Die Kunst des Lesens…
Mein erster Eindruck war, und auch noch ist. Hier will ein Autofahrer einen Persilschein.
Abgesehen davon, dass wir von einem fiktiven Fall reden, und in fiktiven Fällen niemand etwas will, sondern nur eine Sachlage geklärt wird…
Fremdes Fehlverhalten hochspielen, eigenes Verhalten herunterspielen.
Was hat der Aufbau eines Szenarios mit fiktiven „Fakten“ nun mit „hochspielen“ und „herunterspielen“ zu tun?
Es konkret nur um die Frage, wie die im gegebenen fiktiven Szenario die rechliche Lage wäre.
Das funktioniert nicht, nicht bei mir, und auch sollte es hart kommen, nicht vor Gericht.
Wenn Du einmal richtig gelesen hättest, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass ich nie was von Persilschein für den KFZ-Fahrer gesprochen habe, sondern mich nur interessiert, in welchem Rahmen seine Verantwortung (= Haftbarkeit) sich bewegt.
Um aus dieser Haftung wegen Betriebsgefahr raus zukommen, bedarf es schon einiges.
Der Paragraph ist mir eigentlich schon klar, …
Weiterhin, wenn die Sachlage nicht ganz klar ist,…
Das Schöne an fiktiven Fällen ist, dass man die Sachlage genau so ausmodellieren kann, wie man es gerade möchte und sie so klar/unklar machen kann, wie man es gerade benötigt.
Mir geht es um den Fall, wo ein fiktiver Autofahrer einen kleinen Lapsus begangen habe (d.h. bereits mit stark verminderter Geschwindigkeit - aber nicht gestoppt), aber jede Menge Mutwillen vom fiktiven Fahrradfahrer ausgehe.
Sobald für einen, netter Begriff, idealen Autofahrer der Unfall vermeidbar gewesen wäre, gibt es eine Haftungsverteilung.
Genau um die geht es hier!
Mein Modell geht davon aus, dass sich mit dem idealen Autofahrer ebenfalls ein Zusammenstoß ereignet hätte - er aber bis zu diesem Zeitpunkt bereits gestoppt habe (wodurch die Aufprallgeschwindigkeit und somit der resultierende Schaden geringer ausfallen würde), wohingegen der eben nicht ideale Autofaher im fiktiven Fall eben nicht gestanden habe.
Angenommen, ein fiktiver Fahrradfahrer habe mehrere mutwillige Gefährdungen der Verkehrssicherheit begangen, es käme dadurch zu einem Unfall, an welchem ein fiktiver Autofahrer wegen einer Fahrlässigkeit zu einem kleinen Teil mitverantwortlich war - in welchem Rahmen bewegt sich konkret die Haftbarkeit des Autofahrers im genannten Beispiel?
Was die Versicherung des fiktiven Autofahrers dazu sagt, kann ich im fiktiven Fall leider nicht sagen, da sich die Versicherung auch nur aufgrund der Begebenheiten äußern würde.
Daher war ja meine Frage, ob sie dazu überhaupt was Besonderes zu sagen hätte - wenn ja was.
Gruß,
Michael