Man hört ja viel vom Teledienstgesetz und etlichen Abmahnungen diesbezüglich. Nun meine Frage: Wenn ich NICHTS Kommerzielles auf meiner Homepage anbiete (höchstens evtl. Bücher über Partnerprogramme mit amazon etc.), muss ich dann meine Postanschrift ins Impressum schreiben? Das möchte ich nämlich nicht gerne.
Postanschrift ins Impressum schreiben? Das möchte ich nämlich
nicht gerne.
Matthias Hiemesch
Willy-Brandt-Platz xx
32xxx Detmold
ich hab’ mal ein paar zahlen ausgepiepst - aber wer deine
adresse will, bekommt sie auch, so oder so.
daher verstehe ich den sinn dieses gesetzes auch nicht
so ganz, aber was soll’s.
Du hattest natürlich keine Probleme seine Adresse herauszufinden, weil er eine Second-Level-Domain hat.
Und die sind halt verzeichnet.
Was ist aber mit den Leuten, die eine Third-Level-Domain (also die sog. Subdomain) nutzen?
Die sind nicht verzeichnet.
Bei vielen Anbietern musst Du sogar nur einen Nickname und ein Passwort angeben, da wissen die selber nicht wer hinter den Inhalten steckt.
Okay, mit einigen Umständen (z.B. IP-Logging) mag es möglich sein zumindest den Computer zu ermitteln, von dem aus die Anmeldung stattfand.
Aber der kann z.B. in einem Internet-Cafe stehen, dann wird’s schwierig den Verantwortlichen zu finden.
Auch auf Seiten, die nicht über eine direkte .de-Domain erreichbar sind befinden sich nicht gerade selten kommerzielle Inhalte, daher finde ich das Gesetz schon vernünftig!
der sechste Paragraf des neugefassten Teledienstegesetz (TDG) sieht seit Anfang des Jahres vor, dass Firmen auf Websites zahlreiche Pflichteingaben aufnehmen müssen. So ist es Vorschrift, dass die Firmenbezeichnung, die Anschrift, eine Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme leicht auffindbar sein müssen.
Okay, klar, dass man meine Adresse denicen kann, aber da gibts ja genug Doofe, die können das halt noch nicht. Dass das TDG nur für GESCHÄFTLICHE Seiten gilt, war das, was ich wissen wollte.
über Sinn oder Unsinn kann man sicher streiten. Aber das TDG verpflichtet JEDEN (auch den privaten Homepagebastler), sein Adresse auf der Page vorzuweisen. Und das darf soviel ich weiß auch nicht zu sehr versteckt werden.
Wer’s nicht macht, riskiert saftige Strafen von bis zu 50000 Euro.
Widersprechende Meinungen - was denn nun?
Hallo Michael
deine Antwort steht irgendwie im Widerspruch zu den anderen, demnach diese Regel nur geschäftlich genutzte Seiten betrifft.
Nicht, dass ich dir jetzt nicht glauben mag, aber was gilt denn nun? In dem Gesetz steht es etwas verwirrend (bin ja auch kein Jurist), nach §6 bin ich nicht verpflichtet, aber nach §2 doch oder wie?
Ich raffe das nicht ehrlich gesagt. Und wo finde ich auf deiner Seite gut zugänglich Infos über den Inhaber? Ich meine, bei einer so privaten Seite wie meiner - gilt das nun?