Vorgehen bei Erkennen eines Baumangels

Heutzutage muss man als Bauherr schon genauer hinsehen, denn Baumängel sind keine Seltenheit, wer hier nicht aufpasst zahlt schnell drauf, im schlimmsten Fall kommt es zum finanziellen Ruin, wobei vielfach das erbaute Haus sogar komplett unbewohnbar ist. Baumängel liegen vor, wenn das Haus die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht besitzt, tückisch hierbei ist, dass sehr viele Baumängel auf den ersten Blick von einem Laien kaum, oder gar nicht erkennbar sind. Baumängel können niemals ganz ausgeschlossen werden, doch man kann dem vorbeugen oder bei entstandenen Baumängeln sofort tätig werden.

Für Häuslebauer die auf der sicheren Seite ein Haus bauen möchten, sollte die Beauftragung eines Baugutachters unbedingt in Betracht gezogen werden, hierbei können schon von Anfang an Baumängel entdeckt und von der jeweiligen Baufirma eventuell gleich behoben werden, bevor noch mehr Schaden entsteht. Bedenkt man den finanziellen Rahmen den Baumängel schnell sprengen können, so stehen die anfallenden Kosten für den Baugutachter sicherlich in keinem Vergleich, und sind voll und ganz verschmerzbar.

Baumängel die beispielsweise durch Feuchtigkeit auftreten werden erst Monate bzw. Jahre später sichtbar, erst wenn der Schimmel auftritt bemerken Hausbesitzer den Schaden, oft ist es dann schon viel zu spät. Nicht immer ist Nachbesserung möglich, je nachdem welche Baumängel entstanden sind. Lassen sich die entstandenen Schäden beheben, so ist dies in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden, Kosten auf denen nicht selten die Hausherren sitzen bleiben, da sich die Baufirma aufgrund von Beweismangel oder abgelaufener Garantiezeit oft galant aus der Affäre zieht.

Wer Baumängel entdeckt, sei es mit Hilfe eines Gutachters oder aber selbsttätig sollte sofort handeln. Zunächst einmal ist es wichtig, sofort mit der Baufirma in Kontakt zu treten und die Beseitigung der Mängel zu beantragen, hierbei sollte eine Frist angegeben werden, bis wann die Baumängel zu beseitigen sind. Damit der Bauherr im etwaigen Streitfall zu seinem Recht kommt, geht es nicht ohne Beweise, so hat es sich bewährt von den Baumängeln Fotos zu machen und genau zu beschreiben welcher Mangel hier vorhanden ist. Auch hier ist es mehr als ratsam sich einen Gutachter zu bestellen, sollten die Baumängel nicht binnen der gesetzten Frist, evtl. noch einer Nachfrist, ausgebessert werden.

An die „Bauredaktion“, wer immer sich hinter dem Pseudonym verbergen mag.
Gundsätzlich kann man die im Vortext aufgeführten Aussagen durchaus unterstreichen! Doch wir sollten etwas objektivieren und dem geneigten Leser keine trügerische Sicherheit suggerieren, wo wir diese nicht halten können.
Tatsächlich ist es so, dass
a) nicht jeder Baumangel zum Schaden führt. Gemäß Definition wäre ein Mangel bereits dann gegeben, wenn die Konstruktion in allen Punkten funktioniert und auch zukünftig in jeder Hinsicht funktionieren wird, im Vergabeauftrag jedoch das Produkt (A) gefordet und ein von den Materialeigenschaften vollkommen identisches Produkt (B) eingebaut wurde.
b) …ist es nicht immer wirtschaftlich, einen Bausachverständigen parallel zu einem Bauvorhaben in allen Bauabschnitten kontrollierend zu bemühen. Aber es kann -so die eigene Erfahrung- durchaus bei größeren Objekten so sein!! Die für den Sachverständigen anfallenden Kosten sind dann tatsächlich untergeordnet - und werden vom Bauherrn nach dem Verursacherprinzip ohnehin weiter gereicht.
c) … kann man auch bei einer täglichen Bauaufsicht des Baugutachters (bzw. des Sachverständigen) keinesfalls davon ausgehen, dass dieser alle möglichen Schwachpunkte in der Ausführung sieht. Dazu gehörte -um das Beispiel „Feuchtigkeit“ aufzunehmen- die Messung der Trockenfilmdicke bei Bitumendickbeschichtungen, wenn es um die Vertikalabdichtung des im Erdreich stehenden Bauwerks geht. Einfach unmöglich.

Das bedeutet, dass die Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchaus einige Problempunkte im Vorfeld auszumerzen vermag. Es ist und bleibt dennoch ein nur subjektives Sicherheitsgefühl, was den eventuellen bauschaden angeht.
Für den Bauherrn ist es eine absolute SIcherheit allerdings in kostenmäßiger Hinsicht, was die beseitigung eines eventuellen, trotz Bausachverständigem aufgetretenem Schaden angeht. Den zahlt dann nämlich der Sachverständige. Und zwar aus mangelhaft erbrachter Aufsichtsleistung, die er mit seinem vertrag dem Bauherrn schuldet.
Und die rechtliche Seite, was Gewährleistungsfristen und die korrekte Korrespondenz mit dem/den unternehmen angeht, dafür hat der Bauherr bei Neu- und Umbauten seinen Architekten. Ansonsten muss er sich halt im Vorfeld fachkundig machen.
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Pragmatisch nun der Schlusssatz:
Nicht so gut wie möglich, doch so gut wie nötig und vertraglich vereinbart, so ist die praktische Devise.
Für uns Sachverständige bleibt der Rest.
Und das reicht normalerweise durchaus aus …
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Humorvoll grüßt: Klaus