Dachdämmung für Gewerbeobjekt

Hallo,

ich arbeite und wohne in einer Fabrikhalle. Der Arbeitsbereich hat einen Gewerbemietvertrag und der Wohnbereich einen Wohnungsmietvertrag. Muß das Dach (die Halle schließt mit dem Dach ab, keine Zwischendecke) nach der neuen Energieeinsparungsverordnung bis 2011 gedämmt werden?

Danke Johannes

Hi,

ja, wie jetzt? Grundfläche der Halle mit abgetrenntem Wohnbereich? Also Mauer zwischen Halle und Wohnung?

Dann reicht die Wohnung…

Ist alles nach oben „offen“ - dann wirds ganz kompliziert

LG

CEM

Also die Wohnung ist im Gewerbeteil eingebaut über zwei Etagen (die Halle ist 6 Meter hoch). Seit einem Jahr hat mein Vermieter den Gewerbemietvertrag in einen Wohnungsmietvertrag umgewandelt.

Ich möchte wissen ob mein Vermieter jetzt das Dach dämmen muß nach der neuen Energieeinsparungsverordnung.

Das Dach besteht aus Bimsdielen auf einer Metallkonstruktion. Auf den Bimsdielen befindet sich rund 10 cm Dachpappe (immer wieder Dachpappe drauf zum Flicken). Im Dach sind zwei Oberlichter mit einfacher Drahtverglasung eingebaut. Im Winter ist das Heizen der Halle nicht sinnvoll, da die Wärme direckt über das Dach nach draußen geht (Heizkörper sind in der Halle vorhanden und können über die Pelletheizung der Wohnung betrieben werden). Im Sommer ist sehr heiß wegen der ganztägigen Sonneneinstrahlung auf das Dach(deshalb habe ich einen seperaten Wohntrakt eingebaut um etwas Temperaturunabhängiger zu sein).

Eine Dämmung des Dachs (rund 300 qum) würde den Wohn- und Arbeitskomfort natürlich sehr heben.