Neue Fenster - Genehmigung erforderlich

Hallo,
ich bräuche eure Hilfe.
Ich habe bei meinem Haus, Bj. ca. 1910 die ca. 30 Jahre alten Fenster erneuern lassen.
Vorher waren es an der Frontansicht 3 große 2-flügelige Fenster mit der Flügelaufteilung ca. 1/3 zu 2/3.
Jetzt habe ich (die vorhandenden Löcher sind so bestehen geblieben) folgende Aufteilung: 3 große Fenster mit 3 gleichgroßen Flügeln und innenliegenden Sprossen.
Jetzt zu meinem Problem: ein Bekannter von mir meinte, dass ich das hätte genehmigen lassen müssen, da die Fensteraufteilung und damit die Frontansicht nun ja anders ist.
Kennt sich damit jemand aus?
Danke.

Hallo, wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, muß m.E.
keine Genehmigung eingeholt werden. Gruß

Hallo,

Du benötigst eine Genehmigung, wenn das Haus a) unter Denkmalschutz steht oder b) Bestandteil eines Essembleschutzes ist. Das erfährst Du leider nur, wenn Du bei der Denkmalbehörde anrufst - viele Hausbesitzer sind da schon mit Schrecken wach geworden, weil die Denkmalbehörde Dir die Unterschutzstellung nicht mitteilen muss.

Abgesehen davon kann es aber bei so alten Objekten gut und Hilfreich sein sich dennoch eine Meinung von Experten einzuholen, wenn man derartige Veränderungen vor hat - so mancher Tipp spart hier viel Geld und anschließend auch Enttäuschung, wenn das Ergebnis nicht aussieht und das Haus seinen Charme verliert.

Gruß,
Alexandra

Hallo!
Die Fenster sind ja nun schon mal eingebaut, der normale Werdegang wie man vorgehen sollte wird ja ausführlich beschrieben.
Ich weis aber nicht ob man da jetzt selber noch was unternehmen soll und nicht einfach abwartet, ob da noch etwas von der besagten Behörde kommt.

Es gibt ein Sprichwort „Schlafende Hunde soll man nicht Wecken“.:smile:

Gruß sepp.

Hallo Sepp,

ne, dann würde ich nix mehr machen - wenn die Fenster 3 Jahre oder waren es 5 Jahre??? ohne Gemecker überstanden haben, dann kann Dich auch die Behörde nicht mehr anzeigen. Erwischen sie dich vorher kanns richtig teuer werden.

Gruß,
Alexandra

allgemeine Anmerkung - nicht zur Frage
Hi Alexandra,

ne, dann würde ich nix mehr machen - wenn die Fenster 3 Jahre
oder waren es 5 Jahre??? ohne Gemecker überstanden haben,
dann kann Dich auch die Behörde nicht mehr anzeigen. Erwischen
sie dich vorher kanns richtig teuer werden.

das stimmt nicht. Es gibt keine Frist, nach der Verstöße gegen materielle Anforderungen des Baurechts Bestandschutz erlangen. Strafrechtliche Folgen können verjähren, ein Rückbau kann auch noch nach 50 Jahren (oder später) verlangt werden.

Gruß Stefan

Hallo Goosi,

Baurecht vielleicht - damit verstößt Du aber nicht gegen das Baurecht, sondern gegen das Denkmalschutzgesetz und da stehen zumindest für RLP 3 oder 5 Jahre drin (hab gerade keine Lust nachzulesen, hatte mich aber dank Unterschutzstellung die letzten Jahre damit beschäftigt) - das Thema haben wir hier im Ort gerade ausführlich mit Mediation, BI und Normenkontrollverfahren etc. durch…und die Strafen nach dem Denkmalschutzgesetz fallen sehr viel höher aus und tun richtig weh.

Gruß,
Alexandra