2 Studis und die Laserpistole
Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Sep 2009
Hallo
Hab immerwieder von Laserpistolen und ihrer Anerkennung bzw nicht Anerkennng vor Gericht gehört und wollte mal folgendes Szenario in den Raum stellen, um eure Meinung dazu zu hören (Weiß eigentlich jemand, wer die Gerichtskosten in so nem Fall trägt?):
Zwei Studenten stehen an einer Kreuzung an der Ampel, die zu einem bergaufführenden Straßenabschnitt führt. Die Straße ist in beide Richtungen zweispurig. Sie fahren auf der linken Spur. Unmittelbar bevor die Ampel auf grün schaltet, biegt ein Auto von rechts kommend in die bergauf-Straße auf die rechte Spur ein. Die zwei Jungs beschleunigen und schließen schnell zu zwei vor ihnen fahrenden PKWs auf, die von links ebenfalls kurz vor grün werden der Ampel diesmal auf die linke Spur in die bergauf-Straße eingebogen sind. Am höchsten Punkt des bergauf-Abschnitts (100-150 m), wo die Straße wieder einen ebenen Verlauf annimmt, steht eine Verkehrskontrolle auf der rechten Spur. Da die Polizisten auf der rechten Spur stehen, muss das Auto von der rechten Spur auf die linke Spur ausweichen. Damit wartet der Fahrer aber, bis er nur wenig vor der Verkehrkontrolle ist, und schert vor den zwei Studenten ein, die deswegen ein längeres Bremsmanöver durchführen müssen, wodurch sie Schrittgeschwindigkeit erreichen. Dann erst erkennen die Studenten, dass es sich um eine Verkehrskontrolle handelt. Alle drei Fahrzeuge werden durchgewunken, die zuletzt fahrenden Studis aber werden rausgefischt und aufgrund einer Messung mit einer Laserpistole abgemahnt.
Wenn einige Zeit später ein Aufruf zur Stellungnahme käme, die beiden das so schilderten wie dargestellt und es in dem abschließendem Mahnbescheid wie so oft heißen würde, dass ihr Einwand aufgrund der "beweiskräftigen Aussage der Beamten" verworfen worden wäre,
würde ich zum Anwalt gehen und klagen, da solche Laserpistolenfälle oft zu Gunsten der Fahrer entschieden wurde.
Das Problem nur sehe ich darin, dass die beiden Studis sind und wahrscheinlich kein Geld für sowas haben, auch nicht, wenn am Ende die Kosten übernommen werden würden, so müssten sie ja erstmal vorgestreckt werden. Als o ich persönlich kenn jetzt auch keine kostenlose Rechtsberatung in Berlin, die denen dabei helfen könnte, abgesehen von der studentische, die aber nur alle zwei Wochen öffnet und wahrscheinlich genau dann, wenn der Bescheid kommen würde, geschlossen hätte.
Was denkt ihr ?
MfG :D
