Hallo zusammen,
mal angenommen, außerhalb einer Ortschaft (70 Km/ h erlaubt) befährt ein Kind einen Radweg mit seinem Kinderroller. Der Radweg ist noch durch einen etwa 1 Meter breiten Grünstreifen von der Straße getrennt.
Das Kind ist ca. 6 Jahre alt und ohne Aufsicht.Es fährt ganz normal geradeaus,es gibt keinen Hinweis darauf, dass es die Straße überqueren will.
Ein Autofahrer sieht das Kind und verlangsamt von 70 auf ca 40 km/h.
Plötzlich macht das Kind einen Schlenker auf die Straße, direkt vor das Auto, und wird verletzt.
Wenn so etwas passiert wäre -wieviel Schuld trifft den Autofahrer? Hätte er bis auf Schrittempo verlangsamen müssen, weil er ja damit rechnen muss, dass ein Kind sich unvorhersehbar verhält?
Tach (und Ianal)
mal angenommen, außerhalb einer Ortschaft (70 Km/ h erlaubt)
befährt ein Kind einen Radweg mit seinem Kinderroller. Der
Radweg ist noch durch einen etwa 1 Meter breiten Grünstreifen
von der Straße getrennt.
Das Kind ist ca. 6 Jahre alt und ohne Aufsicht.Es fährt ganz
normal geradeaus,es gibt keinen Hinweis darauf, dass es die
Straße überqueren will.
Ein Autofahrer sieht das Kind und verlangsamt von 70 auf ca 40
km/h.
Plötzlich macht das Kind einen Schlenker auf die Straße,
direkt vor das Auto, und wird verletzt.
Wenn so etwas passiert wäre -wieviel Schuld trifft den
Autofahrer? Hätte er bis auf Schrittempo verlangsamen müssen,
weil er ja damit rechnen muss, dass ein Kind sich
unvorhersehbar verhält?
Zunaechst ist ein Kind im Alter von 6 Jahren sowieso schuldunfaehig, auch wenn es den Unfall verursacht hat. Der Autofahrer haftet im Rahmen der Gefaehrdungshaftung. Verlangsamung auf Schritttempo halte ich - meiner unmassgeblichen und laienhaften Meinung nach - fuer unrealistisch (in der 30er Zone schon, auf Landstrasse ausserorts eher nicht). Zu pruefen waere, ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt. Mein Bauchgefuehl sagt mir zwar einerseits, dass ein sechsjaehriges Kind allein ausserorts auf der Strasse nicht fahren sollte, andererseits ist es durchaus ueblich, Kinder in dem Alter z.B. zur Schule radeln zu lassen… Sofern keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, zahlt der Autofahrer bzw. seine Versicherung fuer die Unfallfolgen fuer das Kind sowie fuer die Schaeden am Auto.
Gruss
Paul
Abend!
andererseits ist es durchaus ueblich, Kinder in dem Alter z.B.
zur Schule radeln zu lassen.
Nein das ist in keinster Weise üblich mit dem Fahrrad zur 1. Klasse
zu fahren, das fängt erst auf den weiterführenden Schulen an also
ab 5. Schuljahr oder etwa 10Jahren.
Gruß
Stefan
Hallo,
Nein das ist in keinster Weise üblich mit dem Fahrrad zur 1.
Klasse
zu fahren, das fängt erst auf den weiterführenden Schulen an
also
ab 5. Schuljahr oder etwa 10Jahren.
In einer Großstadt mag das so sein. In kleineren Orten herrschen unmittelbar vor Schulbeginn und nach Schulschluss Toure de France ähnliche Zustände im Umkreis von Grundschulen.
Das hat nebenbei erwähnt die Folge, dass Autofahrer am Besten für ein paar Minuten anhalten, um nicht in dieses völlig regellose Liliputanerrennen zu geraten. So ist es jedenfalls in meiner Heimatstadt.
Grüsse
Jörg
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Das seh ich aber auch anders.
Wir hatten auch in der Grundschule schon einen Fahrradschuppen und sind ab der 3. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule gekommen. Da gab es auch schon diese Veranstaltungen mit der Polizei (keine Ahnung wie sowas heißt). Also an jeder Ecke steht ein unerwünschter Grüner und stellt den Streckenposten dar und alle müssen vorschriftsmäßig die Straße entlangtuckern. Ihr wisst, was ich meine…???
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Abend!
In einer Großstadt mag das so sein. In kleineren Orten
herrschen unmittelbar vor Schulbeginn und nach Schulschluss
Toure de France ähnliche Zustände im Umkreis von Grundschulen.
Naja wir haben hier etwa 6.500 Einwohner, das würde ich jetzt nicht
Großstadt nennen.
Gruß
Stefan
Das seh ich aber auch anders.
Hier ist es halt so.
Da gab es auch schon diese Veranstaltungen mit der Polizei
(keine Ahnung wie sowas heißt).
Genau, im 4. gibt es eine Fahrradprüfung und dann bekommt das Fahrrad
und das Kind einen Papperl und darf ab sofort mit dem Bike zur
Schule.
So wird es denn Kindern zumindest von der Polizei gesagt und ich
finde es gar nicht schlecht.
alle müssen vorschriftsmäßig die Straße entlangtuckern.
Nee, das machen die hier besser, Gegenstände mit einer Hand annehmen
100m mit einer Hand fahren und dann den Gegestand in einen Eimer
werfen und vieles andere mehr.
Ihr :wisst, was ich meine…???
Ja. 
Gruß
Stefan
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Abend!
andererseits ist es durchaus ueblich, Kinder in dem Alter z.B.
zur Schule radeln zu lassen.
Nein das ist in keinster Weise üblich mit dem Fahrrad zur 1.
Klasse
zu fahren, das fängt erst auf den weiterführenden Schulen an
also
ab 5. Schuljahr oder etwa 10Jahren.
Also, bei uns fahren viele Kinder im Alter von 7 oder 8 (ab der 2. Klasse) mit dem Fahrrad zur Schule.
Für mich würde sich die Frage stellen, ob es wirklich unvorhersehbar war. Wenn das Kind auf dem Radweg sehr plötzlich das Lenkrad rumreisst und schon einen Augenblick später auf der Straße ist, hat man kaum eine Chance, zu reagieren. Mit dem Fahrrad ginge das genauso schnell. Würde man jedes Mal, wenn auf dem Radweg Kinder fahren, auf Schrittgeschwindigkeit herunterbremsen, wäre im Sommer mancherorts fahren nicht merh möglich.
Da das Kind schuldunfähig ist, bekommt der Autofahrer seinen Schaden wahrscheinlcih nicht ersetzt, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Grüße
Holygrail
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Moin,
Nein das ist in keinster Weise üblich mit dem Fahrrad zur 1.
Klasse
zu fahren,
dann sind auch wir (Dorf ca. 3000 Einwohner) unüblich. Meine Jungs und viele andere Kinder radelten ab Klasse 1 zur Schule.
Gandalf