Laminatboden in Mietwohnung verlegt.Wie hoch

… ist der Wert des Laminatbodens nach 1,5 Jahren? Es wurden in der Kompletten Wohnung 63qm keine Sockelleisten angebracht. Laut Mieterin habe der Boden 1,600 Euro gekostet. Belege liegen nicht vor.

Wer kann mir einen angemessenen Preis für diesen Boden nennen.

Moin, cooky,

… ist der Wert des Laminatbodens nach 1,5 Jahren?

das sollte sich herausstellen, wenn der nächste Mieter den Boden nicht haben will - vermutlich besteht der Vermieter darauf, dass der Boden wieder entfernt wird. Entweder vom jetzigen Mieter oder vom nächsten. Dabei einkalkulieren, dass die Türen wieder die vorherige Länge haben müssen.

Gruß Ralf

ps: Laminat in der Mietwohnung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, außer im Erdgeschoß.

Hallo „cooky“,
der Restwert richtet sich nach den Grundsätzen der „Abschreibungs- und Wertminderungs-Leitsätze“, welche vor vielen Jahren vom „Bundesverband der vereidigten SV des Raumausstatterhandwerks BSR“ heausgegeben wurden.
Bei einer ursprünglichen Wertgröße von 1.600,–€ wäre aber zunächst in Erfahrung zu bringen, welche Leistungen möglicherweise noch in die damalige Rechnung einflossen. Die wäre dann nämlich von den 1.600,–€ abzuziehen. Also: Rechnung vorlegen lassen!
Ansonsten wäre es ein Quadratmeterpreis von rund 25,40 € einschließlich Verlegung gewesen.
Ein „stolzer Preis“, wenn der Fußboden vor rund 1,5 Jahren verlegt wurde!
Zum Restwert:
der richtet sich nach dem degressiven Abschreibungssatz, welcher bei 25,40 € mit 15% pro Jahr anzunehmen wäre. Einen guten Zustand vorausgesetzt.
Das bedeutet, dass der Laminatfußboden nach rund 1,5 Jahren der Nutzung noch einen Restwert von 78% des Ausgangspreises hätte.
Kann der Vermieter die Originalrechnung nicht vorlegen, würde ich an Deiner Stelle vom üblichen Satz ausgehen.
Heißt: den Neuwert bei 12,50€/m² ansetzen, multipliziert mit der Flächengröße, multipliziert mit 0,78 = Restwert in EURO.
-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

… sollte auch nichts schreiben!
Der Artikel enthielt KEINEN für den Fragesteller nur ansatzweise verwertbaren Hinweis, der zudem in Richtung einer Beantwortung der Frage abzielte.
Auch nach einer Kürzung der Türen wurde in dem posting ebensowenig nachgefragt wie nach (D)einer persönlichen Grundsatzeinstellung zu Laminatfußböden.
Also!
WWW - und nicht WWN ist die Bezeichnung dieses Forums.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo !

@Klaus hat ja berechnet,wie man die Abnutzung berechnen kann.
So macht man es in der Wirtschaft,nicht bei privat. Es wäre immerhin ein Anhaltspunkt.

Hier lese ich, „die Mieterin sagt,er hat 1600€ gekostet“.
Gut,mag stimmen,aber ohne Nachweis und ohne Fußleisten,keine fachgerecht Arbeit. Entweder ist falsch bis an die Wand gelegt oder es gibt sichtbare Lücken,die nachträglich abgedeckt werden müssen,eben mit einer Sockelleiste.
Und wieso fordert die Mieterin Geld für Ihren Einbau an Laminat ?
Und von wem fordert sie es, vom Vermieter oder einem Nachmieter ?

Was war den vereinbart ? Normalerweise kann ich als Mieter keine Forderungen wegen Einbauten/Modernisierungen/Dekorationen erheben,wenn nichts vereinbart war.
Eher kann sogar der Rückbau gefordert werden,wenn vom Vermieter Teppichboden drin war und der ohne Erlaubnis gegen Laminat ersetzt wurde.
Und vom Nachmieter kann man verlangen was man will und bekommen kann.
Vielleicht gefällt es ihm und er übernimmt das Laminat gegen einen bestimmten Preis. Es kann doch aber auch sein,ihm gefällt es nicht,er mietet die Wohnung nur,wenn es rauskommt und wieder Teppichboden verlegt wird.
Was dann ?
Statt Geld zurück kommen noch neue Kosten auf die Mieterin zu,wenn sie das Laminat ausbauen muß und den Ursprungszustand wiederherstellen muß.

MfG
duck313

Lieber Klaus,

Kann der Vermieter die Originalrechnung nicht vorlegen

vom Vermieter ist im UP keine Rede. Nur so nebenbei.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
(Zitat)
„Laut Mieterin habe der Boden 1,600 Euro gekostet. Belege liegen nicht vor.“
Irgend ein praktisch realisierbarer Lösungsweg musste dem Fragesteller ja an die Hand gegeben werden. Meine Hinweise deuteten an, dass die (in diesem Fall) Vermieterin nur die beiden Möglichkeiten hat, sich entweder doch der Originalrechnung zu besinnen, diese also auffindig zu machen und vorzulegen, oder sich auf den zweiten Weg mit den (für den Fragesteller) geringeren Kosten einzulassen.
Diese Vorgehensweise wäre jedenfalls in einem gerichtlichen Beweisverfahren meine -auch nachvollziehbare- gutachterliche Empfehlung, um hier durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende einen Schlussstrich unter dem Verfahren ziehen zu können.
-.-.-.-.
Nichts für Ungut: Klaus

Vormieter will Ablöse.
Moin, Klaus,

Meine Hinweise deuteten an, …

habe ich Deine fachliche Qualifikation in Zweifel gezogen? Na also. Du hast das UP auf Deine Art gelesen und auf Deine Art geantwortet, also reg Dich nicht auf, wenn ich die Frage anders lese und anders angehe.

Ob in der Geschichte ein Vorsitzender Richter oder ein Vermieter mitspielen, wissen wir nicht. Und ob dem Fragesteller geholfen wurde, werden wir auch nicht erfahren.

Gruß Ralf