Freedoms Kündigungsgebühr

Mein Sohn (13) hat mir gestern gestanden, dass er bei freedoms 3 domains beantragt und leider auch schon freigeschaltet hat. In den AGB’s hab ich nachgelesen (hätte mein Sohn wohl auch lieber vorher machen sollen!!), dass nur eine domain erlaubt ist. Jede weitere stellt eine Mißachtung der Nutzungsbedingungen dar und führt zur Kündigung durch freedoms gegen jeweils DM 48 (also in diesem Fall DM 144).
Wie soll ich mich verhalten? Abwarten? In den saueren Apfel beißen und blechen (mein Sohn kann ja nicht)? Bin ich haftbar? Mein Sohn ja wohl nicht, da Minderjährig!
Wer weiß einen Rat?

Gruß
Susanne

Hi
Meiner Ansicht nach ist dein Sohnemann noch nicht voll geschäftsfähig und darf oder kann gar keine rechtsverbindlichen Geschäfte tätigen, zumindest nicht solche, die über die über ein Vielfaches der Taschengeldmenge hinausgehen.
Die Gebühr für eine Stilllegung einer Domain von Freedoms fällt im Übrigen immer an, auch bei regulärer Kündigung. Falls die Weiterleitung weniger als fünfmal pro Monat benutzt wird, hat Freedoms auch das Recht, die Domain stillzulegen und die Gebühren zu kassieren.
Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du lässt alles so, wie es ist, denn wie sollen die von Freedoms denn überhaupt merken, dass er drei Domains hat (es sei denn, er hat blöderweise alle auf den selbem Namen reserviert), in diesem Falle solltest du aber dafür sorgen, dass die Umleitungen auch benutzt werden, sonst folgt genannte Stilllegung inklusive Kosten.
Die zweite Möglichkeit, und so würde ich das machen, du rufst bei Freedoms an oder schreibst ein Mail, und erklärst freundlich, aber bestimmt, dass dein Sohn nicht geschäftsfähig ist, dass damit kein Vertrag zwischen ihm und Freedoms zustandegekommen ist und dass du auf eine sofortige kostenfreie Löschung aller drei Domains bestehst.

Und dann besorg deinem Sohneman eine kleine Domain zb bei puretec, die kostest nur 29 DM Anmeldung und 50 Pfennig im Monat und hat alles, was der Nachwuchswebentwickler so braucht. Dann kommt er wenigstens nicht mehr auf solch dumme Gedanken.
Gruss
Xavier

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Also ich bin kein Jurist. Aber wenn Dein Sohn beim ausfüllen des Registrierungsformulars sein Geburtsdatum bzw. sein Alter mit eingeben musste, war in diesem Augenblick ja klar, daß er noch minderjährig ist. Somit ist er nicht in der Lage einen gültigen Vertrag ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten anzuschließen.
Damit ist dier Vertrag eigentlich von vorne herein nichtig.

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Meiner Ansicht nach ist dein Sohnemann noch nicht voll
geschäftsfähig und darf oder kann gar keine
rechtsverbindlichen Geschäfte tätigen, zumindest nicht solche,
die über die über ein Vielfaches der Taschengeldmenge
hinausgehen.

Hallo,
also … das vielfache des Taschengeldes eines 13 jährigen ist das wohl nicht ? … jedenfalls bekommt meine Tochter (8) von mir 5,- in der Woche. Damit könnte sie sich locker eine Domain leisten wenn sie wollte. Ich denke das ein 13jähriger wohl ehr mehr als 5,- in der Woche bekommt ? aber selbst wenn es nur 20 in der woche sind sind 48x2 = 96 pro Jahr nur ein Bruchteil des Taschengeldes.

Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du lässt alles so, wie es
ist, denn wie sollen die von Freedoms denn überhaupt merken,
dass er drei Domains hat (es sei denn, er hat blöderweise alle
auf den selbem Namen reserviert), in diesem Falle solltest du
aber dafür sorgen, dass die Umleitungen auch benutzt werden,
sonst folgt genannte Stilllegung inklusive Kosten.

Das lässt eine neue Service Idee entstehen … :smile: „wir rufen für 24,- DM im Jahr Ihre Freedom domain 6 mal monatlich auf“ :smile:

freundlich, aber bestimmt, dass dein Sohn nicht geschäftsfähig
ist, dass damit kein Vertrag zwischen ihm und Freedoms
zustandegekommen ist und dass du auf eine sofortige
kostenfreie Löschung aller drei Domains bestehst.

