Hi,
im aktuellen Frühling werden ja wieder mal viele Polizei-Fahrrad-Kontrollen durchgeführt. Was ist, wenn man sein Fahrrad (das z.B. keine fest montierten Lichter hat, sondern nur batteriebetriebe Lichter, aber kein Rennrad ist) schiebt und in eine Polizeikontrolle gerät. Muss man hier mit einer Verwarnung oder sogar Bußgeldern rechnen. Mit anderen Worten: Dass man ein nicht verkehrssicheres Fahrrad nicht fahren darf, ist mir klar, aber darf man es theoretisch dauernd mit sich schieben.
(Ich weiß, dass das eigentlich etwas utopisches ist, aber mich interessiert halt die exakte Rechtslage)
Gruß
Hallo,
Mit anderen
Worten: Dass man ein nicht verkehrssicheres Fahrrad nicht
fahren darf, ist mir klar,
das stimmt aber nicht. Du darfst es nur nicht im Straßenverkehr als Fahrzeug führen.
aber darf man es theoretisch
dauernd mit sich schieben.
Als Fußgänger darfst Du eine Werkzeugkiste, ein Sofa oder eine Tüte Eis mit Dir führen. Warum sollte es verboten sein ein Gerät, das bei entsprechender Ausstattung als Fahrzeug im Staßenverkehr verwendet werden könnte, mit sich zu führen? Du bist und bleibst Fußgänger, ob mit oder ohne verkehrssicheres Fahrrad…
Gruß Stefan
Was ist denn der genaue Unterschied zwischen „Fahrrad fahren“ und „Fahrrad als Fahrzeug führen“?
Gruß
Was ist denn der genaue Unterschied zwischen „Fahrrad fahren“
und „Fahrrad als Fahrzeug führen“?
„Als Fahrzeug führen“ ist für mich, es gemäß seiner Bestimmung zu nutzen, also damit fahren.
Wenn auch Schieben als Führen des Fahrzeugs gewertet würde, dürfte man mit seinem Fahrrad auch nicht mehr durch Fußgängerzonen laufen.
Grüße
Holygrail
Unterschied
Hallo!
Was ist denn der genaue Unterschied zwischen „Fahrrad fahren“
und „Fahrrad als Fahrzeug führen“?
Goosi wollte damit klarmachen, dass du mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung lediglich nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren darfst. In deinem Garten, am Strand oder im Schwimmbad steht dem die StVO aber nicht entgegen.
Gruß
Paul
Morgen!
Als Fußgänger darfst Du eine Werkzeugkiste, ein Sofa oder eine
Tüte Eis mit Dir führen.
Ja diese Sachen stehen auch nicht in der STVZO daher ist dies erlaubt.
Warum sollte es verboten sein ein
Gerät, das bei entsprechender Ausstattung als Fahrzeug im
Staßenverkehr verwendet werden könnte, mit sich zu führen?
Ohne es genau zu wissen aber in der STVZO steht überhaupt nichts
davon, das man mit dem Fahrrad fahren muß. §67 beschreibt recht
eindeutig wie die Lichteinrichtungen zu sein haben, warum dies beim
schieben im öffentlichen Verkehrsraum nicht gelten sollte erschließt
sich mir nicht.
Ich fürchte man bekommt einen auf den Rüssel.
Gruß
Stefan
Hallo Dominik,
Was ist, wenn man sein Fahrrad (das z.B. keine fest montierten Lichter
hat, sondern nur batteriebetriebe Lichter, aber kein Rennrad ist)
schiebt und in eine Polizeikontrolle gerät.
angesichts der Tatsache, dass Münchner Verkehrskontrollen bei Dunkelheit und ausgefallenem Licht auffordern, abzusteigen und zu schieben, dürfte das so auch erlaubt/geduldet sein. (Das geduldet bezieht sich darauf, dass viele Polizisten, mit denen ich zu tun hatte, nicht mal die aktuelle StVO richtig kannten).
Gruß, Karin
Morgen!
Mittag!
Ohne es genau zu wissen aber in der STVZO steht überhaupt
nichts
davon, das man mit dem Fahrrad fahren muß. §67 beschreibt
recht
eindeutig wie die Lichteinrichtungen zu sein haben, warum dies
beim
schieben im öffentlichen Verkehrsraum nicht gelten sollte
erschließt
sich mir nicht.
-
Weil sonst der Fahrradreparateur Hausbesuche machen müßte?
-
Weil Du sonst Dein Fahrrad, dessen Beleuchtung nach einem Sturz kaputt ist, auf der Strasse liegen lassen müßtest?
-
Weil die Legislative nicht doof ist?
§69a (4) 8. STVZO sagt verkürzt: Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt [, wer ein Fahrrad unter Verstoß gegen die Vorschriften des §67 in Betrieb nimmt].
Gruß,
Ralf
Mahlzeit!
- Weil sonst der Fahrradreparateur Hausbesuche machen müßte?
- Weil Du sonst Dein Fahrrad, dessen Beleuchtung
nach einem Sturz kaputt ist, auf der Strasse liegen lassen
müßtest?
Du trägst also dein Auto zur Tankstelle oder Werkstatt wenn dein
Blinkerbirnchen kaputt ist. Also bei uns fahren die alle obwohl sie
genau wissen, es ist doch verboten. Warum sollte das bei einem
Fahrrad anders sein?
- Weil die Legislative nicht doof ist?
Naja, das sie sich immer mit Lorbeeren überschütten kann man auch
nicht sagen.
in Betrieb nimmt
Wenn man „in Betrieb nimmt“ als draufsitzen und radeln interpretieren
muß dann hast du wohl Recht.
Gruß
Stefan
Mahlzeit!
Mampf.
- Weil sonst der Fahrradreparateur Hausbesuche machen müßte?
- Weil Du sonst Dein Fahrrad, dessen Beleuchtung
nach einem Sturz kaputt ist, auf der Strasse liegen lassen
müßtest?
Du trägst also dein Auto zur Tankstelle oder Werkstatt wenn
dein
Blinkerbirnchen kaputt ist. Also bei uns fahren die alle
obwohl sie
genau wissen, es ist doch verboten. Warum sollte das bei einem
Fahrrad anders sein?
Deine Argumentation klang eher so, dass man ein Auto mit kaputtem Blinker überhaupt nicht durch öffentlichen Strassenraum transportieren dürfte.
Es ist sowohl ordnungswidrig, ein Auto mit kaputtem Blinkerbirnchen zur Tankstelle zu fahren, als auch mit kaputtem Licht zur Fahrradwerkstatt zu radeln.
Mit einem kaputten Blinkerbirnchen rufe ich selbstverständlich einen Abschleppwagen. Und mit kaputtem Licht radle ich natürlich keinen einzigen Meter, sondern schiebe die paar Kilometer zur Werkstatt - meinst Du wirklich, es gibt Leute, die das nicht tun?
Schockiert,
Ralf