Was kann man machen, wenn eine private Haftpfichtversicherung nicht den Schaden bezahlen will, den ein Mitfahrer im eigenen Pkw verursacht hat, indem er eine hintere Autotür öffnet ohne zu gucken und dabei den Aussenspiegel eines langsam vorbeifahrenden Autos trifft, der wiederum eine Delle ins eigene Auto haut? Die Versicherung führt an, das es laut speziellem PC Programm kein Auto gäbe, das mit einem Aussenspiegel in der Höhe die Delle verursachen kann und man will nicht die Kosten übernehmen. Jetzt hat man ein Kostenangebot der Werkstatt und die Versicherung des Schädigers will nicht zahlen.
Wie können die nächsten Schritte aussehen.
Für eine rasche Beantwortung bedanke ich mich bereits im Voraus
Werner
Die Versicherung führt an, das es laut
speziellem PC Programm kein Auto gäbe, das mit einem
Aussenspiegel in der Höhe die Delle verursachen kann und man
will nicht die Kosten übernehmen.
Hi,
ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Zusammen mit dem KVA Foto an die Versicherung schicken, das die Delle samt Spiegel zeigt.
Gruß Keki
Hallo, Danke für die Antwort.Fotos vom Schaden wurden direkt der Versicherung zugemailt, aber sie meinten, das andere Auto könne mit seinem Spiegel nicht diesen Schaden zugefügt haben,wie der Hergang beschrieben wurde. Es stimmt aber alles so, wie beschrieben. Kann man ein Gegengutachten anfordern?
Hallo,
ist es wirklich nur die Kompatibilität der Schäden, die hier in Frage gestellt wird?! Das würde mich wundern, da Schäden beim Ein-Aussteigen ohnehin normalerweise ein Fall für die Kfz-Versicherung sind.
Im Zweifel wird der Geschädigte klagen müssen. Da es keinen Direktanspruch gegen den PH-Versicherer gibt, muss der „Türöffner“ verklagt werden, dessen Versicherer wird dann aber ggf. den Prozess führen.
Da hilft ein Gang zum Anwalt, der kann die weiteren Schritte konkret darlegen.
Grüße, M
Hallo, Danke für die Antwort.Fotos vom Schaden wurden direkt
der Versicherung zugemailt, aber sie meinten, das andere Auto
könne mit seinem Spiegel nicht diesen Schaden zugefügt
haben,wie der Hergang beschrieben wurde. Es stimmt aber alles
so, wie beschrieben. Kann man ein Gegengutachten anfordern?
Hi, hat d. Versicherungsgutachter das Gutachten erstellt? Wenn ja, man hat das Recht einen Gutachter SEINER Wahl hinzu zu ziehen.
MfG ramses90.
Hi, hat d. Versicherungsgutachter das Gutachten erstellt? Wenn
ja, man hat das Recht einen Gutachter SEINER Wahl hinzu zu
ziehen.
Hallo,
kann es sein, dass Du etwas verwechselst?! Wir sprechen hier vom Schädiger (= Türöffner), und der hat garantiert keinen irgendwie gearteteten Anspruch auf freie Gutachterwahl… allenfalls (natürlich) auf eigene Kosten.
Grüße, M