Abgeschleppt aufgrund Umzug...Umzugsfirma verlangt

Hallo

Eine Frau parkt gegen 6 Uhr morgens ihren Wagen in einer Straße. Sie sieht nur ein Parkverbotsschild. Sie geht zur Arbeit.
Aufgrund eines Umzuges mußte sie abgeschleppt werden.
Strafzettel ist um 7.53Uhr ausgestellt. Der Wagen war um kurz nach 8 Uhr auf dem Abschleppwagen (Tochter fuhr zufällig vorbei)
Klar, Strafzettel und Abschleppkosten bezahlt.

Jetzt kommt heute ein Brief von der Umzugsfirma und die Frau soll mit noch zwei weiteren Fahren, die auch abgeschleppt worden sind, die Summe von knapp 300€ aufteilen, weil sie ZWEI Stunden mit dem Umzug in Verzug waren…
Geht das? Dürfen die das?
Aber um 6 Uhr war weit und breit kein Umzugswagen zu sehen und um kurz nach 8 Uhr war der Wagen ja schon weg.

Wer weiß da mehr?!

Lg Tanja

mann kann erst mal abwarten. mann kann den brief postwendend zurückschicken und den vorwurf bestreiten. ein schadensersatzanspruch muss auch genau bewiesen werden.
einfach was angeben geht nicht.
viel spass
hauptmann

Hallo

Eine Frau parkt gegen 6 Uhr morgens ihren Wagen in einer
Straße. Sie sieht nur ein Parkverbotsschild. Sie geht zur
Arbeit.
Aufgrund eines Umzuges mußte sie abgeschleppt werden.
Strafzettel ist um 7.53Uhr ausgestellt. Der Wagen war um kurz
nach 8 Uhr auf dem Abschleppwagen (Tochter fuhr zufällig
vorbei)
Klar, Strafzettel und Abschleppkosten bezahlt.

Jetzt kommt heute ein Brief von der Umzugsfirma und die Frau
soll mit noch zwei weiteren Fahren, die auch abgeschleppt
worden sind, die Summe von knapp 300€ aufteilen, weil sie ZWEI
Stunden mit dem Umzug in Verzug waren…
Geht das? Dürfen die das?
Aber um 6 Uhr war weit und breit kein Umzugswagen zu sehen und
um kurz nach 8 Uhr war der Wagen ja schon weg.

Möglicherweise ist die Umzugsfirma um kurz nach 6 Uhr angereist und der Wagen wurde ja wirklich erst um kurz nach 8 Uhr abgeschleppt.

Die Umzugsfirma muss das beweisen, wenn jedoch 2 Fahrer dabei sind, die beide als Zeugen aussagen, sieht es evtl. schlecht aus.

Frage wäre aber auch, ob die Umzugsfirma den Schaden nicht hätte minimieren können. Wenn sie z.B. erst einmal etwas weiter geparkt hätten, hätte es sicher länger gedauert, aber aus den zwei Stunden wäre evtl. eine geworden.
Wäre es möglcih gewesen oder sind absolut keine anderen legalen Parkmöglichkeiten da?

Grüße

Holygrail

Wer weiß da mehr?!

Lg Tanja

Hi

Eine Frau parkt gegen 6 Uhr morgens ihren Wagen in einer
Straße. Sie sieht nur ein Parkverbotsschild. Sie geht zur
Arbeit.

Sie hat ein Parkverbotsschild gesehen und trotzdem dort geparkt?
Warum?
Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

Gruß
Edith

Hallo!

Meine Güte, sowas passiert schon mal. Parkverstöße werden auch schon mal vorsätzlich begangen. Hast Du sowas noch nie erlebt?

Übrigens spielt der Vorsatz im Ordnungswidrigkeitenrecht keine so große und bei dieser Fragestellung überhaupt keine Rolle.