Genau hier denke ich das es nicht zwangsläufig aus o.g. Gründen der Fall ist das der Sohn nicht geschäftsfähig genug war. Allerdings wäre der Vertrag in dem Fall nichtig, wenn auf der Website steht das bei Minderjährigen noch die eMail-Adresse der Eltern anzugeben ist bzw. diese die eMail noch bestätigen müssen.

Da allerdings der Vertrag eine langfristige Bindung darstellt, dürfte es eigentlich kein Problem sein den Vertrag z.B. innerhalb 2 Wochen grundlos zu stornieren (wie Versicherungsverträge) oder für minderjährige nicht als rechtsverbindlich anzusehen.

Desweiteren könnte ggf. bezweifelt werden das der 13jährige den kpl. Inhalt der AGBs in seiner gesammten Tragweite verstanden haben kann/muß. Da meine Tochter erst 8 ist kann ich jetzt nichts dazu sagen wie komplex ein 13 jähriger das versteht.

Sonst schenk doch Deinem Sohn einfach zum Geburtstag eine Domain von http://webspace-zentrale.de da hat er dann wenigstens alle wichtigen Funktionen und kann für sein beruflichen Werdegang was lernen :smile: und schmeisst keine Scheiben ein!

Man sollte bei der Aktion ggf. auch noch berücksichtigen, das egal wie eine solche Sache ausläuft der Gerichtsstand in jedem Fall euer Wohnort ist. Sollte der Hauptsitz von Freedoms also mehr als 50 km entfernt sein, dann müssten die einen weiteren Anfahrtsweg für einen evtl. Vergleich in Kauf nehmen. Kaum ein Kaufmann wird das aber für 96,- DM tun … es sei denn er hat sonst nichts zu tun :smile:

Also schliese ich mich Xavier an … am besten mit der Firma in Verbindung setzen und ggf. erwähnen das man nicht zwangsläufig bereit ist das zu bezahlen, und eine gütliche (ggf. vergleichende) Einigung sucht. Das kostet dann evtl. 1,10 Porto und die Sache ist aus der Welt.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

hinweis:
Ich bin kein Anwalt, sämtliche Ideen/Anregungen/Hinweise beruhen auf Lebenserfahrung und aus Kenntnissen ähnlich gelagerter Fälle. Im Bedarfsfalle ist eine anwaltliche Konsultation unerlässlich und rechtsverbindlich.

Mal ganz pragmatisch

  1. Alle Unterlagen einsammeln und aufheben (die 3 Postkarten mit dem einmaligen Freischaltcode)

  2. Nichts tun und abwarten.

  3. Eine von den Domains ruhig benutzen. Sehr wahrscheinlich erledigen sich die anderen von selbst. Bei den zigtausend und mehr Registrierungen fallen solche Kleinigkeiten meist nie auf.

Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

…ich würde die Hunde nicht schlafen lassen…
Moin

Hunde werden nämlich aggressiv, wenn sie sich veralbert fühlen :smile:

Wichtig: Sei Dir darüber im klaren, dass DU nun im Nachhinein handeln mußt…mein Tipp ist es eben mal ein Schreiben aufzusetzen, indem Du Freedoms.de darauf aufmerksam machst, dass DU mit den 2 zusätzlichen Rechtsgeschäften nicht einverstanden bist und Deine Zustimmung verweigerst. Warte nicht zu lange, denn Dein nichts tun kann Dir als Zustimmung ausgelegt werden! Das ganze beruht auf den §§ 108, 103 BGB — Wie Knud schon beschrieben hat, ist es schwer die Auswirkungen des Taschengeldparagraphen ($ 110 BGB) hier zu bewerten.

Zudem empfehle ich Dir direkten Kontakt (Verbraucherberatung, RA, Rechtsgelehrter im Bekanntenkreis) mit einer Person aufzunehmen, die Dir vielleicht auch die Paragraphen direkt erörtern kann, denn dies ist in einem derartigen Forum schwierige. (Weiter unten kann man Dir vielleicht besser helfen; Forum: Recht oder sowas)

Du darfst jedoch nicht glauben, dass Du es hier mit ner Lapalie zu tun hast…das kann Konsequenzen haben…wohlgemerkt: KANN

MfG Peter @ http://www.merbitz.de