Hintergrundmusik rechtliches

Hallo,

Welche Titel kann ich als Hintergrundmusik für die Homepage nehmen. Wann verstosse ich nicht gegen ein Urheberrecht ? Ist Midi OK ?

Oliver

Hallo,

Welche Titel kann ich als Hintergrundmusik für die Homepage
nehmen. Wann verstosse ich nicht gegen ein Urheberrecht ? Ist
Midi OK ?

Du verstoesst nicht gegen ein Urheberrecht, wenn Du die Urheberrechte fuer das verwendete Stueck besitzt oder wenn Du Verwendungsrechte fuer den Gebrauch / die Veroeffentlichung im Internet erworben hast.
Konkret: Wenn Du das Stueck selbst geschrieben oder gekauft /geschenkt bekommen hast.
Und es ist - entgegen weitverbreiteter Meinungen - egal, ob Midi, MPirgendwas, nur x Sekunden oder wie auch immer.
Sehr einfach.
Mein Stueck - ich darfs benutzen.
Nicht mein Stueck - ich darfs nicht benutzen.

Mit ein bisschen Glueck koenntest Du alerdings MUsik finden, die von den Autoren freigegeben worden ist - d.h., sie haben ihre Rechte aufgegeben, um zB im Internet bekannt werden zu koennen.
mp3.com funktioniert afaik so, dass Du Dir dort legal Musik runterladen darfst.
Ob Du die dan auch legal auf Deiner Website verwenden darfst, weiss ich nicht, aber es aere ja mal einen Blick wert.

Aber bekannte Stzuecke - no way.
Sorry - ich nehme an, Du hattest gehofft etwas anderes zu hoeren…

Greetinx
Christian
http://www.html-workshop.de

Du darft auch Stücke verwenden, deren Verwertungsrechte abgelaufen sind (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), allerdings müßtest Du die dann selbst einspielen.

LG
Stuffi

Hallo,

Mit ein bisschen Glueck koenntest Du alerdings MUsik finden,
die von den Autoren freigegeben worden ist - d.h., sie haben
ihre Rechte aufgegeben, um zB im Internet bekannt werden zu
koennen.

Hier gibt es neben dem Internet auch komplette CD’s mit Musik drauf. Einfach mal nach „Lizenzfreier Musik“ suchen…

mp3.com funktioniert afaik so, dass Du Dir dort legal Musik
runterladen darfst.

richtig …

Ob Du die dan auch legal auf Deiner Website verwenden darfst,
weiss ich nicht, aber es aere ja mal einen Blick wert.

… solte in deren AGB stehen. Wenn dies nicht explizit freigegeben ist müsste man den Autor nach dem Nutzungsrecht(genaue Bezeichnung ist mir im Moment entfallen) fragen. Dies kann formlos geschehen.
In den meisten Fällen ist nämlich nur die Nutzung im privaten Bereich erlaubt.

Gruß
h.

1 Like