Ampel geht nicht auf Grün, darf man fahren?

Es gibt einige Ampeln mit Induktionsschleife, die bei bestimmten Fahrzeugen (z.B. Rollern) , nicht ansprechen.

Wenn man nun an so einer Ampel steht und kein PKW kommt, wie lange muss man warten?

Darf man fahren, wenn alle Phasen einmal durch waren und man wieder kein Grün bekommt?

Klar, dass man das dann sehr vorsichtig macht und nur, wenn man wirklich ungefährdet rüber kommt.

Man kann ja nicht ewig warten und einen anderen Weg suchen wäre ja auch albern.

Grüße

Holygrail

Fussgängerampel
Hallo Holy,

meist von allen vergessen, soll es noch Menschen geben, die auf allen zweien ihre Wege zurücklegen, sprich Fussgänger. Vielleicht kennst du die ja aus alten Sagen.

Manchmal gibt es als Relikt aus alten Zeiten noch sogenannte Fussgängerampeln, mit Knöpfchen zum Drücken, und die schalten auch meist alles frei, was parallel läuft, egal ab in gleicher oder Gegenrichtung.

Und wenn solch ein Knopf nicht vorhanden ist, und auch kein Zebrasteifen, kannst du als Fussgänger (schiebend) machen, was du willst.

P.S. Ich bin seinerzeit abgestiegen und hab die Fussgängerampel gedrückt, aber ich bin auch nicht normal. Normal wäre m.E. links/rechts gucken, v.a. nach grünen/blauen und losdüsen.

Zoelomat

Wenn ich jetzt nicht zu faul zum Suchen wäre…

Es gab mal mindestens ein Urteil, daß besagt hat, daß man sich nach einer angemessenen Wartezeit an defekten Lichtzeichenanlagen langsam vortasten darf und dann die Kreuzung überqueren darf. Waren es ca. 5 Minuten? Ich weiß es nicht mehr. auf jeden Fall gab es da mal ein Urteil zu.

Wenn ich jetzt nicht zu faul zum Suchen wäre…

Hallo Zufallstäter,
dafür hast du doch mich :smile:

Das OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) sagt 3 Minuten. Und die OLG’s sind für das Verkehrsrecht das höchste Gericht.

Siehe auch hier: http://www.camping-blogger.de/allgemein/nicht-gleich…

Schönen Gruß
John

Hallo John,

das OLG Hamm sagt in diesem Urteil, dass der Autofahrer, der irrig annahm, die Ampel sei defekt, weil sie über 3 Minuten Rot zeigte, und dann nach dem Vorbild anderer Autofahrer die Kreuzung bei Rot überquerte, nur 100 DM Bußgeld zahlen musste und kein Fahrverbot bekam.

VG
EK

Hallo EK,

schön das an diesem 1. Mai-Morgen noch andere so früh aktiv sind.

Mein Link bezog sich u.a. auch auf eine Aussage des ADAC, kann man sich heute überhaupt noch auf eine Aussage verlassen? Oder muß man mindestens Volljurist sein um alle Kommentare zu Urteilen zu kennen wie sie z.B. im OLG-Report beschrieben werden? Denn zu denen hat nicht jeder vollen Zugriff.

Schönen Gruß
John

meist von allen vergessen, soll es noch Menschen geben, die
auf allen zweien ihre Wege zurücklegen, sprich Fussgänger.
Vielleicht kennst du die ja aus alten Sagen.

Die hab ich irgendwann schon mal gesehen, sehr lustige Wesen:wink:

Manchmal gibt es als Relikt aus alten Zeiten noch sogenannte
Fussgängerampeln, mit Knöpfchen zum Drücken, und die schalten
auch meist alles frei, was parallel läuft, egal ab in gleicher
oder Gegenrichtung.

Und wenn solch ein Knopf nicht vorhanden ist, und auch kein
Zebrasteifen, kannst du als Fussgänger (schiebend) machen, was
du willst.

Du meinst also, absteigen, zur Fußgängerampel und rüberschieben.
Mit einem kleinen 50er Roller praktikabel, mein 400er Burgman wiegt allerdings gut 200 kg, den zu schieben, ist nicht mehr ganz so angenehm.

P.S. Ich bin seinerzeit abgestiegen und hab die
Fussgängerampel gedrückt, aber ich bin auch nicht normal.
Normal wäre m.E. links/rechts gucken, v.a. nach grünen/blauen
und losdüsen.

Zoelomat

Na ja, es gibt halt eine Ampel, an der ich einmal die Woche vorbeikomme und das Ding schaltet ums Verrecken nicht auf grün, auch wenn nicht, man genau über die Induktionsschleifen fährt.
Der Burgman 400 ist ach bestimmt nicht nur aus Plastik, da ist schon eine ganze Menge Metall dran.

Sämtliche andere Ampeln in der Stadt schalten ganz normal um.

Ich denke, ich muss mich mal bei der zuständigen Verwaltung beschweren.

