mal wieder habe ich was zum Thema Impressum gefunden und frage mich jetzt, ob ich als „Anbieter“ einer rein privaten Homepage selbiges überhaupt brauche?
Hallo Cess,
ein Impressum bei einer privaten Webseite ist nach meinen Kenntnisstand nur erforderlich wenn, gleich in welchem Umfang, mit der Seite etwas verdient wird.
gibt Dir erschöpfend Auskunft.
Du wirst feststellen, dass eigentlich JEDE HP ein Impressum braucht, nur wie viel drin stehen muss, hängt davon ab, ob Du nur private Bilder reinstellst oder auch Texte die Du selber verfasst hast oder…
da das Impressum eigentlich nur lästige Pflicht ist und man überall was anderes hört handle ich nach der Maxime: viel hilft viel.
in meinem Impressum habe ich alles mögliche aus verschieden Quellen zusammengetragen. fremde Inhalte + Haftungsausschluss + Urheberrecht + Patentschutz und und und.
Anwälten möge es jetzt grauen, aber ich hatte den geringst möglichen Aufwand und was soll ich sagen: Bislang keinen Ärger
Hallo Cess,
ein Impressum bei einer privaten Webseite ist nach meinen
Kenntnisstand nur erforderlich wenn, gleich in welchem Umfang,
mit der Seite etwas verdient wird.
… dazu reicht es wenn du Links zu externen Seiten unterhälst … also Werbung damit machst (bekanntesterweise: Amazon-, ebay-, oder auch GoogleLinks)
Hi,
soviel mein Wissensstand ist:
Impressum ist IMMER nötig - egal, ob privat oder gewerblich.
Impressum-„Ersatz“ ist, wenn auf jeder Seite die notwendigen Angaben gemacht werden.
Privat reicht es, eine Kontaktmöglichkeit (Email-Adresse) zu hinterlegen - ich habe auch schon recht komplette Angaben mit Name, Adresse und Tel-Nummer gesehen - was ich fast machen würde - denn wenn jemand was böses will, sind die Angaben (zumindest bei eigener Domain) eh zugänglich.
Geschäftlich (übrigens: egal, wie klein das Gewerbe ist!) ist das „volle Programm“ nötig.
Bitte immer schön dran denken:
Email-Angaben als Text, besser noch als Mail-to führen dazu, daß man früher oder Später mit Spam-Mails zugeschüttet wird. (weil es Programme gibt, die die Seiten automatisch nach Emailadressen durchsuchen)
Also ruhig die Angabe als (gut lesbare) Grafik machen - gemäß eines Grundsatzurteiles (Quelle habe ich aber gerade nicht zur Hand) kann es einem Interessenten zugemutet werden, die Angaben vom Bildschirm abzuschreiben -ist also zulässig.
Vorsichtig wäre ich hingegen mit Angaben, wie : malATxyzDOTde - weil ich mir nicht sicher wäre, ob es als Voraussetzung gesehen werden kann, daß jeder weiß, wie AT und DOT zu ersetzen sind.