mich wuerde mal eine kniffelige Frage interessieren.
Mal angenommen da fährt ein Auto auf einer geraden Strasse auf einen Zebrastreifen zu. Auf dem linken Buergersteig fahren zwei Radfahrer so ca. 50+ recht zuegig. Rechts und links sowie voraus keine Fussgaenger.
Welche Konsequenzen haette es theoretisch fuer den Autofahrer wenn sich die Radfahrer plötzlich dazu entschliessen wuerden den Zebrastreifen zu nutzen um die Seite oder Richtung zu wechseln. Ist das dann auch Behinderung auf dem Zebrastreifen? Wieviel Schuld trifft den Autofahrer falls die zwei Zeitgenossen plötzlich bei dieser Situation auf der Motorhaube liegen?
Welche Konsequenzen haette es theoretisch fuer den Autofahrer
wenn sich die Radfahrer plötzlich dazu entschliessen wuerden
den Zebrastreifen zu nutzen um die Seite oder Richtung zu
wechseln.
Radfahrer dürfen den Zebrastreifen nur benutzen, wenn sie das Rad schieben.
Wieviel Schuld trifft den Autofahrer falls die zwei
Zeitgenossen plötzlich bei dieser Situation auf der Motorhaube
liegen?
So etwa wird üblicherweise vor Gericht geklärt. Ich gehe aber mal von einer erheblichen Mitschuld der Radfahrer aus.
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Radfahrer dürfen ja generell NICHT auf dem Gehweg fahren (ab einem gewissen Alter). Meistens wird es zwar tolleriert, aber deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt.
hallo,
als autofahrer haftest man schon nur aus der gefährdungshaftung heraus.
was haben wir in der fahrschule gelernt? 1. vorrausschauende fahrweise, 2.rechtzeitiges erkennen von gefahrensituationen und deren abwehr sowie verantwortung für leben und sachwerte. gepaart mit §1 bräuchten solch eindeutig zu beantwortenden fragen garnicht auftauchen.
radfahrer sind in der regel nicht so geschult wie führerscheininhaber.
mit fehlreaktionen besonders bei jungen und älteren ( 50+) muss gerechnet werden.
hauptmann
Anhang: Die Frage ist ja : Wäre der Unfall vermieden worden wenn
der Fahradfahrer ordnungsgemäß sein Rad geschoben hätte.
Und diese Frage ist meistens zu bejahen …
Hallo,
Zitat:
>>So etwa wird üblicherweise vor Gericht geklärt. Ich gehe aber
>>mal von einer erheblichen Mitschuld der Radfahrer aus.
>Ich schätze die erhebliche Mitschuld auf 0%.
>>So etwa wird üblicherweise vor Gericht geklärt. Ich gehe aber
>>mal von einer erheblichen Mitschuld der Radfahrer aus.
>Ich schätze die erhebliche Mitschuld auf 0%.
Vielleicht hast du da was durcheinandergebracht …
Oder ich habe Deinen Link nicht verstanden. Da stand:
„ie Berliner Richter entschieden zugunsten des Radfahrers (Urteil vom 3.6.2004 - 12 U 68/03): Allein die Tatsache, dass er in dieser Art gerollt sei, führe nicht dazu, dass er den Fußgängerüberweg nicht benutzen dürfe. Außerdem sei eine Unfallursächlichkeit seines Verhaltens nicht zu erkennen. Es spreche nichts dafür, dass der Unfall vermieden worden wäre, wenn der Radler beim Überqueren der Straße das Fahrrad geschoben hätte.“
Ich finde da nichts von einer Teilschuld des Radfahrers. Wobei aber imho dieser Fall eh’ nicht vergleichbar ist.
Gruß
loderunner (ianal)