Unfall durch Ausparkenden. Wer bekommt Schuld?

Hallo,

Ich bräuchte einen Rat zur Schuldfrage bei einem Unfall.
Ein Motorradfahrer befährt in einer Ortschaft eine Hauptstraße an deren Seitenrändern Autos geparkt sind. Hinter einer Kurve parkt plötzlich ein Auto rückwärts aus und steht so mitten auf der Fahrspur. Der Motorradfahrer stürzt beim Bremsen und das Motorrad beschädigt eine geparktes Auto (nicht das ausparkende). Wer muss für welchen Schaden aufkommen (Motorrad, geparktes Auto)? Bei dem Ausparkenden ist kein Schaden entstanden. Polizei war nicht vor Ort.

MfG Silvio

hmm schwer zu sagen…denn eigentlich hat ja der ausparkende die Schuld zu tragen…er hat den Fehler begannen, der M.fahrer musste ausweichen und es entsteht damit ein Folgeschaden.

Leider ist das rechtlich aber schwer zu fassen.
a) Gibts Beweise? Zeugen?
b) war der M.Fahrer vielleicht zu schnell unterwegs? Innerhalb der Stadt 50, aber auch viele 30er Zonen…und wie beweist er das?

Sehr schwer zu fassen…theoretisch und praktisch kann der ausparkende einfach wegfahren., weil beweise gibts nicht, doch er muss dem Motorradfahrer Erste Hilfe leisten bei einem Umfall direkt daneben!
Die wichtige Frage ist, wie schnell war der Motorradfahrer…vor ner kurve muss man eh abbremsen…wenn der da durchzischt…naja

Sehr schwer zu fassen…theoretisch und praktisch kann der
ausparkende einfach wegfahren., weil beweise gibts nicht, doch

Das ist falsch! Der Ausparkende ist Unfallbeteiligter und „einfach wegfahren“ erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernen vom Unfallort: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__142.html (siehe Absatz 5)

er muss dem Motorradfahrer Erste Hilfe leisten bei einem
Umfall direkt daneben!

Die unterlassene Hilfeleistung ist ein eigenes Delikt.

Gruß Stefan

Hallo,

Unabhängig davon wie schnell der Motorradfahrer unterwegs war, die angenommene überhöhte Geschwindigkeit muss ihm nachgewiesen werden, trägt der Ausparkende die Schuld und alle damit verbundenen Kosten. In diesem Falle auch den Schaden an dem anderen PKW. Ist der Motorradfahrer verletzt, hat er die Möglichkeit einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB, zu stellen.
Besser wäre es gewesen, die Polizei hinzuzuziehen und durch diese auch den Unfall aufnehmen zu lassen. Der Motorradfahrer hätte aber auch noch im Nachhinein die Möglichkeit zur Polizei zu gehen und den Unfall zu Protokoll zu geben. Nächster Schritt wäre die Versicherung einzuschalten und dort den Unfall zu melden.

Na dann viel Spaß bei der Regulierung

FoPo

Hinter einer Kurve
parkt plötzlich ein Auto rückwärts aus und steht so mitten auf
der Fahrspur.

Hallo!

Ich denke, das ist der Knackpunkt des Ganzen.

Was ist genau passiert? Der Motorradfahrer kam um die Kurve und sah plötzlich ein Auto, das mitten auf der Fahrbahn stand, weil es ausparkte. Er konnte nicht mehr bremsen, stürzte und…

Oder kam der Motorradfahrer um die Kurve und kurz bevor er das parkende Auto erreichte, parkte das plötzlich aus, der Motorradfahrer konnte nicht mehr bremsen, stürzte und…

Im ersten Fall war der Motorradfahrer zu schnell für diese Strecke und er wäre selbst schuld an dem Unfall. Im zweiten Fall wäre der Parkende unaufmerksam gewesen und die Schuld liegt bei ihm. Der Motorradfahrer könnte eine Mitschuld haben, falls er zu schnell gewesen wäre.

