Hallo Leute,
wer kann mir Helfen.
Ich Habe mir vor längerer Zeit die Domain wolfers.de über Purtec registrieren lassen habe nur eine Visitenkarte eingerichtet und im hintergrung Seiten eines Vereins.
Gestern bekamm ich einen Brief einer Anwaltskanzlei in dem ich aufgefordert werde diese Domain wieder freizugeben. Zur info der Name Wolfers ist nicht Markenrechtlich geschützt und ich habe nicht die Absicht die Domain zu verkaufen.
Bitte gebt mir Infos wie und ob ich mich dagegen wehren kann
Besten Dank im voraus
gruß Frank WOLFERS
Wer will die Domain denn haben? Ich kenne keine „bekannte“ Firma mit dem Namen „Wolfers“ und da der Name (wie Du sagst) nicht geschützt ist, solltest Du eigentlich keine Probleme bekommen. Wie man da jetzt vorgehen muss, weiss ich leider auch nicht so genau… ich würde den Brief einfach ignorieren. Falls Du Rechtschutzversichert bist, kannst Du ja mal da anfragen, ob die Anwaltskosten übernehmen. Falls ja, solltest Du Dich sicherheitshalber da mal beraten lassen.
PS: www.wolfers.de bringt nur Fehler!
Zur Info die Firma heißt WOLFERS Trockenbau… und sitzt in Speicher. Ich möchte eigentlich einen Rechtsstreit vermeiden.
Das die Seite nur fehler bringt liegt daran das ich einige sachen ausprobiert hatte, hat leider nicht so ganz funkioniert wie man sieht.
gruß Frank
P.S. Danke für die Respons.
Ne, wenn Wolfers nicht geschützt ist haben die überhaupt keine Chance, ich glaub nicht mal wenn er erst nachdem du die Domain registriert hast geschützt wurde. Wer hat dir das geschrieben? Du kannst die ja fragen wieso,
Tschau, Daniel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das die Seite nur fehler bringt liegt
daran das ich einige sachen ausprobiert
hatte, hat leider nicht so ganz
funkioniert wie man sieht.
Also auf der Homepage ist ja außer Baustelle und Error 404 noch nichts zu sehen. Das könnte Dir zum Problem werden, da man Domains nur eine gewisse Zeit ungenutzt Besitzen darf. Du solltest also schleunigst Inhalte reinstellen, damit Du ein Argument hast, die Domain zu behalten!
viele Grüße,
Torsten Lomberg
Hallo Frank,
die Site hat deinen Namen, du hast damit ein Vorrecht - ausser es würde sich um eine sehr bekannte Firma handeln (der Krupp Fall kann hier genannt werden), die Anspruch stellt.
Du nutzt doch offenbar die Domain für deine Email? Also NUTZT du sie auch! Niemand verlangt, dass du eine Website dort hinterlegen musst. Internet ist nicht nur WWW.
Sieh es gelassen oder lach dich über die kaputt. Die können dir nix.
Alles Gute
Michael
Gestern bekamm ich einen Brief einer
Anwaltskanzlei in dem ich aufgefordert
werde diese Domain wieder freizugeben.
Zur info der Name Wolfers ist nicht
Markenrechtlich geschützt und ich habe
nicht die Absicht die Domain zu
verkaufen.
Bitte gebt mir Infos wie und ob ich mich
dagegen wehren kann
Besten Dank im voraus
Hallo,
zunächst mal … ich bin kein Rechtsanwalt alle Angaben ohne Gewähr eine Beratung über einen Rechtsanwalt scheint mir in diesem Fall unumgänglich.
Zum Fall:
Meines Wissens ist der bekantheitsgrad einer Firma völlig unerheblich. Lt. mir vorliegenden Informationen gilt Firmenname VOR Familienname. Bei zwei gleichnamigen Firmen gilt ggf. die älteren rechte.
Nach diesem gesichtspunkt hast Du evtl. kaum eine Chance die Domain zu behalten. Dabei stellt sich jedoch die Frage wie hoch die dir aufzuerlegende Vergütung wäre. Sicherlich nicht die 12,- DM für irgendwelche Registrierungen sondern Du könntest schon verlangen das Du entsprechend entschädigt wirst. Meines Wissens kannst Du dazu sämtliche Kosten geltend machen die Dir durch eine Domainumstellung entstehen.
