Wer bekommt post von polizei nach unfall

Guten Tag,

ich habe da mal eine frage.
und zwar ist meine freundin mit dem auto in einem graben gefahren. in der zulassung steht ihr name, der vater ist aber der versicherte von dem auto.
wer bekommt jetzt die post von der polizei.
meine freundin oder der vater…

kann mir niemand helfen??
es ist wirklich sehr wichtig…;O(

Es kommt auf den Unfall drauf an.

Sofern etwas beschädigt wurde (anderes Fahrzeug, Leitplanken, Schilder usw.) bekommt meines erachtens auch der Versicherungsnehmer Post, da der Schaden ja von der Haftpflicht übernommen werden sollte.

Ist kein Sachschaden entstanden (auper evtl. am eigenen Fahrzeug), dürfte m.E. dem Versicherungsnehmer keine Mitteilung zukommen.

Der Unfallverursacher erhält in der Regel auf jeden Fall noch mal Post, um eine Aussage zum Unfallergang abzugeben.

Bei meiner Antwort muss ich aber dazu sagen, dass ich mir nicht zu 100% sicher bin. Daher darf mich bitte jmd. korrigieren, sollte ich arg daneben liegen.

Gruß

Denkzettel

Hallo!

Sofern etwas beschädigt wurde (anderes Fahrzeug, Leitplanken,
Schilder usw.) bekommt meines erachtens auch der
Versicherungsnehmer Post, da der Schaden ja von der
Haftpflicht übernommen werden sollte.

Aber doch nicht von der Polizei, das ist der komplett egal.

Hallo!

kann mir niemand helfen??

HIer jedenfalls leider nicht. Ich müsste, um Dir helfen zu können, erst nachfragen, warum die POlizei denn überhaupt irgendjemandem etwas schreiben sollte. Dann wäre aber die Grenze zur Rechtsberatung überschritten und ich müsste Deinen Artikel löschen.

nein es wurde niemand verletzt oder ein anderes auto damit hinein
gezogen.
also meinst du das sie sich dann keine gedanken machen muss und ihr vater dann post bekommt??
ich danke dir für diese information

nein es wurde niemand verletzt und schaden ist nur vorn an meinem auto.
es war auch keiner weiter mehr dran beteiligt.
also meinst du das sie sich keine gedanken machen muss und auch nur sie post bekommt…
danke für die information

naja da das auto der vater versichert hat sie jetzt angst das er dieses heraus bekommt wenn er post von der polizei bekommen sollte, denn das wäre fatal für sie…
aber da niemand verletzt wurde und nur schaden an dem auto entstanden ist denke ich das nur sie post bekommen wird,oder??
ich danke dir

hallo worldwidefab,

nur noch eine frage…
es ist ja niemand verletzt worden oder sonstiges kaputt gegangen außer ihr eigenes auto. ist es dann richtig das nur sie die post bekommt weil sie der fahrzeughalter ist??

Hi,

bei einem Kfz gibt es drei Parteien.

Den Halter, den Eigentümer, und den Versicherungsnehmer. Bei den meisten ist alles in einer Person.

Verursacht jetzt jemand mit dem Fahrzeug einen Unfall, dann ist davon betroffen, der Unfallverursacher, der Geschädigte falls es einen gibt, der Eigentümer falls das Fahrzeug beschädigt ist, der Halter falls technische Mängel die Ursache waren oder sonstige Verstöße des Halters, der Versicherungsnehmer wenn die Versicherung den Schaden regulieren muss.

Hier wäre es also der Eigentümer des Kfz wenn kein Fremdschaden entstanden ist und der Unfallverursacher allein betroffen. Damit bekommt nur der Unfallverursacher, der hier wohl Eigentümer und Halter ist, Post, falls es zu einer Anzeige kommen sollte. Der Versicherungsnehmer nicht.

Q-Gruß

hallo,
nein es wurde nur ein autoschaden an ihrem auto festgestellt und niemand mit verletzt oder geschädigt…
also meinst du das nur sie dann die post bekommt und der vater nicht , das sie in der zulassung steht??

Wie gesagt, ich weiß nicht, was die Polizei wem noch schreiben sollte. Entweder ist sie an der Unfallstelle verwarnt worden (und hat das Verwarnungsgeld bezahlt) oder nicht. In beiden Fällen ist die Sache für die Polizei erledigt. Ein Bußgeldverfahren, nur weil jemand von der STraße abgekommen ist, ist wohl eher unwahrscheinlich.

also braucht sie sich keinen kopf machen, da ja keine anderen schäden entstanden sind??

Hi,

nur die junge Dame, die aber mal ihr Verhältnis zum Papa überdenken sollte.

Q-Gruß

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Wie gesagt, ich weiß nicht, was die Polizei wem noch schreiben
sollte. Entweder ist sie an der Unfallstelle verwarnt worden
(und hat das Verwarnungsgeld bezahlt) oder nicht. In beiden
Fällen ist die Sache für die Polizei erledigt.

Hi,

Verwarnungen dürfen in einigen Bundesländern nicht mehr in bar bezahlt werden. Teilweise über EC-Karte, oder es kommt ein Verwarnungsangebot mit der Post.

Ein
Bußgeldverfahren, nur weil jemand von der STraße abgekommen
ist, ist wohl eher unwahrscheinlich.

Eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich. Als Beispiel nur mal den

BKat 8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)
3 P A 100

Was auch gleich ein A-Verstoß, und damit Probezeitrelevant ist.

Q-Gruß

da hat aber der vater dann nichts mit zu tun sondern nur die junge dame oder??

Hi

Nur die junge Dame, ist sie noch in der Probezeit?

Q-Gruß