Verträge akzeptieren

Hallöle,

ich hab da ein Problemchen.
Ich möchte gerne auf meiner Homepage einen speziellen Service anbieten. Ich weiß allerdings auch nicht, ob das rechtlich abgesichert ist…
Meine Website ist http://www.kidsitter-augsburg.de und ich möchte, dass Eltern meine AGB´s online akzeptieren können, um dann auf die Verträge zu gelangen (downloadbar), die sie sich ausdrucken und mir dann ausgefüllt zurückschicken können. Ebenso bei den Sittern. Auch diese sollen die AGB´s online akzeptieren können und neben den Verträgen noch andere Dokumente downloaden können. Gerne hätte ich auch, dass diese sich mit einem Benutzernamen u Passwort einloggen können um Aktuelles downzuloaden.
Meine Fragen sind jetzt - ist es rechtlich das gleiche, wenn jemand online die AGB´s akzeptiert, wie wenn er mir die AGB´s handschriftlich unterschreibt? Kann ich benachrichtigt werden, wer (vielleicht mailadresse wird gesendet) die AGB´s akzeptiert hat und sich so den weiteren Zutritt verschafft?
Wenn das alles in Ordnung geht - wie mach ich das? Also wie binde ich das in meine Homepage ein?

Hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken! ;D

Danke schonmal für alle Antworten!
Tanja

Moin Tanja

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen die AGB mühelos lesbar sein, ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen und einen vertretbaren Umfang im Verhältnis zur Bedeutung des Vertrages aufweisen.

Sie drüfen nicht in einer extra kleinen Schriftgröße oder in einer ungewöhnlich gestalteten Kunstschrift auf der Website dargestellt werden.
Auch die Darstellung in einem kleinen Textfenster von wenigen Zeilen, welches dann endlos gescrollt werden muss ist nicht erlaubt.

Zulässig ist es, die AGB auf einer separaten Seite darzustellen, wofür sich die Öffnung eines separaten Browser-Fensters empfiehlt.
Der Vertragspartner muss die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können.
Dazu empfiehlt sich ein PDF-Dokument.

Ein Problem wird es sein, einen Nachweis darüber zu führen, ob der Kunde die AGB akzeptiert, da Du keine Unterschrift hast.
In einem Webshop ist es so gestaltet, dass man eine Bestellung nicht abgeben kann, wenn nicht zuvor per Mausklick die AGB des Händlers akzeptiert wurden.

Wenn Du eine online-Buchung anbieten möchtest würde ich es so gestalten, dass die AGB bestätigt werden müssen, bevor man zur Buchung gelangt.
Diese Bestätigung in Form eines Buttons, oder Links „ich akzeptiere die AGB“.
Daneben vielleicht noch „ich lehne die AGB ab“. Bei Klick auf diesen Button / Link gelangt man auf eine Ausgangsseite oder die Index.

Dein Wunsch nach einem Login des Users, bevor er etwas downloaden kann ist mittels PHP realisierbar.
Inwieweit Du eine eMail-Adresse übermittelt bekommen kannst, um zu sehen, wer sich etwas herunterlädt kann ich Dir leider nicht sagen. *sorry*

Wenn Du nur die Möglichkeit anbieten möchtest, dass der Kunde den Vertrag ausdrucken und Dir unterschrieben zurückschicken muss, könntest auf die Online-Akzeptanz komplett verzichten.
Ich denke mal, dass Du den Vertrag und die AGB problemlos auf 2 DIN-A-4-Seiten dargestellt bekommst - also 1 Blatt beidseitig bedruckt im Endeffekt.
Der Kunde kann sich die AGB und Vertragsklauseln online anschauen.
Er kann sie ausdrucken.
Und unterschreibt Vertrag und AGB und schickt sie zu Dir.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein klein wenig helfen.
Bei Fragen stehe ich Dir gern per mail zur Verfügung.

Viele Grüße,
masc

PS: Um Deine Seite bekannter zu machen solltest Du sie für die Suchmaschinen optimieren.

