Probezeitverlängerung

Hallo habe eine Frage zu verlängerung, angenommen man hat seinen Führerschein am 01.01.2009 bekommen. am 01.02.2009 wird man geblitzt das man Probezeiverlängerung, nachschulung etc bekommt. wird die Probezeit was 2 jahre bis 2011 geht dann auf 2013 verlängert also 01.01.2013 oder beginnen die 2 Jahre ab dem tag an welchem man die Wiedrichkeit begeht und dann geht sie nur bis 01.02.2011?

normal kommen doch die 2 hinzukommenden strafjahre an die 2 normalen jahre dazu oder?

mfg

Hallo,
klar kommt das zur normalen Probezeit dazu.
Man stelle sich vor, daß sich jemand gleich am ersten Tag hinreisen läst mal ordentlich auf die Tube zu drücken. Wenn es ab dann wäre, wäre ja nichts verlängert.

Cu Rene

kann mir das vorsichtshalber noch jemand bestätigen

wenn die Probzeit erneut beginnen würde (was bedeutet würde, das sie dann 2 Jahre nach dem Vergehen beendet wäre) würde da stehen, beginnt die Probezeit erneut.
Hier wird aber die Probezeit VERLÄNGERT…ich hab dir das Wort auf das es ankommt mal gekennzeichnet…

Hallo,
die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre auf also insgesamt 4 Jahre
Quelle http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfae…
Gruss Helmut