Guten Tag, kenne jemand der Brauch ein Führungszeugnis deshalb meine Frage.
Er Wurde im Feb. 04 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt zu 40 Ts verurteilt + 4Monate verbot.
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Im April 06 verurteilt wegen Trunkenheit im Verkehr zu 70 Ts + 16 Monate.
Sind diese vergehen eingetragen oder nicht?
also die Regelung sieht so aus, dass erst ab einer Strafe von 91 Tagessätzen ein Eintrag ins Führungszeugnis gemacht wird. Bis 90 Tagessätzen findet die Strafe keinen Eingang darin.
Da die Taten fast zwei Jahre auseinander liegen und jeweils Strafen unter 91 Tagessätzen verhängt wurden, dürfte nichts im Führungszeugnis stehen.
Eigentlich schade sowas, oder? Ich bin für sofortige Eintragung ab 0,5 Promille (auch wenn ich 0,3 Promille schon ausreichend finde als Maximum im StV).
Vielleicht lernen die Leute mal den Suff aus dem Schädel zu lassen, wenn sowas sofort eingetragen werden würde.