Hy,

Dein Wunsch nach einem Login des Users, bevor er etwas
downloaden kann ist mittels PHP realisierbar.
Inwieweit Du eine eMail-Adresse übermittelt bekommen kannst,
um zu sehen, wer sich etwas herunterlädt kann ich Dir leider
nicht sagen. *sorry*

Ja, geht.
Hier wird einfach der FORM-Eventhandler verwendet (nähere Infos gibts dazu bestimmt im PHP Brett :wink: ).

Der Kunde kann sich die AGB und Vertragsklauseln online
anschauen.
Er kann sie ausdrucken.
Und unterschreibt Vertrag und AGB und schickt sie zu Dir.

DAS finde ich immer noch den besten Weg. So haben beide Seiten immer etwas schriftliches.
Ich könnte mir hier weil es ja eh um einen Dienstleister geht vorstellen, das der Weg erst alles anschauen, AGBs akzeptieren, „Vertrag“ ausfüllen, abschicken, alles kommt per E-Mail zu einem zugeschickt (oder per Post oder wie auch immer) und muss dann unterschrieben zurückgeschickt werden am besten.

Gruß
h.

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Hallo,

Meine Website ist http://www.kidsitter-augsburg.de und ich
möchte, dass Eltern meine AGB´s online akzeptieren können, um
dann auf die Verträge zu gelangen (downloadbar), die sie sich
ausdrucken und mir dann ausgefüllt zurückschicken können.
Ebenso bei den Sittern.

Ich denke, in diesem konkreten Fall ist das Verfahren unnötig: da die Dienstleistung darin besteht, die Leute zu Hause zu besuchen, ist es ausreichend, wenn die Eltern die AGB auf der Seite durchlesen können und sie dann beim ersten Besuch eines Sitters abzeichnen.

Bei den Sittern gehe ich ohnehin davon aus, daß sie vor ihrem ersten Auftrag persönlich vorstellig werden sollen. Schließlich kann man so jemanden schlecht aufgrund einer email auf Kinder loslassen: „hallo, ich bin eine 26jährige Päda-Studentin“ und dann ist es ein 60jähriger Pädophiler.

Auch diese sollen die AGB´s online
akzeptieren können und neben den Verträgen noch andere
Dokumente downloaden können. Gerne hätte ich auch, dass diese
sich mit einem Benutzernamen u Passwort einloggen können um
Aktuelles downzuloaden.

Grundsätzlich kann und sollte Aktuelles auf einer Dienstleistungsseite durchaus für die Allgemeinheit veröffentlicht werden, das macht sich immer gut und vermittelt den Erstbesuchern einen Eindruck von einer engagierten und gepflegten Seite.

Wenn es um Interna geht, dann können die auch in Form eines Newsletters an die Sitter rundgeschickt werden.

Meine Fragen sind jetzt - ist es rechtlich das gleiche, wenn
jemand online die AGB´s akzeptiert, wie wenn er mir die AGB´s
handschriftlich unterschreibt?

grundsätzlich ja.

viele Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

Meine Website ist http://www.kidsitter-augsburg.de und ich
möchte, dass Eltern meine AGB´s online akzeptieren können, um
dann auf die Verträge zu gelangen (downloadbar), die sie sich
ausdrucken und mir dann ausgefüllt zurückschicken können.
Ebenso bei den Sittern.

Ich denke, in diesem konkreten Fall ist das Verfahren unnötig:
da die Dienstleistung darin besteht, die Leute zu Hause zu
besuchen, ist es ausreichend, wenn die Eltern die AGB auf der
Seite durchlesen können und sie dann beim ersten Besuch eines
Sitters abzeichnen.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Eltern bekommen von mir erst einen Sitter gestellt, wenn ich die unterschriebenen Verträge zurück habe. Der Grund ist, dass ich nicht möchte, dass sich beide Parteien privat zum Sitting verabreden. Durch die Verträge akzeptieren sie das.

Bei den Sittern gehe ich ohnehin davon aus, daß sie vor ihrem
ersten Auftrag persönlich vorstellig werden sollen.