Wäre der Autofahrer selbst im ersten Fall schuldig, dürfte niemand mehr irgendwo ausparken, halten oder wenden. Jeder ist irgendwann mal irgendwo ein Hindernis. Jeder Verkehrsteilnehmer muss mit so etwas rechnen und kann nicht einfach davon ausgehen, dass es solche Hindernisse nicht gibt.

Also, was kam plötzlich? Das Ende der Kurve oder das Ausparken?

Viele Grüße

Anne

Hallo,

generell hat der Ausparkende laut der Kommentierung zur StVO eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Wenn der Motorradfahrer auf der Hauptstraße mit normaler, ortsüblicher Geschwindigkeit unterwegs war, hat der Ausparkende die Hauptschuld am Verkehrsunfall.
Dies ist auch im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog so geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88

Klar macht er sich dann schuldig wenn er einfach wegfährt! Aber bei der Fragestellung gehts ja darum: es gibt keine Beweise, keine Zeugen usw. Was ist ihm naczuweisen wenn er wegfährt? Nichts soweit.

Das ich das selbst scheiße finde und er daran beteiligt ist ist klar.

Moin,

ausser Anne kannst da mal alle Antworten vergessen. Die Frage kann derzeit nichtmal annähernd beantwortet werden, da dazu nötige Angaben fehlen!
Hinzu kommt natürlich der Riesenfehler keine Polizei gerufen zu haben - bei Unfällen mit Personenschaden ist dies unbedingt erforderlich!

Allerdings wird es egal was ein Problem der Beweisbarkeit geben und von daher wird der Motorradfahrer ein Problem haben, denn wie soll er beweisen, das der Ausparkende nicht bereits auf der Strasse stand als er ankam?? Wenn es hierzu keine Zeugen gibt wird es verdammt schwierig, denn wenn er etwas einklagen will muss ER beweisen - nicht andersrum wie hier behauptet.

Gruß
Bernd

Hab mich jetzt gerade mal bei der Rechtsschutzversicherung erkundigt und der war der Meinung das der Rückwärtsfahrende immer Schuld hat. Kann natürlich so oder so ausgelegt werden. Wenn der sagt er stand schon auf der Straße siehts schlecht aus. Muß ich wohl doch noch Zeugen finden. Können Zeugen überhaupt die Geschwindigkeit eines Motorrades einschätzen? Wird das gewertet wenn die sagen das Motorrad war zu schnell? Im Allgemeinen werden ja Motorräder prinzipiell als zu schnell wahrgenommen.

P.S. Personenschaden ist nicht entstanden

Hallo,

mit den wenigen Angaben zum tatsächlichen Vorfall und der Überlegung, dass bei den Aussagen vor Gericht auch nicht mehr herauskommt, zahlt jeder seinen Schaden selber.

Wenn es ohne Personenschaden abgegangen ist, ist das Realität.

VG Tizia

Klar macht er sich dann schuldig wenn er einfach wegfährt!

In Deiner ersten Antwort hast Du gesagt, er könne theoretisch und praktisch einfach wegfahren, müsse jedoch erste Hilfe leisten.
Warum betonst Du einen Straftatbestand, negierst aber den anderen? In dem Zusammenhang ist Deine Aussage nur so zu verstehen, als sei es erlaubt einfach wegzufahren.

Aber bei der Fragestellung gehts ja darum: es gibt keine
Beweise, keine Zeugen usw. Was ist ihm naczuweisen wenn er
wegfährt? Nichts soweit.

In der Frage steht nichts dazu, wie und ob der Frager in eine solche Geschichte involviert war. Es steht auch nichts darin, welche Zeugen oder sonstigen Beweise es gibt (mit dem Motorradfahrer gibt es mindestens einen Zeugen).

Hallo!

Können Zeugen
überhaupt die Geschwindigkeit eines Motorrades einschätzen?

Da das Ergebnis unbestritten ist brauchen sie das doch gar nicht.
Wenn das Auto schon auf der Straße stand dann war die Geschwindigkeit
des Motorradfahres nicht der Situation angemessen, ansonsten hätte
er nämlich einfach anhalten können.