Grüße

Holygrail

Burgman
ich hatte mal ne 500er, mit 170 kg, war auch weiblich, ne Jahama. Konnte man schieben, wenns not tat. Aber absteigen und rüberschieben? Fährst du auf Rollschuhen?

Wollt ja auch nur sagen wies korrekt ist, und wie ichs in meiner Kriecherphase gemacht habe.

Trotzdem, warum wiegt dein Motorrad 200 kg, und warum ist es männlich? Google hilft, es ist EIN Roller?

Zoelomat, der das Thema für erledigt hält

Na ja, es gibt halt eine Ampel, an der ich einmal die Woche
vorbeikomme und das Ding schaltet ums Verrecken nicht auf
grün, auch wenn nicht, man genau über die Induktionsschleifen
fährt.

Sämtliche andere Ampeln in der Stadt schalten ganz normal um.

Ich denke, ich muss mich mal bei der zuständigen Verwaltung
beschweren.

Hallo Holygrail,

hättest du uns diese „Erkenntnisse“ schon früher gesagt, wäre die Diskussion sehr wahrscheilich in eine andere Richtung gelaufen.

Die Induktionsschleife vor besagter Ampel wird sicherlich einen Defekt haben. Zuständiger Ansprechpartner ist hier das Straßenverkehrsamt deiner Stadt/Gemeinde. Die Techniker können sehr einfach den Induktionsstrom in der Schleife messen. Oft reicht es schon aus nur den Ohmschen Widerstand der Schleife zu überprüfen.

Schönen Gruß
John

Hi,

wenn eine Ampel wirklich defekt ist, eine zumutbare Zeit (wie lange das auch immer sein mag ) gewartet wurde darf mit erhöhter Vorsicht die Ampel überfahren werden.

Soweit die Theorie.

Wenn jetzt bekannt ist, an dieser Stelle werden Krafträder nicht erkannt, steht die Argumentation, defekte Ampel, schon auf etwas töneren Beinen. Wird dann lustig was der Richter dazu sagt.

Es geht neben dem Bußgeld 200€ ( was wegen Vorsatz/Gefährdung erhöht werden kann ) um 4Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Da sollte schon überlegt werden ob es nicht möglich ist einen anderen Weg zu suchen.

Richtig die Antwort ist unbefriedigend.

Folglich sollte die Stadt benachrichtigt werden damit sie die Ampel reparieren.

Q-Gruß

Hallo John,

das sind die Risiken des Internets, da darf jeder noch so großen Blödsinn verbreiten und alle schreiben voneinander ab oder glauben das. Dem Internet glauben manche sogar mehr als einem Fachmann. Schöne neue Welt.

Dabei ersetzt das Internet weder den Gang zum Anwalt noch zum Arzt, Apotheker oder anderen ausgebildeten Dienstleistern, jedenfalls wenn man eine verlässliche Antwort haben will. Anwälte haben eben Zugang zu kostenpflichtigen Diensten, um solche Fragen verlässlich zu klären.

VG
EK

Hallo

Ich war schon mal mit meinem Auto in einer solchen Situation. Ich kannte die Ampelschaltung gut, da ich dort öfters durch fuhr. Nach einer korrekten Ampelphase wollte diese aber einfach für meine Richtung nicht mehr auf Grün schalten. Ich habe mindestens drei Ampelphasen, in denen der andere Verkehr rollte, abgewartet. Einige hinter mir haben schon gehupt und sind dann vorbei gefahren. Ich habe mich dann auch dazu entschlossen, da die Ampel wohl tatsächlich einen defekt haben musste. Ich habe anschließend auf einer Busspur gehalten und die Polizei über diesen Missstand unterrichtet. Als ich abends wieder in die andere Richtung über die Kreuzung fuhr, war der Fehler offenbar behoben.
Also, ich denke wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, ist das Überfahren der Ampel kein Problem. Man sollte aber wirklich ein weilchen warten. Es gibt auch Kreuzungen, da bekommt die größere Hauptstraße zweimal Grün bevor eine Nebenstraße einmal Grün bekommt.
Wie das jetzt ist mit „Roller werden nicht erkannt“, ja…dazu kann ich leider nichts sagen.

Gruß

Habe meine nächtliche Faulheit mal abgelegt und auch kurz nachgeschaut.
Hier ist das, was John bereits gefunden hat:
http://www.autoflotte.de/ampel-auf-dauer-rot-was-tun…

Hier das Zitat daraus:
Ist die Ampel defekt, darf diese auch bei Rot passiert werden. Allerdings kann nach einer Entscheidung des OLG Hamm bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht „wesentlich länger“ als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings „angemessen“ ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten beziehungsweise mindestens zwei „normale“ Schaltphasen abzuwarten.

Und hier ist der Auszug, was das OLG Hamm zu erzählen hatte, mit Querverweisen auf einschlägige Rechtsliteratur:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…
Bitte bis zum Beitrag vom 04.02.2004, 02:54 von einem Uwe W runterscrollen / letztes Drittel der Seite