Das kommt ganz auf den Wunsch der Eltern an. Im Normalfall kommt der Sitter direkt zum Sitting, beim ersten Mal ne halbe Stunde früher. Jeder Sitter ist mir persönlich bekannt. Jeder Sitter hat eine Schulung bzgl. Kidsitting absolviert. Die Gefahr ne Studentin zu engagieren und dann nen alten Pädophilen zu bekommen besteht nicht.

Auch diese (Sitter)sollen die AGB´s online

akzeptieren können und neben den Verträgen noch andere
Dokumente downloaden können. Gerne hätte ich auch, dass diese
sich mit einem Benutzernamen u Passwort einloggen können um
Aktuelles downzuloaden.

Hier geht es um Schriftstücke, Spielideen usw., die ich speziell für „meine“ Sitter in einem seperaten Bereich anbieten möchte. Wenn jemand z.B. spontan zu einem Kindergeburtstag eingeteilt ist soll er nicht erst im Netz ewig nach Ideen suchen müssen, sondern kann sich auf der Homepage einloggen und sich Anregungen holen…

Grundsätzlich kann und sollte Aktuelles auf einer
Dienstleistungsseite durchaus für die Allgemeinheit
veröffentlicht werden, das macht sich immer gut und vermittelt
den Erstbesuchern einen Eindruck von einer engagierten und
gepflegten Seite.

Allgemeine Dinge werden natürlich öffentlich aktualisiert. Das ist schon klar.

Wenn es um Interna geht, dann können die auch in Form eines
Newsletters an die Sitter rundgeschickt werden.

Find ich so unpersönlich. Sollte sich vertraglich irgendwas ändern werden die Sitter schriftlich benachrichtigt. Es geht ja hier nicht um wirklich wichtige Dinge. Der Bereich soll einfach der Info dienen und den Sittern lange Suchzeiten im Netz ersparen.

Meine Fragen sind jetzt - ist es rechtlich das gleiche, wenn
jemand online die AGB´s akzeptiert, wie wenn er mir die AGB´s
handschriftlich unterschreibt?

grundsätzlich ja.

Grundsätzlich??!!

Dank dir,

Tanja

Hallo Tanja,

Das ist so nicht ganz richtig. Die Eltern bekommen von mir
erst einen Sitter gestellt, wenn ich die unterschriebenen
Verträge zurück habe. Der Grund ist, dass ich nicht möchte,
dass sich beide Parteien privat zum Sitting verabreden. Durch
die Verträge akzeptieren sie das.

ok. Allerdings könnten sie sich noch immer nebenher zum Sitting verabreden, da wird auch der Vertrag nicht viel helfen.

Aber gut, lassen wir das Thema.

Das kommt ganz auf den Wunsch der Eltern an. Im Normalfall
kommt der Sitter direkt zum Sitting, beim ersten Mal ne halbe
Stunde früher. Jeder Sitter ist mir persönlich bekannt.

Da können sie ja auch gleich den Vertrag unterschreiben.

Meine Fragen sind jetzt - ist es rechtlich das gleiche, wenn
jemand online die AGB´s akzeptiert, wie wenn er mir die AGB´s
handschriftlich unterschreibt?

grundsätzlich ja.

Grundsätzlich??!!

Ja, grundsätzlich. Ich kenne das eigentlich nur aus dem Bereich des Online-Handels: AGB gelten als akzeptiert, wenn der Käufer sie vor Abschluß des Geschäfts als gelesen und akzeptiert bestätigt hat. Das geschieht gewöhnlich mittels eines Häckchens, das beim Bestellvorgang angeklickt wird. Alternativ kann auch eine html-Seite mit den AGB in den Bestellvorgang geschaltet werden, über die man nur mit dem Link „ich akzeptiere“ weiter kommt, ähnlich wie bei der Installation von Programmen.

Es kann natürlich sein, daß just das in Deinem speziellen Fall nicht geht, weil irgendein Amtsgericht aus Hastdunichtgesehen vor zig Jahren mal ein Urteil erlassen hat, daß soundso ausgelegt, die Online-Bestätigung einer DienstleistungsAGB ausschließt (weiß man ja alles nicht). Deswegen die Einschränkung „grundsätzlich“.

viele Grüße,

Ralf