Bußgeldbescheid nicht erhalten, Gefahren ist ein a

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Sep 2009

Hallo,
nochmal einen fiktiven Fall, hatte schonmal einen ähnlichen

Also Anton hat eine 2. Mahnung für ein Bußgeld mit Fahrverbot erhalten. Das sei jetzt 2 Wochen her. Er hat darauf bei der Bußgeldstelle nachgefragt und eine Kopie eine Bußgeldbescheides vom Februar an ihn bekommen (diesen, den Anhörungsbogen und die erste Mahnung hat er nie bekommen)

Es sei ein GeschäftsLKW, gefahren ist Bertram, sieht man auch auf dem Bild. Da normlerweise Anton das Auto fährt, hat sein Chef einfach mal so der Behörde zurückgeschickt, dass es Anton gewesen sei. Er war aber an diesem Tag krank geschrieben.

Hat der Anton nun noch irgendeine Chance gegen den Bescheid vorzugehen, den er nie erhalten hat ?

Gruß
Li

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten, Gefahren ist e

    Also Anton hat eine 2. Mahnung für ein Bußgeld mit Fahrverbot
    erhalten. Das sei jetzt 2 Wochen her. Er hat darauf bei der
    Bußgeldstelle nachgefragt und eine Kopie eine
    Bußgeldbescheides vom Februar an ihn bekommen (diesen, den
    Anhörungsbogen und die erste Mahnung hat er nie bekommen)
    Hi,

    da sollte Anton aber flugs auf die Bußgeldstelle flitzen und beantragen das das Verfahren wieder in den vorherigen Stand versetzt wird.

    Das der Bußgeldbescheid an den falschen Adressaten gegangen ist. Die Adresse steht doch auf dem Bußgeldbescheid drauf.

    Weil Anton hat das Problem, er hätte spätestens im Juni seinen Führerschein abgeben müssen wenn der Bußgeldbescheid im Februar rechtskräftig geworden ist. Danach ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Ob die Bußgeldstelle da noch mitspielt?
    Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ist und bleibt für immer rechtskräftig. Da geht normal nichts mehr. Es sei ein GeschäftsLKW, gefahren ist Bertram, sieht man auch
    auf dem Bild. Da normlerweise Anton das Auto fährt, hat sein
    Chef einfach mal so der Behörde zurückgeschickt, dass es Anton
    gewesen sei. Er war aber an diesem Tag krank geschrieben.
    Das ist völlig irrelevant solange nicht Anton am Steuer saß. Hat der Anton nun noch irgendeine Chance gegen den Bescheid
    vorzugehen, den er nie erhalten hat ?
    Anton muss dringenst auf die Bußgeldstelle flitzen, ohne Auto, es kann sein das der Führerschein gleich kassiert wird, wegen dem Fahrverbot.
    Einzige Chance das der Bußgeldbescheid an die falsche Adresse geschickt wurde und Anton nie erreichen konnte.

    Q-Gruß

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Bußgeldbescheid nicht erhalten, Gefahren ist

      sorry mißverständlich ausgedrückt

      die Kopie des Bußgeldbescheides (den er erst jetzt bekommen hat) zeigt, dass das Original an Ihn adressiert war

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Bußgeldbescheid nicht erhalten, Gefahren ist

        Hi,

        in dem Fall dürfte es das gewesen sein. Die Zustellung wird mit einer Postzustellurkunde dokumentiert und ist nachweisbar. Damit hat Anton auch den Bußgeldbescheid bekommen.

        Egal ob Anton den Brief weggeworfen hat, verbrannt oder sonst was mit gemacht hat, der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt und wurde rechtskräftig.

        Jetzt sollte Anton sein Fahrverbot antreten und den Bußgeldbescheid zahlen.

        Es gäbe noch eine Hoffnung, aber die ist so gering das ich ihr keine Chance einräumen würde. Es gibt irgendwo ein Urteil das der Empfänger der unliebsamen Post unterschreiben muss, und Einwurfeinschreiben nicht ausreichen. Aber wie gesagt, nur eine Hoffnung, nicht mehr.

        Imho ist das Ding gelaufen.

        Q-Gruß

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