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Hi

Meine Güte, sowas passiert schon mal. Parkverstöße werden auch
schon mal vorsätzlich begangen. Hast Du sowas noch nie erlebt?

Daß ich mich wissentlich in ein Parkverbot gestellt habe um dann mein Auto stundenlang dort stehen zu lassen?
Nein, das habe ich tatsächlich noch nie gemacht.
Aber darum geht es eigentlich auch nicht. Ich wollte von der UP nur wissen, ob diesen Teil des Postings richtig verstanden habe. Ohne eine Wertung, ob ich das gut oder schlecht finde.

Gruß
Edith

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Hi,

Mal die Geschichte aufgedröselt, nicht nach Menschenverstand

Eine Frau parkt gegen 6 Uhr morgens ihren Wagen in einer
Straße. Sie sieht nur ein Parkverbotsschild. Sie geht zur
Arbeit.

War das ein temporäres Halteverbot? Dann was stand auf dem Schild, ein bestimmter Zeitraum, oder war es ein einfaches Schild.
Sind die Schilder 72 oder 48Std vor dem abschleppen aufgestellt worden, je nach Region. Ist auf einem Seitenstreifen geparkt worden? Falls die Zeit nicht eingehalten worden ist, oder auf einem Parkstreifen, dann war abschleppen nicht zulässig. Halteverbote beziehen sich auf den Fahrstreifen nicht auf Seitenstreifen.

Aufgrund eines Umzuges mußte sie abgeschleppt werden.

Warum musste sie? Abschleppen ist eigentlich in so einem Fall nicht zulässig, nur umsetzen. Was auch günstiger ist. Dann, wer hat abschleppen veranlasst? Die Polizei, dann wird es schwierig um die Abschleppkosten sich zu drücken. Das Umzugsunternehmen, dann sind die Voraussetzungen u.U. Besser. Nicht überall in D ist der Halter für die Kosten verantwortlich wenn abgeschleppt wird. Dann bleibt der Auftraggeber auf seinen Kosten sitzen. Wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann wer der Verursacher war, Pech gehabt.

Klar, Strafzettel und Abschleppkosten bezahlt.

Warum klar, ohne Prüfung ob die Voraussetzungen gegeben sind? Nur weil paar lustige Zahlen auf dem Papier stehen zückt Frau gleich die Geldbörse?

Jetzt kommt heute ein Brief von der Umzugsfirma und die Frau
soll mit noch zwei weiteren Fahren, die auch abgeschleppt
worden sind, die Summe von knapp 300€ aufteilen, weil sie ZWEI
Stunden mit dem Umzug in Verzug waren…

Warum soll die Frau aufteilen? Wer was von mir will soll konkret sagen was er will, und warum er es will. Und warum der Schaden so hoch sein soll, schließlich kann mit der Arbeit begonnen werden auch wenn der Möbelwagen nicht vor der Türe steht.

Zudem, der Verursacher muss zahlen, und Halter muss nicht Verursacher sein. Außer bei ganz speziellen Richtern.

Geht das? Dürfen die das?

Aber natürlich dürfen die das, Du darfst ihnen auch eine Rechnung schicken wenn Du magst. Die Frage muss lauten, muss ich das bezahlen?

Q-Gruß

Hallo.

War das ein temporäres Halteverbot? Dann was stand auf dem
Schild, ein bestimmter Zeitraum, oder war es ein einfaches
Schild.
Sind die Schilder 72 oder 48Std vor dem abschleppen
aufgestellt worden, je nach Region. […]
Falls die Zeit nicht
eingehalten worden ist, […] dann war
abschleppen nicht zulässig.

Trifft das nicht nur auf Fahrzeuge zu, die schon vor Aufstellen der Schilder dort standen? Ich meine mich zu erinnern, dass man bei einem so aufgestelltem Halteverbot sich nicht mehr hinstellen darf, aber wenn das Auto dort schon parkt, es halt noch eine Weile nicht abgeschleppt werden darf.

Sebastian.