Wobei man sich natürlich fragen könnte ob die Firma Wolters-Heizungsbau nicht auch NUR das Anrecht auf den Namen „Wolters-Heizungsbau.de“ hat ! Das hängt wohl ganz entscheidend davon ab ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder wenn ja wie bzw. wenn nein dann wären Deine Chancen auch schon etwas schlechter.
Denn wenn eine Firma Handelsregisterlich eingetragen ist existiert ein eingetragener Firmname (bei allen GMBHs ist das in jedem Fall so !). Wenn nun ein eingetragener Firmname exisitert könnte es durchaus sein das NUR dieser exakt eingetragene Firmname sicherungswürdig ist. Ist die Firma also als Wolters-Heizungsbau eingetragen … hättest Du gute Chancen.
Eine entsprechende Information darüber findest Du evtl. in dem Anschreiben, bzw. in dem zuständigen Telefonbuch sollte hinter dem eingetragenen Namen ein GMBH, CO, KG stehen ist die wahrscheinlichkeit der Namensvergabe recht hoch. Du kannst aber auch beim zuständigen Amtsgericht der Firma auch einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug anfordern. Das kostet eine kleine Gebühr von 2-10 DM ca. (abhängig vom Sitz des Amtsgerichtes). Dann erfährst Du den tatsächlichen eingetragenen Firmennamen.
So … nun ab zum Anwalt und die Angelegenheit klären lassen ! und in keinem Fall sofort kleinbei geben 
Unterrichte uns wie es weiter gegangen ist.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Hallo Torsten
Wo kommt dieses Gerücht denn her? Oder weißt Du das sicher? Das glaube ich einfach nicht. Wenn man Geld dafür bezahlt, daß die Domain einem gehört, dann darf man auch eine kohlrabenschwarze absolut nichtssagende Seite ins Internet stellen und zwar zehn Jahre lang. Oder?
Zyrano
Hi Frank,
ich bin auch sehr neugierig, wie es bei Dir ausgeht, ich will nur bekräftigen, daß Du uns Bescheid gibst. Langsam könnte man hier fast ein Brett „Domain-/Internet-Recht“ einrichten.
Mit Knud S. aus H. als Mod, der immer nett antwortet, aber auf einen Anwalt verweist
, weshalb wir ihn dann Jura studieren lassen…
Z. *rumspinn*
Laut meinen Infos gilt eine domain als benutzt wenn man über sie mails verschickt oder empfängt. Es ist nicht notwendig das man eine Homepage aufbaut.
gruß Frank
Ich bin aber nicht aus Hannover !
Mit Knud S. aus H. als Mod, der immer
nett antwortet, aber auf einen Anwalt
verweist
Das geht ja schon in die Richtung üble nachrede, ich komme wenn überhaupt aus HH!
Alles weitere besprichst Du dann besser mit meinem Anwalt 
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Hallo nochmal,
sieh mal was damals bei Krupp genau passiert ist:
http://www.mpkrupp.de/aktuell/krupp.htm
Jetzt die Frage: nutzt du die Domain geschäftlich oder nur für deine privaten Emails? Denke auch an Visitenkarten!
Viel Erfolg
Michael
Ich benutze sie nur privat
gruß Frank
Hi,
Wo kommt dieses Gerücht denn her? Oder
weißt Du das sicher? Das glaube ich
einfach nicht. Wenn man Geld dafür
bezahlt, daß die Domain einem gehört,
dann darf man auch eine kohlrabenschwarze
absolut nichtssagende Seite ins Internet
stellen und zwar zehn Jahre lang. Oder?
Nein, das steht irgendwo in den Denic-Regeln.
Wenn man eine DE-Domain 6 Monate lang nicht nutzt (also z.B. nur eine Seite mit einem Under Construction Hinweis angezeigt wird, jdoch sonst keinerlei Nutzung besteht), kann einem die Domain wieder entzogen werden.
Dies ist so, um zu verhindern, daß Firmen einfach irgendwelche Domains registrieren (eine Domain-Registrierung ist bei DE-Domains nicht zulässig), um sie anschließend evtl. teuer wieder zu verkaufen.
Das heißt aber nciht, daß man mit der Domain eine Webseite betreiben muß. Email, IRC (eher selten) oder Usenet reichen als Nutzung vollkommen aus.
Michael