Hallo Wissende,
jetzt habe ich auch eine Frage.
An einer Ampelkreuzung, einfach „Grün“, kein links- oder rechtsgrün, befindet sich eine zurückverlegte Haltelinie für Linksabbieger. Damit der Bus und LKW ohne Probleme einbiegen können.
Siehe Bild mit Markierung
http://www.bilder-hochladen.net/files/ba1a-2-jpg.html
Bei Gegenverkehr stauen sich naturgemäss die Linksabbieger. Fahren kann der erste erst, wenn dieses Fahrtrichtung auf „Rot“ schaltet. Dann stehen aber vom Fußgängerüberweg bis zur Haltelinie noch etwa 4 Pkw nach der Haltelinie und vor der Ampel.
Sinnvoll wäre es, wenn diese dann noch mit abbiegen können.
Frage nun: Ist das erlaubt, obwohl die Ampel bereits auf „Rot“ geschaltet hat?
Ich meine ja, weil sonst der Sinn verfehlt wäre. Es stehen aber immer 4 Pkw bei „Rot“ in diesem Teil.
LG
R
Hallo,
nach §11 StVO darf man in die Kreuzung gar nicht einfahren, wenn man auf ihr warten müste. Demnach müsten es die anderen einem auch ermöglichen die Kreuzung zu räumen.
Das macht so gut wie niemand (und wenn doch, hat man hinter sich mindestens einen, der nicht mehr von der Hupe kommt) und ich habe auch noch nie gehört, daß sowas geahndet wurde, wenn es nicht wirklich extrem verkehrsbehindernd war. Ich könnte mir aber vorstellen, daß wenn sich wirklich jeder daran halten würde, der Verkehr an vielen Stellen besser laufen würde.
Cu Rene
Also so wie ich es sehe, ist es nur ein Überfahren der Haltelinie, was mit 10€ geahndet werden kann, aber eher selten wirklich gemacht wird. Ein Rotlichverstoß liegt nicht vor, da man nicht in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren ist.
Diese Antwort kann ich aber nicht nachvollziehen.
Demnach muss der an der Haltelinie stehende Fahrer also bei Grün stehen bleiben, bis der Gegenverkehr vorbei ist?
Na, dann hat der aber auch schon wieder Rot. Also der Superstau. Oder?
Im praktischen Leben fahren die Pkw dann bis zur Kreuzungsmitte vor und warten auf eine Lücke. In der Hauptverkehrszeit kommt die aber erst, wenn der Gegenverkehr Rot hat.
Hallo
Diese Antwort kann ich aber nicht nachvollziehen.
Was juristisch korrekt ist, muss ja nicht praktikabel sein.
Demnach muss der an der Haltelinie stehende Fahrer also bei
Grün stehen bleiben, bis der Gegenverkehr vorbei ist?
Na, dann hat der aber auch schon wieder Rot. Also der
Superstau. Oder?
Im Zweifellsfall erstmal ja, da in eine Kreuzung (fraglich, wo diese beginnt, möglicherweise ja wirklich schon an der Haltelinie) erst eingefahren werden darf, wenn diese frei ist.
Im praktischen Leben fahren die Pkw dann bis zur
Kreuzungsmitte vor und warten auf eine Lücke. In der
Hauptverkehrszeit kommt die aber erst, wenn der Gegenverkehr
Rot hat.
Tja, dann haben doch aber die Linksabbiger auch schon rot, d.h. es begehen alle, die sich noch „durchquetschen“ einen astreinen „Qualifizierten Rotlichtverstoß“ und sind die nächsten 4 Wochen Kunde bei den örtlichen Verkehrsbetrieben.
LG, der Kater
Hallo Kater
),
jetzt gebe ich es auf und frage mal bei der örtlichen Polizei.
Wenn Du die Luftaufnahme betrachtest, wo bitte würdest Du bei „Grün“ stehen bleiben als Linksabbieger in der Strasse, die von links nach rechts führt? Also ein Fahrer kommt aus westlicher Richtung und möchte nach Norden abbiegen. Der fährt dann doch bei „Grün“ bis zur Kreuzungsmitte vor, wartet, bis die Gegenfahrbahn frei ist und biegt dann ab. So kenne ich es seit Jahrzehnten und habe es noch nie anders gesehen.
Es gibt nur einfach „Grün“, keine Grünpfeile.
Hi Rene
wenn ich Absatz 1 interpretieren muss, sehe ich hier nicht „Stockt der Verkehr“ erfüllt.
Es handelt sich dabei nicht um einen Stau, sondern um das Warten auf eine Lücke im Gegenverkehr während des normalen Verkehrsflusses.
Zitat
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.
Dieser Fall „stockt“ ist dann gegeben, wenn in Fahrrichtung ein Rückstau entstanden ist. Fahrzeuge, die jetzt in die Kreuzung einfahren (mit Ziel, geradeaus weiter zu fahren), blockieren dann bei der Grünphase für den Querverkehr dessen Fahrbahn.
Cu
R