Rechte an Domainnamen??

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Aug 2002

Hallo,

Ich würde gerne mal wissen, wie es aussieht mit einer Internet-Domain einer Ortschaft (Ortschaftsname gleich Internetadresse).

Wenn man sich eine Domain hat registrieren lassen (bei Denic) .

1. Gibt es zum Beispiel ein Recht, was besagt, das der Ortschaftsname als Internetadresse nicht von anderen genutzt (oder betrieben) werden darf, als die Ortschaft selbst oder deren Vereine?
2. Was sollte man über deren Inhalt beachten (dürfen z.B nur Sachen drauf sein, die irgendwie mit der Ortschaft zu tun haben?)
3. Wenn man mir mitteilt, das ein Ortsansässiger Verein Interresse an der Internetadresse hat muß ihn hergeben?
oder darf ich ihn dem Verein zu
(Auch ne Frage:
was ist ein gerechtfertigter Preis?
)
verkaufen?
4. Kann ich verlangen, das ich der Besitzer der Internet-Domain bleibe und den Inhalt der Seiten für entsprechende Vergütung (Wieviel dürfte die eigntlich sein?) gestalte bzw. auf dem laufendem halte?

Ich weiß ich weiß dies sind viele Fragen auf einmal,

waäre aber nett, wenn mich diesbezüglich jemand aufklären könnte.

Mit freundlichem Gruß

und dem bestem Dank schon mal im Vorraus

(Nobber)

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechte an Domainnamen??

    Hallo,

    zumindest sofern es sich um eine DE-Domain handelt, hast Du schlechte Karten. Solche Domains werden im Streitfall regelmässig den klagenden Gemeinde- oder Stadtverwaltungen zugesprochen. Bekanntestes Beispiel ist der Prozess um die Domain heidelberg.de - es gibt weitere Präzedenzfälle, in denen jeweils den klagenden Verwaltungen das Anrecht auf eine Domain vor einem Unternehmen oder einer Privatperson zugesprochen wurde.

    Sollte es sich um eine andere Top-Level-Domain wie z.B. "com" oder "info" handeln, sind die Chancen für Dich nicht unbedingt besser. Es gibt hier nur weniger Präzedenzfälle, und ggfs. käme solch ein Streitfall vor die ICAAN.

    Angesichts des hohen Streitwertes, der regelmässig von Gerichten für Domain-Streitfälle angesetzt wird, solltest Du Dir also gut überlegen, ob Du den Rechtsweg beschreiten willst. Die Kosten, die auf Dich zukommen können, könnten enorm sein.

    Gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechte an Domainnamen??

    Hallo Nick,
    wie Michael schon geschrieben hat, liegen die Namensrechte bei der Gemeinde. Auch ein Ortsverein hat keine Rechte daran.

    Nur nicht jede Gemeinde sieht das so eng, kommt evtl. auch auf die Grösse der Gemeinde an. In Köln ist es z.B. so, das die Stadt Köln eine Seite über Köln unterhält, die einzelnen Vororte aber überlässt sie ohne Probleme Privatpersonen, die sich dafür interessieren und versorgt sie sogar mit Infos und verlinkt die Seiten.

    Frag am besten einfach mal nach bevor Du Dir Ärger einhandelst.

    Grüße
    Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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