Recht bei Homepages

Hallo!

Habe eine eigene HP auf der ich einige technische Dinge beschreibe! Da z.B. auch ein Artikel über Handy’s dort zu finden ist, habe ich mir erlaubt ein paar (3) Abildungen der Firma S… zu eigen zu machen.
Da ich in letzter Zeit mir über die Belangbarkeit solcher Aktion gedanken mache würde mich interresiern, in wie weit man so was darf oder auch nicht! Muß ich die Bilder evtl. erst grafisch „entstellen“ damit ich Sie benutzen darf oder darf ich diese garnicht verwenden! Welche Alternativen gibt es!

Für alle Tipps schon jetzt vielen Dank

Grüße Jan

P.S.: Die Internetadresse http://www.gravenreuth.de/ kenne ich bereits!

Hallo Jan,

das Problem mit dem wir uns jetzt beschäftigen werden hat schon vor langer Zeit einen Namen bekommen, ich nenne es daher liebevoll ‚Urheberrecht‘.

Das Urheberrecht dient zum Schutz von geistigen ‚Werken‘. Dazu gehören: Graphiken, Schaubilder, Fotos, Texte, Architekturen etc.
Dieses Recht muss man nicht anmelden, dieses Recht hat man, sobald man sein Werk fertig und zur Schau gestellt hat. Werden Bilder oder Photos von einem Mitarbeiter der Firma S. erstellt, von einem Produkt das der Firma S. gehört, handelt der Mitarbeiter im Grossen und Ganzen im Auftrag der Firma und somit ist das Recht auf Firmenseite.

Um diese Graphiken nutzen zu können, solltest du den Urheber (in diesem Fall sicher die Firma S.) schriftlich um Erlaubnis bitten, die Erlaubnis dir auch gut weglegen, falls es zu Fragen kommt. Selbst Teile von Texten dürfen nicht aus einer Homepage übernommen werden, denn diese sind auch ein Werk geistigem Ursprungs.

In der Schule hatte unser Lehrer mal ein tolles Beispiel genannte, es hat zwar jetzt nix mit deinem Problem zu tun, dient einfach mal zur Veranschaulichung.
Eine Familie hat einem Architekten beauftragt, dessen Haus zu planen. Nach Fertigstellung des Hauses und Übergabe hat sich die Familie ein Jahr später bei Familienzuwachs entschieden, eine Wand zwischen zwei Zimmern einzureissen, um ein grösseres Spielzimmer daraus zu machen. Wie der Zufall es so will kommt der Architekt bei den Bauarbeiten zu Besuch und sieht dieses. Hat er nun das Recht einzuklagen, obwohl es ja nicht sein, sondern das Haus der Familie ist ? Ja, hat er. Es entspricht vom Bau seinem geistigen Werk und auch wenn es fremden Eigentum hat, es ist urheberrechtlich geschützt.
Anders wäre es, wenn das Haus über 70 Jahre alt wäre, denn dieses Recht gilt nur bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Nun, du hast also die Möglichkeit die Einwilligung einzuholen, und wenn es zum einen eine private SEite ist und zum anderen eine positive Darstellung des Produktes entspricht, sind die Firmen in den seltensten Fällen abgeneigt zuzustimmen.
Oder du erstellst tatsächlich neue Graphiken, die dann deinem geistigen Werke entsprechen.

Auf unserer Firmenpage habe ich zum Beispiel nur Graphiken drin, die ich schriftlich genehmigt bekam, oder ich erstellte eigenen Graphiken oder nahm digitale Fotos auf und überarbeitete sie.
Aber vorsicht bei der Verfremdung von Fotos und Graphiken…das ist immer so eine sache…btw. denk dran, dass auch in Graphiken digitale Daten eingebunden werden könnten, die dem Urheber selbst bei Verfremdung noch die Herkunft verrät ;o)

Gruss

LisaCroft

Hi!

Auf kommerziellen Seiten mit hohen Zugriffszahlen, könnte es wirklich problematisch werden. Auf den kleinen, privaten Homepages interessiert es glaube ich keine S…

Mein (!) Lösungsweg in diesen Dingen (auf meiner priv. Page):

* Die Symbole sind verlinkt und weisen auf die entsprechende Herkunftspage. (Damit verweist man nicht nur auf den Urheber, sondern macht auch noch Werbung für ihn! Wer sollte schon dagegen etwas haben??).

