann man in den Spiegel gucken, nicht sehen, und wird doch 2 Sekunden später rechts überholt.