Guten Tag,
gibt es eine gesetzliche Regelung, die es einem Autofahrer vorschreibt 15 Minuten zu warten, wenn ein LKW (der beispielsweise Heizöl liefert oder eine Klärgrube leerfährt)die Straße blockiert. Oder ist der LKW-Fahrer verpflichtet so zu parken, dass er andere nicht behindert?
In meinem Fall behauptete der Fahrer, dass man verpflichtet ist 15 Minuten zu warten, wenn man nicht an ihm vorbeifahren kann (obwohl er noch Platz gehabt hätte weiter nach rechts zu fahren und man dann vorbei gekommen wäre).
Vielen Dank
Claudia
Hallo,
da fällt mir erstmal nur der
§1 der StvO "gegenseitige Rücksichtnahme "ein.
Der Mann macht nur seinen Job.
Gruß Rumburak
Hallo,
da fällt mir erstmal nur der
§1 der StvO "gegenseitige Rücksichtnahme "ein.
Genau!
Der Mann macht nur seinen Job.
Und wenn er die Karre mit ein bischen Aufwand so parken kann das man
vorbei kommt dann hat er es zu tun.
Gruß
Stefan
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Huhu!
da fällt mir erstmal nur der
§1 der StvO "gegenseitige Rücksichtnahme "ein.
Und wenn mir das mal passieren sollte, das so ein Heinz mir erzählen will, ich sei gesetzlich verpflichtet, ihn 15 Minuten lang gewähren zu lassen, dann ist es mit Rücksichtnahme vorbei und ich rufe die Polizei. Das mit dem „Nur Job machen“ rufen mir täglich bis zu fünf Auslieferungsfahrer zu, die ich vergeblich vom Radweg runterzuklingeln versuche…
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Ich hoffe ich kann dir hiermit weiterhelfen:
Eine Regelung, dass man 15 Minuten warten muss, gibt es garantiert nicht. Angenommen ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, oder ein Rettungswagen muss zu einem Notfall durch die besagt Straße, da kann auch keiner erwarten, dass der 15 Minuten wartet, während das 40-Parteien-Hochhaus abfackelt.
Es gibte eine Sonderregelung für Müllfahrzeuge, die es denen erlaubt, in dem Zeitraum ihrer Tätigkeit, die Straße zu verstellen (sofern nicht anders möglich).
Eine Firma, die Heizöl, Möbel etc. liefert (auch die Post), hat sich so hinzustellen, dass der Verkehr weiterhin die Straße benutzen kann.
Mir fällt noch auf dass Dein Posting Deine Lebenseinstellung dokumentiert, RECHTHABEN WILL, jedoch keine zielführende Antwort zur Frage beinhaltet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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Oh, Verzeihung, die Antwort lautet: Nein, eine solche gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Ich dachte, das hätte man auch so verstehen können.
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Siehste, geht doch
und hat nicht mal weh getan und sooo schwer war´s auch garnicht.
Gruß Rumburak
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