* In Zweifelsfällen schicke ich dem Urheber halt ein Mail, wo ich die URL angebe, in der das Logo auftritt. Habe noch nie eine Ablehnung bekommen. Im Gegenteil, man „linkt“ sogar zurück, weil es eben auch eine Werbung ist :wink:

* Wenn eine Page nicht vorhanden ist, kennzeichne ich das „Teil“ und sage irgendwo auf der Seite, woher ich es habe. (sozusagen die wissenschaftliche Methode :wink:

* Und dann kommt dieser gesetzliche Hammersatz, der dich dann letztlich vor Allem (und Nichts?) schützt:

„Diese Seite enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Für alle diese Links gilt: Ich erkläre ausdrücklich, dass ich keinen Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Daher distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle bei mir angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die von mir eingerichteten Banner und Links führen.“

=> meine Ergänzung lautet dann wie folgt:

„Auf dieser Page befinden sich unterschiedliche Medien ( Musikfiles, Symbole, Bilder usw.), die mit einem Hinweis bzw. Link auf ihren Ursprung verweisen. Sollten dennoch Urheberrechte (ungewollt) verletzt worden sein, bitte ich darum, mir dies mitzuteilen, so dass ich entsprechende Änderungen vornehmen kann.“

So, und nun möchte ich das Gericht sehen, welches mich wegen Verletzung des Urheberrechtes verurteilt!? (mal davon abgesehen, dass bei mir nichts zu holen ist *lol*)

In der Hoffnung dir damit geholfen zu haben
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

DerDUDE

Hallo!

Vielen Dank für die superausführliche Beantwortung meiner Frage!

Vielleicht werde ich mich noch mal bei Dir melden!

Nochmals Danke
Jan

Leider leider

Hi Dude

„Auf dieser Page befinden sich unterschiedliche Medien (
Musikfiles, Symbole, Bilder usw.), die mit einem Hinweis bzw.
Link auf ihren Ursprung verweisen. Sollten dennoch
Urheberrechte (ungewollt) verletzt worden sein, bitte ich
darum, mir dies mitzuteilen, so dass ich entsprechende
Änderungen vornehmen kann.“

klingt zwar höllisch cool, nutzt aber nix, siehe

http://www.ideenreich.com/gefragt/gefragt35.shtml

Dieter

Hi Dieter!

Hm, ja, habe mir den Link angesehen. Interessant! Auch wenn ich nicht immer glaube, was da so steht.

Ein paar allgemeine Gedanken dazu (weil es so interessant ist):

***************************************************************

Es wird ein interessantes Thema bleiben, denn wo soll ich die „GEMA“-Gebühr (oder wem auch immer) denn hin überweisen? Für das Bild, was ich nutzte? Wenn ich als Redakteur ein Bild in die Zeitung setze, ist es ja klar, aber im Netz?

Und wenn keine finanziellen Interessen dahinterstecken? (wie in der Wissenschaft - i.d.R.), reicht es nicht aus den Urheber zu nennen? Ähnlich, wie in Büchern, wo das Zitierte auch markiert ist und auf den Urheber verweist?

Wenn ich in der Wissenschaft arbeite und Bücher oder Papers veröffentliche, mache ich es doch genauso…

Witzig ist ja auch die Zitierweise in der Wissenschaft, da ich Internet-Links ja eigentlich nicht zitieren darf, weil sie ja „morgen“ wieder weg sein könnten, und damit nicht mehr überprüfbar.
Wie sähe es denn da mit dem Urheberrecht aus? Sind die offline-Pics/Texte dann wieder frei? (Sofern sie nicht andersweitig veröffentlicht sind.) 70 Jahre? Wo werden sie registriert?

Und: Welche Rechtslage soll denn weltweit da dann gelten?

Man/frau wird sich irgendwann einigen müssen…Und es wird, meiner Meinung nach, auf die wissenschaftliche Lösung hinauslaufen: Urheber zu kennzeichnen.

Verwiesen sei auch in diesem Kontext auf die Verfahrensweisen bei Büchern/Kopierläden und MP3s im Netz: Eine Pauschale der Vertriebsgesellschaften für die entsprechenden (Urheber-)Autoren.
Aber wie sollte man dieses aufteilen? Auch an die ganzen privaten Homepage-Besitzer…in millionenfacher Ausführung?

Was wird mit der neuen „Brenner-Generation“ geschehen? Werden denn nicht die CD-Brenner-Hersteller löhnen müssen, und die Kosten weitergeben?

Welches Gericht würde schon die Flut der Klagen im/ und über das Netz bewältigen können?

Anderes Beispiel: Microsoft wäre sehr gut in der Lage die ganzen Raubkopien, die von ihrer Software genutzt werden, zu identifizieren. Sie machen es nicht, weil gegen die ganzen Privatleute einen Prozeß anstrengen zu wollen, ein gigantischer Aufwand betrieben werden müsste. Sie machen es, wenn überhaupt, nur gegen große Firmen, die eine unlizensierte Fassung tunlichst vermeiden.

Und wer beweist im Netz, wer welchen Text als erstes geschrieben hat? Wer war der erste, der das Bild kreiert hat? Wer hat von wem geklaut? Muss jedes Bild, jeder Text dann später immer angemeldet werden, bei einer Welt-Urheber-Organisation?

Im Übrigen. Der Text, den du nicht zitiert hast (der mit den Links(-Schutz)) stammt aus einem Gerichtsurteil.

*****************************************************************

Also ich weiss es auch nicht.
Es ist, meiner Meinung nach, immer noch undramatisch. Im Zweifel halt dem Urheber mailen.

Oder es wird eine Technik entwickelt, die Kopien aus dem Netz unmöglich machen.

Komische neue Medien, was?

Danke für deine Inspiration (deinen Beitrag), Dieter.

