Impressum

hallo an alle! mir wurde neulich gesagt, dass meine website eine impressum braucht. stimmt das? was muß da drinnen stehen und was muß ich beachten?
vielen dank im voraus
der rayk

hallo an alle! mir wurde neulich gesagt, dass meine website
eine impressum braucht. stimmt das? was muß da drinnen stehen
und was muß ich beachten?

Das gilt für gewerbliche Präsenzen und ist in §6 TDG geregelt:
http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm

hallo,

kurz zusammengefasst.
Wenn es eine gewerbliche Website oder eine mit entsprechender Gewinnerzielung ist dann zwingend ja.
Wenn rein privat, dann ist es SEHR ratsam um eben Abmahnungen aus dem Weg zu gehen.

impressum:

  • Name (Ansprechpartner)
  • Adresse
  • E-Mail Kontakt
  • bei gewerblichen die USt.ID.

Ansonsten schau z.B.mal unter http://latz-new-media.de/labor/impressum.htm
http://www.g-haase.de/vor_impressum_pflicht.htm
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20030822004945…
oder so vorbei

Gruß
h.

hallo an alle! mir wurde neulich gesagt, dass meine website
eine impressum braucht. stimmt das? was muß da drinnen stehen
und was muß ich beachten?
vielen dank im voraus
der rayk

Hallo Little H.,

ich will hier nicht wieder eine endlose Diskussion über Impressumpflicht lostreten, aber:

Wenn rein privat, dann ist es SEHR ratsam um eben Abmahnungen
aus dem Weg zu gehen.

siehe hier:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum…
Punkt 2: Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Dieser Link ist über den von Dir angegebenen Link

http://latz-new-media.de/labor/impressum.htm

erreichbar, wenn man unten auf der Seite auf

Unser Tipp zum Thema „Impressum:
" FAQ zur Impressumspflicht, Kanzlei Härting, Berlin“

klickt.

Gruß
Manfred

§ 6 Teledienstgesetz
Das Impressum muss laut § 6 Teledienstgesetz folgenden (Mindest-)Inhalt aufweisen:

Name/Firma: xxxxxxx

Adresse (kein Postfach!): xxxxxxx

Tel.:

Fax:

E-Mail:

Geschäftsführer: Horst Blankenstein

Registergericht: xxxx

Registernummer: xxxxx

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV: xxxx

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz (falls vorhanden): > xxxxxx

siehe hier:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum…
Punkt 2: Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Dieser Link ist über den von Dir angegebenen Link

afaik würde mit einem unterlassen einer Anbringung des Impressumslinks die Pflicht den Inhalt legal zu halten auf den Betreiber der Webseite übergehen.
T-Online bindet deswegen eine versteckte und nicht löschbare impressumsdatei in die Webseiten ein.
Wenn eine Domain registriert ist ist wohl darüber der Verantwortliche zu ermitteln - der sich bei gewerblichen Seiten aber wohl desöfteren vom Registrar unterscheidet…
Da sich kaum ein Provider leisten könnte für diese Inhalte verantwortlich gemacht zu werden, die er nicht revisieren kann wird wohl fast immer die Impressumspflicht per AGB geklärt.

danke, aber wie ich hier sehe, soll man z.b. registergericht (was immer das auch ist?) mit angeben. bei mir handelt es sich aber um zwei kunstwebseiten.
die eine zeigt lediglich meine arbeiten, biographie, etc. …biete also nichts zum verkauf an.
die zweite ist zum verkaufen verschiedener bilder usw. gedacht.
ich selbst bin als freiberuflicher künstler gemeldet und habe meine steuernr. dazu. keine firma, kein gewerbe! ich kann also garnicht all diese dinge angeben! reicht also name, adresse, steuernr.?
danke nochmals
der rayk

Ja, angegeben werden muss nur was zutrifft owT

Moin,

danke, aber wie ich hier sehe, soll man z.b. registergericht
(was immer das auch ist?) mit angeben.

