Hallo zusammen,
darf man als Fahrradfahrer einen Fußgängerüberweg überqueren oder muss man absteigen?
In Göttingen z. B. gibts Zebrastreifen, die mit einem entsprechendem Schild, auf dem sich ein Fußgänger auf einem Zebrastreifen befindet, gekennzeichnet sind, aber in der Mitte der Markierung unterbrochen sind, sodass innerhalb des Zebrastreifens ein Weg erkennbar ist.
Wie sieht hier die Lage aus?
Wer haftet, wenn auf einem Zebrastreifen ein Fahrradfahrer mit einem Pkw zusammenstößt, welches dabei ist, diesen zu überfahren?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
darf man als Fahrradfahrer einen Fußgängerüberweg überqueren
oder muss man absteigen?
Hi,
ein Radfahrer ist kein Fußgänger, also absteigen. Der „Zebrastreifen“ räumt nur dem Fußgänger Vorrang ein.
In Göttingen z. B. gibts Zebrastreifen, die mit einem
entsprechendem Schild, auf dem sich ein Fußgänger auf einem
Zebrastreifen befindet, gekennzeichnet sind, aber in der Mitte
der Markierung unterbrochen sind, sodass innerhalb des
Zebrastreifens ein Weg erkennbar ist.
Dann ist es ein Radweg und es gelten die Regeln wie bei einem Radweg. Also kein Vorrang für den Radfahrer, weil nicht Fußgänger.
Wer haftet, wenn auf einem Zebrastreifen ein Fahrradfahrer mit
einem Pkw zusammenstößt, welches dabei ist, diesen zu
überfahren?
Der Verursacher, in dem Fall der Radfahrer weil er eine Vorfahrtsverletzung begangen hat. Wobei wohl auch der Autofahrer am Schaden beiligt wird. Kommt ganz auf den Einzelfall an.
Q-Gruß
Hallo,
Der Autofahrer muß damit rechnen, dass die Sraße am Zebrastreifen
überquert wird. Mit Unachtsamkeit der Querenden muß er ebenfalls rechnen. ( Ein fußgänger kann auch rennen ohne zu schauen )
Eine Mitschuld des PKW - Fahrers liegt im Bereich hoher Wahrscheinlichkeit.
Mfg