Denkend und grüßend

DerDUDE

Noch mal eine Frage…
Hallo!

Ich habe mir nochmal Deinen Artikel aufmerksam durchgelesen! Darin steht, daß Ihr für Eure Firmenseite nur selbst erstellte oder „digitalisierte Grafiken“ benutzt! Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, ich kann mir per Webcam oder Foto (+Scanner) Bilder erstellen und diese auf meiner Website presentieren - auch wenn die Bilder ein Produkt der Firma S… usw. zeigt!

Für eine Antwort schon mal jetzt vielen, vielen Dank

Bis dann Jan

ohjee :o)
[…]

Wenn ich das richtig
verstehe bedeutet das, ich kann mir per Webcam oder Foto
(+Scanner) Bilder erstellen und diese auf meiner Website
presentieren - auch wenn die Bilder ein Produkt der Firma S…
usw. zeigt!

[…]

Hallo Jan,

jaaaaaa eine GUTE Frage :o)
O.K. die Digitalfotos die ich auf unserer Page eingebunden habe, haben den wesentlichen Inhalt auf Personen, das Firmengebäude oder Bilder von nicht geschützten und zugeordneten Bildern, wie z.b. Pflanzen, Teile eines Objektes das durch die Zerstückelung keinem Produkt oder Marke definitiv zuordbar sind. Weitere Grafiken, die in unserer Site eingebunden sind, habe ich mir schriftlich genehmigen lassen, von den Firmen die sie zur Verfügung stellen.

Um auf Deine Frage einzugehen:

Folgendes Szenario ist zulässig:
Ich mache ein Foto von meinen besten Freunden und möchte es Veröffentlichen. Dummerweise stehen diese vor einem Gemälde von Kandinski, der erst 1944 starb und somit ist dieses Bild noch urheberechtlich geschützt. Das Bild darf ich aber dennoch veröffentlichen, da der wesentliche Gehalt des Fotos nicht das Augenmerk auf das Gemälde richten soll. Btw. die Mitarbieter sollten allerdings um Erlaubnis der Veröffentlichung gefragt werden.

Das Urheberrecht umfasst viele Bereiche zum Schutze geistiger Werke. Darunter fällt allerdings nicht der Schutz von Produkten. Das Urheberrecht ist allerdings auch nur eins von vieeelen Gesetzten der BRD.

mnnnn, die Frage ist deshalb auch so gut, weil ich sie echt nicht mit sicherheit beantworten kann. ich nehme mal an, dass auch das design eines produktes geschützt werden kann. sollte dem so sein, bist du zwar aus dem schneider, was die Grafik (das foto) an sich angeht, hast aber das nächste geschützte objekt im visier.

nächste aspekt, kann man auf dem foto erkennen, dass es sich um ein ganz BESTIMMTES produkt handelt ?
O.K. würdest du das Langscheitdts Taschenwörterbuch fotografieren, wäre es klar, dass man das erkennen würde. denn immer gelb und immer gleiches layout. bei autos sind auch meist individuelle formen drin, die dich nur auf einen winzigen teil des autos beschränken, es zu fotografieren ohne zuordnung machen zu können.

um auf das posting von ‚DerDUDE‘ einzugehen, allzu dramatisch sollte man es tatsächlich nicht betrachten. allerdings ist es gut, wenn man zumindest rechtliche gedanken im hinterhalt bewahrt, um sich über ‚e v e n t u e l l e‘ Probleme im klaren zu sein.

es ist auch egal ob privat oder geschäftlich, denn es ist in dem moment der veröffentlichung eine art der vervielfältigung, schon alleine, dass der besucher bei betrachten der veröffentlichten grafik die daten im cache hat.

ein klares zeichen ist meist das ‚©‘, welches in verbindung des datums und rechtsträgers aussagt, wem die rechte zugeordnet sind. dann weisst du genau, ob die grafiken auf einer site geschützt sind, wenn auf der site das zeichen versehen ist.

ein anderes spielchen ist es:
wer war zuerst da ? das huhn oder das ei ? einer erstellt eine grafik und setzt sie ins internet, hat aber kein © drauf. der nächste schnappt es sich und behauptet es sei seins und macht das zeichen drauf. laut gesetz wird derjenige solange als urheber betrachtet, der als urheber erkennbar ist §10.

da urheber meist nicht (schon alleine rein zeitlich gesehen) in der lage sind, zu überprüfen oder nachzuvollziehen bis hin zum gestatten der rechte alles alleine durchzuführen, gibt es verwertungsgesellschaften. die meist bekannteste ist die GEMA (gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte). bei der vg bild-kunst werden graphiker, fotographen etc. wahrgenommen.
also ein sehr riskantes unterfangen eine fremde grafik als sein eigentum anzupreisen, wer weiss ob die ihre bilder angemeldet haben…

also: bilder selber machen, copyright runter setzten und ab ins netz.

meiner meinung nach sollten firmen sowie privatleute auch keine bilder ins netz setzten, wenn sie egal wie nicht möchten, dass man sie nutzt.

o)

gruss

LisaCroft

1 „Gefällt mir“