Holzdecke überkleben ohne Spuren zu hinterlassen?

Hallo! Wir stehen bei unserer Renovierungsaktion vor einem riesen Problem, in Form einer alten unansehnlichen Holzdecke.
Unser Vermieter hat uns verboten die Holzverkleidung ab zu machen. Ich weiss nicht genau warum aber ich denke das bei einem Abriss der Verkleidung die ganze Decke mit runter kommen würde. Diese besteht nur aus Holz Lehm und Stroh!!!
Die Holzdecke hat zur Mitte hin eine deutliche Wülbung.
Wir möchten gerne diese Holzdecke mit weissen Styroporplatten verkleiden. Der Haken daran ist, man muss diese Platten später wieder abmachen können ohne Spuren zu hinterlassen. Mir hat jemand zu Acryl geraten. Ist das möglich?
LG
Dione

Hallo Dione,

Unser Vermieter hat uns verboten die Holzverkleidung ab zu
machen. Ich weiss nicht genau warum

nachfragen warum geht nicht?

Die Holzdecke hat zur Mitte hin eine deutliche Wülbung.
Wir möchten gerne diese Holzdecke mit weissen Styroporplatten
verkleiden.

Wenn du da die Styrporplatten dranklebst, mit Acryl???, dann haste ja die Wölbung immer noch.

Der Haken daran ist, man muss diese Platten später
wieder abmachen können ohne Spuren zu hinterlassen.

Zieh Handschuhe an und anschließend saug den Boden, macht die IRA seit Jahren erfolgreich, keine verwertbaren Spuren :smile:

Mir hat
jemand zu Acryl geraten. Ist das möglich?

K.A., wäre nicht mein Tipp gewesen, frag den der es gesagt hat.

Wie sieht es denn aus. Welche Raumhöhe habt ihr, also Unterkante der Holzdeckenwölbung. Und wie sind die Abmessungen des Raumes?

Gruß
Reinhard

Hallo!
Der Raum hat die Gr. von ca 28 m2. Die Deckenhöhe ist unterschiedlich.
Rechts außen beträgt sie 2,33m in der Mitte 2,29m und links außen 2,30m. Das ganze Haus ist allerdings krum und schief.
Die Decke darf nicht runter, da sie für den Vermieter einen sentimentalen Wert hat.
Ich denke allerdings wirklich, das der wahre Grund die schlechte Deckenkonstruktion ist.
Da der Vermieter sich an keinerlei Schönheitsreperaturen beteiligen möchte und wir am Nachbarhaus(baugleiches Haus) gesehen haben was bei einem Abriss auf uns zukommen würde, möchten wir uns das nicht wirklich antun.
Außerdem müssten wir bei einem Auszug die Deckenverkleidung laut Vermieter wieder anbringen.
LG Dione

Hallo!
Der Raum hat die Gr. von ca 28 m2. Die Deckenhöhe ist unterschiedlich.
Rechts außen beträgt sie 2,33m in der Mitte 2,29m und links außen 2,30m. Das ganze Haus ist allerdings krum und schief.
Die Decke darf nicht runter, da sie für den Vermieter einen sentimentalen Wert hat.
Ich denke allerdings wirklich, das der wahre Grund die schlechte Deckenkonstruktion ist.
Da der Vermieter sich an keinerlei Schönheitsreperaturen beteiligen möchte und wir am Nachbarhaus(baugleiches Haus) gesehen haben was bei einem Abriss auf uns zukommen würde, möchten wir uns das nicht wirklich antun.
Außerdem müssten wir bei einem Auszug die Deckenverkleidung laut Vermieter wieder anbringen.
LG Dione