Auslandsknöllchen 16€ auf 71,44€ getunet
Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Sep 2009
Hallo Allerseits,
Person X parkt sagen wir mal in Ungarn ohne Parkschein und kassiert einen Strafzettel i.H.v. 16€. Er ist auf dem Weg nach Deutschland und zahlt die 16€ allein aus Zeitgründen nicht ein. Nach einigen Wochen kommt ein Bescheid über ein Verwarnungsgeld i.H.v. 71,44€ mit Begründung zusätzlicher Verwarnungsgelder aufgrund von Zahlungsverzögerung. Nun ist die Zustellung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen aufgrund der Tatsache, dass das Verwarnungsgeld über 70€ liegt im europäischen Ausland möglich.
???? Ist das nicht von hinten bis vorne faul? Haben Sie das Recht dazu? Das könnte man dann doch bei jeder Kleinigkeit machen und die 70€ Grenze würde jeglichen Sinn verlieren...
Besten Dank und herzliche Grüße,
Ayjay
