hallo
angenommen jemand fährt auf einer budesstrasse.
derjenige wird auf dieser bundesstrasse innerhalb von 5 KM 2x mal geblitzt
muss man beides zahlen ? oder gibt es hier sowas wie eine einmalschuld da man ja die ganze strecke zu schnell gefahren ist
gruss
hallo,
antwort ja ,
hauptmann
hi
antwort ja ,
Auf die erste oder die zweite Frage?
Gruß
Edith
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Moin
muss man beides zahlen ? oder gibt es hier sowas wie eine
einmalschuld da man ja die ganze strecke zu schnell gefahren
ist
Erste Frage: Ja
Zweite Frage: Derjenige kann froh sein, dass ihm nicht beim zweiten Mal Vorsatz beim Rasen unterstellt wird. Täte ich nämlich. Macht dann das ganze mal 2.
Grüße
Jürgen
muss man beides zahlen ? oder gibt es hier sowas wie eine
einmalschuld da man ja die ganze strecke zu schnell gefahren
ist
Hi,
kommt darauf an.
Wenn zwischen den Messpunkten kein anderes Limit war, kann davon ausgegangen werden, es war ein Geschwindigkeitsverstoß, in dem Fall würde der höhere geahndet. Nennt sich dann Tateinheit.
War aber dazwischen etwas, ein anderes Limit, dann musste nach dem Limit ein neuer Tatentschluss gefasst werden, es sind folglich zwei Verstöße, nennt sich Tatmehrheit.
Soweit die Theorie, was nachher wirklich geahndet wird ist regional unterschiedlich. Es gibt die Aussage, es reicht schon ein neues Schild für einen neuen Tatentschluss, ebenso die Aussage die dieses negiert.
Tut mir leid, konkreter kann die Antwort nicht sein.
Q-Gruß