Verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) generell das
Parken auf Grünanlagen oder sind dafür Verordnungen der
Kommunen oder Landesgesetze notwendig? In § 12 (3) StVO sind
Grünanlagen nicht als unzulässig genannt (da sie gar nicht
genannt werden).
Hallo,
in der StVO steht wo die Fahrzeuge fahren und parken dürfen. In §2 die Straßennutzung und in §12 Halten und Parken.
Grünflächen gehören nicht zur Straße, also greift hier auch nicht die StVO. In Gemeindesatzungen können die Gemeinden selber festlegen in welcher Weise Grünanlagen genutzt werden dürfen. Ist in der Gemeindeordnung parken verboten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Als wahlloses Beispiel die Satzung von Jessen.
(5) In den Grünflächen ist den Benutzern untersagt:
- das Fahren, Parken und Abstellen von Fahrzeugen, das Inline-Skaten, Skateboardfahren, Rollschuhlaufen und das Reiten, ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und –flächen, welche für die entsprechende Nutzung gekennzeichnet sind;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 6 Abs. 7 Satz 1 GO LSA mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
http://www.jessen.de/download/Satzungen_Stadt_Jessen…
Kostet meist zwischen 10€ und 35€ wenn man erwischt wird.
Gruß
Nostra