Türschwelle zu hoch? Haftung nach Unfall!

Hallo,

wir haben einen Wintergarten bauen lassen. Dieser hat eine Tür nach außen, außen ist eine Treppe. Die Tür ist mit einer 20 cm hohen Schwelle ausgeführt worden, jedoch: da die Treppe schon vorher da war, muss man nach Überqueren der Schwelle direkt auf die Treppenstufe treten, somit geht es 40 cm nach unten.
Nachdem jemand zu Schaden gekommen ist, soll der Eigentümer für die Unfallfolgen haften. Ist die Bauausführung denn überhaupt konform zu den Bauvorschriften? Kann der Wintergartenhersteller haftbar gemacht werden?

Hallo Carsten
Zunächst solltest du deine Anfrage im Brett Behörden und Recht unter Beachtung der dortigen Regeln stellen.
Dann scheint es mir eine sehr spezielle Sache zu sein, für die die Inanspruchnahme eines dafür spezialisierten Anwalts dringend erforderlich scheint.
Gruß
Rochus

Tach,
den Hinweis auf den RA hast du schon.
Im Vorfeld solltest du dir selbst einige Fragen stellen:

  • handelt es sich gem. Def. um eine Treppe?
  • greift die LBO im Bezug auf Treppenanordnung hinter Türen?
  • gibt es einen Bauantrag/ -genehmigung?
  • gibt es einen Werkvertrag mit klar def. Leistungen?
  • sind bauseitige Leistungen (Höhenangleichungen o.ä.) gefordert?

Ferner solltest du in den AGB´s nachlesen, ob ggf. etwas zu den Verkehrssicherungspflichten vermerkt ist.

Gruss

B
PS: Ein RA bekommt immer sein Geld, so oder so.