Gruß
Stefan

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Hallo!

Wenn es ohne Personenschaden abgegangen ist, ist das Realität.

Hallo? Wenn mir einer mit dem Motorrad in mein parkendes Auto rauscht, zahle ich selbst für meinen Schaden??? Jedenfalls nicht in diesem Land! Ich bekomme mein Geld zu 100% von dem Versicherer des Motorradfahrers, der für die Betriebsgefahr einzustehen hat. Ob und wem der da vorher ausgewichen ist, kann mir da vollkommen egal sein.

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Guten Tag.

Ein Motorradfahrer befährt in einer Ortschaft

Regelfall Vmax=50 km/h

eine Hauptstraße

anzunehmen ist „übersichtlich“ -> innerhalb der Sichtweite anhalten können.

an deren Seitenrändern Autos geparkt sind.

Erkennbare Gefahrensituation.

Hinter einer Kurve

Siehe „Sichtweite“ - wie weit ist die Kurve einsehbar?

parkt plötzlich ein Auto rückwärts aus

Wie weit ist der Motorradfahrer vom Ausparkenden entfernt?

und steht so mitten auf der Fahrspur.

Ausparkmanöver müsste also schon eine gewisse Zeit vorher, mit Blinker etc. pp. eingeleitet worden sein -> Erkennbarkeit?

Der Motorradfahrer stürzt beim Bremsen

Was grundsätzlich ein Fahrfehler ist.

Polizei war nicht vor Ort.

Das ist der Juckepunkt: die Lage ist verwickelt genug, um eine vollständige Aufnahme des Unfallgeschehens zu rechtfertigen - von Bagatellschaden kann da m.E. keine Rede mehr sein. Wenn die obigen Punkte, wie Sichtweite/Übersichtlichkeit, Zeitpunkt der Einleitung des Ausparkens, Setzen der Blinker ja/nein, aber auch Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche etc. pp. nicht geklärt wurden, hat - wiederum meines NAL’s Erachtens - der Motorradfahrer schlechte Karten. Unter anderem auch deswegen, weil er nicht etwa ausgewichen und dadurch einem stehenden Fahrzeug draufgeknallt, sondern auf die Stürze geschnauzt ist, sprich, die Beherrschung über den Hirschen verloren hat. Und das ist ein Indiz für nicht der Situation angepasste Geschwindigkeit - die bei Zweiradfahrern sowieso erst einmal bis zum Beweis des Gegentums vorausgesetzt zu werden pflegt (Motorräder fahren ja bekanntlich von Haus aus nicht, sondern rasen, und zwar immer und überall).

GEK

Genau, § 1 der STVO!

der Motorradfahrer bekommt sicherlich keine 100 % ersetzt, wenn schon, dann das andere Fahrzeug, das nicht ausgeparkt wurde.

Wäre spannend zu erfahren, wie die Sache ausgehen wird.

VG Tizia

Hi,

ich hatte mal einen Unfall (mit vollbesetztem Linienbus), bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Der Unfallgegner fuhr aus einer Ausfahrt raus und blieb dann aber mitten auf meiner Fahrbahn stehen, da er wegen Gegenverkehr nicht weiterfahren konnte.

Ich habe ihn trotz Vollbremsung (laut Tachoscheibe war ich 30 km/h schnell) noch touchiert. Der herbei gerufenen Polizei war schnell alles klar: Ich bekam einen Strafzettel wegen Verursachung eines Verkehrsunfalles, da ein STEHENDES Fahrzeug niemals einen Unfall verursachen könnte…

Es kam zur Gerichtsverhandlung und es ging glaube ich so aus, das ich ein Drittel Schuld und der Unfallgegner 2/3 Schuld zugewiesen bekam.

Grüße
D.

Hallo

Bei einer solchen Sachlage finde ich es persönlich etwas leichsinnig die Polizei NICHT zu rufen.

Gruß