Meiner Ansicht nach ist dein Sohnemann noch nicht voll
geschäftsfähig und darf oder kann gar keine
rechtsverbindlichen Geschäfte tätigen, zumindest nicht solche,
die über die über ein Vielfaches der Taschengeldmenge
hinausgehen.
Hallo,
also … das vielfache des Taschengeldes eines 13 jährigen ist das wohl nicht ? … jedenfalls bekommt meine Tochter (8) von mir 5,- in der Woche. Damit könnte sie sich locker eine Domain leisten wenn sie wollte. Ich denke das ein 13jähriger wohl ehr mehr als 5,- in der Woche bekommt ? aber selbst wenn es nur 20 in der woche sind sind 48x2 = 96 pro Jahr nur ein Bruchteil des Taschengeldes.
Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du lässt alles so, wie es
ist, denn wie sollen die von Freedoms denn überhaupt merken,
dass er drei Domains hat (es sei denn, er hat blöderweise alle
auf den selbem Namen reserviert), in diesem Falle solltest du
aber dafür sorgen, dass die Umleitungen auch benutzt werden,
sonst folgt genannte Stilllegung inklusive Kosten.
Das lässt eine neue Service Idee entstehen …
„wir rufen für 24,- DM im Jahr Ihre Freedom domain 6 mal monatlich auf“ 
freundlich, aber bestimmt, dass dein Sohn nicht geschäftsfähig
ist, dass damit kein Vertrag zwischen ihm und Freedoms
zustandegekommen ist und dass du auf eine sofortige
kostenfreie Löschung aller drei Domains bestehst.
Genau hier denke ich das es nicht zwangsläufig aus o.g. Gründen der Fall ist das der Sohn nicht geschäftsfähig genug war. Allerdings wäre der Vertrag in dem Fall nichtig, wenn auf der Website steht das bei Minderjährigen noch die eMail-Adresse der Eltern anzugeben ist bzw. diese die eMail noch bestätigen müssen.
Da allerdings der Vertrag eine langfristige Bindung darstellt, dürfte es eigentlich kein Problem sein den Vertrag z.B. innerhalb 2 Wochen grundlos zu stornieren (wie Versicherungsverträge) oder für minderjährige nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
Desweiteren könnte ggf. bezweifelt werden das der 13jährige den kpl. Inhalt der AGBs in seiner gesammten Tragweite verstanden haben kann/muß. Da meine Tochter erst 8 ist kann ich jetzt nichts dazu sagen wie komplex ein 13 jähriger das versteht.
Sonst schenk doch Deinem Sohn einfach zum Geburtstag eine Domain von http://webspace-zentrale.de da hat er dann wenigstens alle wichtigen Funktionen und kann für sein beruflichen Werdegang was lernen
und schmeisst keine Scheiben ein!
Man sollte bei der Aktion ggf. auch noch berücksichtigen, das egal wie eine solche Sache ausläuft der Gerichtsstand in jedem Fall euer Wohnort ist. Sollte der Hauptsitz von Freedoms also mehr als 50 km entfernt sein, dann müssten die einen weiteren Anfahrtsweg für einen evtl. Vergleich in Kauf nehmen. Kaum ein Kaufmann wird das aber für 96,- DM tun … es sei denn er hat sonst nichts zu tun 
Also schliese ich mich Xavier an … am besten mit der Firma in Verbindung setzen und ggf. erwähnen das man nicht zwangsläufig bereit ist das zu bezahlen, und eine gütliche (ggf. vergleichende) Einigung sucht. Das kostet dann evtl. 1,10 Porto und die Sache ist aus der Welt.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
hinweis:
Ich bin kein Anwalt, sämtliche Ideen/Anregungen/Hinweise beruhen auf Lebenserfahrung und aus Kenntnissen ähnlich gelagerter Fälle. Im Bedarfsfalle ist eine anwaltliche Konsultation unerlässlich und rechtsverbindlich.