immer wieder treten Fragen zur EnEv auf, aber was mich mal interessieren würde, wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung?
Ich kann es zwar nachvollziehen, dass beim Verkauf eines Hauses, oder einer Vermietung ein Energiesparpass / ausweis vorgelegt wird. Aber was ist mit den massenhaft anderer Häuser / Wohnungen?
Die Institutionen schaffen es doch nicht mal die Sauberkeit in Gaststätten oder die Hundesteuer zu kontrollieren (ja, wir haben 3 Hunde alle angemeldet, aber ich seh immer genug ohne Plakette).
Wie bitte soll das kontrolliert werden. Sollen im Winter denn Autos durch die Gegend fahren, die den Energieverlust an Fassade und Dach mittels Wärmebildkamera aufnehmen.
Also ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass die Mehrzahl der Vermieter die Sache einfach aussitzt. Zumal ich mir auch nicht vorstellen kann dass 100% der Bevölkerung aufgeklärt sind und schon mal was von der EnEv gehört haben.
Ich kann es zwar nachvollziehen, dass beim Verkauf eines
Hauses, oder einer Vermietung ein Energiesparpass / ausweis
vorgelegt wird. Aber was ist mit den massenhaft anderer Häuser
/ Wohnungen?
du hast es doch bereits selbst geschrieben dass nur beim Verkauf eines Hauses oder einer Neuvermietung ein Energiepass vorgelegt werden muss.
Die anderen brauchen einfach keinen.
Der Energiepass soll lediglich einem potenziellen Käufer oder Mieter eine seriöse Vorschau auf die zu erwartenden Heizkosten vermitteln um danach seine Entscheidung zu richten.
Der psychologische Hintergrund ist das Vermieter/Verkäufer ihre Objekte besser isolieren, was sie sonst vielleicht nie gemacht hätten.
Hallo,
zusätzlich zum bereits gesagten, gelten die Vorschriften für Neubauten (oder bei wesentlichen Änderungen), da wird das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Da endet es aber auch schon, da bei der Bauabnahme sicher nicht alle Details geprüft werden können. Da regelt das dann der Markt, wenn der Bauherr merkt, daß die Baufirma gepfuscht hat.
zusätzlich zum bereits gesagten, gelten die Vorschriften für
Neubauten (oder bei wesentlichen Änderungen), da wird das im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Da endet es aber
auch schon, da bei der Bauabnahme sicher nicht alle Details
geprüft werden können.
In Ba-Wü gibt es eine Durchführungsverordnung zur EnEV, wonach der Bauherr innerhalb einer gewissen Frist nach Baufertigstellung die Wärmebedarfsberechnung vorzulegen hat.
Außerdem hat der Bauleiter die stichprobenartige Überprüfung der korrekten wärmeschutztechnischen Bauausführung zu bestätigen.
Und die Bezirksschornsteinfegermeister sehen auch jedes Jahr, ob endlich ein neuer Heizkessel eingebaut wurde oder immer noch der von 1971 im Heizraum steht.
Aber prinzipiell hast Du schon recht. Die Kontrollen sind lax bis nicht vorhanden. Ist bei der Durchsetzung der Baustellenverordnung ja dasselbe.
Es wird von Brüsseler und Berliner Juristenheeren in den Ministerien ohnehin auf allen Gebieten der Verwaltung viel Vorschriftenkram ohne spürbare praktische (und vor allem positive) Auswirkung produziert. Hauptsache, man legitimiert mit diesem Papier das eigene Pöstchen. Im Bundestag können sie ja nicht alle sitzen…