D.h. Daß du dir einen Namen für deine Firma zugelegt hast, und diesen (über einen Notar) beim Amtsgericht eintragen (und somit rechtemäßig ggü. dritte schützen) lässt.
Auf die Registrierung erhälst du dann vom Amtsericht, je nachdem, wo du dich eintragen lässt (Handels- oder Handwerksregister), eine Registernummer (z.B. -für Amtsgericht Hamburg (Handel)- HRB HH-123456). HRB = Handelsregisterblatt (wird auch heute noch als „Handelsrolle“ bezeichnet.
Damit unterstehst du bzw. dein Gewerbe rechtskräftig nicht mehr dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch), sondern dem Handelsrecht (HGB = Handelsgesetzbuch). Unterschiede sind z.B. das Vertragsrecht:
BGB nur Schriftlich bindend / HGB auch per Handschlag rechtswirksam (da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß ein Händler besseren Weitblick auf die „Geschäftswelt“ hat uns somit weiß, was er (gerade) tut.
Das kann und MUSS dir der Notar aber alles vorher genauer erklären!

ich selbst bin als freiberuflicher künstler gemeldet und habe
meine steuernr. dazu. keine firma, kein gewerbe! ich kann also
garnicht all diese dinge angeben! reicht also name, adresse,
steuernr.?

Also seit Anfang 2005 muß auf meinem Briefpapier meine St.-Nr. aus Identitätsgründen stehen, da ich keine USt.-ID (nur bei Außlandshandel nötig) besitze. Meines Erachtens nach ist dieses auch für ein Impressum gleichbedeutend. Habe ich jedenfalls gemacht, denn schaden kann es nicht!

Gruß Alex

Hallo,

also da geht ja so einiges durcheinander.

D.h. Daß du dir einen Namen für deine Firma zugelegt hast, und
diesen (über einen Notar) beim Amtsgericht eintragen (und
somit rechtemäßig ggü. dritte schützen) lässt.
Auf die Registrierung erhälst du dann vom Amtsericht, je
nachdem, wo du dich eintragen lässt (Handels- oder
Handwerksregister), eine Registernummer (z.B. -für Amtsgericht
Hamburg (Handel)- HRB HH-123456). HRB = Handelsregisterblatt
(wird auch heute noch als „Handelsrolle“ bezeichnet.

Die Eintragung in das Handelsregister ist nicht primär dazu da einen Namen zu schützen, sondern hängt mit den höchst komplexen Fragen der Wahl einer passenden Geschäftsform sowie der Frage der Kaufmannseigenschaft zusammen. Ob in HR-A oder HR-B eingetragen wird, hängt von der Geschäftsform ab. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist wiederum etwas ganz anderes und setzt (grob gesagt) das Vorhandensein eines Meistertitels in einem anerkannten Handwerksberuf voraus.

Damit unterstehst du bzw. dein Gewerbe rechtskräftig nicht
mehr dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch), sondern dem
Handelsrecht (HGB = Handelsgesetzbuch).

Nein, dass ist falsch. Auch für den Gewerbetreibenden gilt weiterhin grundsätzlich zunächst mal das BGB. Das HGB ergänzt bzw. ersetzt nur bestimmte Vorschriften für Kaufleute.

Unterschiede sind z.B.
das Vertragsrecht:
BGB nur Schriftlich bindend / HGB auch per Handschlag
rechtswirksam (da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß ein
Händler besseren Weitblick auf die „Geschäftswelt“ hat uns
somit weiß, was er (gerade) tut.

Auch dies ist leider falsch. Wenn ich beim Bäcker als Privatmann eine Tüte Brötchen kaufe, schließe ich auch einen Kaufvertrag ab, und werde dafür kaum die Schriftform wählen. Auch nach BGB ist grundsätzlich der Abschluss mündlicher Verträge (macht jeder von uns täglich mehrfach) möglich. Ausnahmen gibt es z.B. bei Grundstücken. Dort bedarf es der notariellen Form (übrigens auch für Kaufleute).

Das kann und MUSS dir der Notar aber alles vorher genauer
erklären!

Zunächst einmal sollte jeder der sich überlegt ein Gewerbe zu betreiben und hierfür eine Geschäftsform sucht, vorab mal darüber klar werden, ob er überhaupt eine HGB-Eintragung benötigt. Kleingewerbe geht durchaus auch mit Gewerbeschein von der Gemeinde. Muss er sich eintragen lassen, sollte er sich von Steuerberater und Rechtsanwalt/Notar dann die möglichen Geschäftsformen erläutern lassen und erst dann einen ggf. notwendigen Gesellschaftsvertrag in Auftrag geben. Die Eintragung ist dann nur noch der letzte (und unproblematischste) Schritt.

Gruß vom Wiz